Das Landgericht hob den Freispruch für einen Gleitschirmflieger aus dem Landkreis auf. Sein "Verbrechen": illegale Landung auf einer Wiese bei Steppach.
Richter Uwe Bauer gab sich alle erdenkliche Mühe, das Geschehen am 27. Mai 2016 zu rekonstruieren. Akribisch forschte er in der vierstündigen Verhandlung mit Zeugenbefragung im Landgericht nach, was Roland P. (Name geändert) dazu bewogen haben könnte, an jenem Tag während eines Übungsflugs mit seinem motorisierten Gleitschirm auf einer Wiese bei Steppach zu landen. Denn eine Wiese ist kein Flugplatz, und somit lag ein vorsätzlicher Verstoß gegen luftrechtliche Bestimmungen nach Paragraf 25 des Luftverkehrsgesetzes vor.
Zu diesem klaren Ergebnis kam Richter Bauer jedenfalls und hob den Freispruch aus der ersten Instanz Amtsgericht für den Gleitschirmflieger auf: Roland P. "ist schuldig im Sinne des Strafbefehls und wird zu 20 Tagessätzen zu je 60 Euro und Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt".
Der Beschuldigte habe "jeweils an die Situation des Verfahrens angepasste Einlassungen gemacht und zu viel am Sachverhalt gebastelt", so der Richter.
Eine Sicherheitslandung, wie sie Roland P. in einer vermeintlichen Notlage in der Luft durch Orientierungsverlust und Turbulenzen angeführt habe, sei ausgeschlossen. "Der Angeklagte ist wie so oft zuvor auf einer Wiese gelandet, wo er sich auskennt, wo seine Firma ist", betonte Bauer. Nach
angeblichem Erkennen einer Notsituation sei Roland P. noch eineinhalb Stunden "umeinander geflogen, weil es ihm Spaß gemacht hat".
Richter Bauer folgte somit den Einwürfen von Staatsanwältin Kerstin Harpf, die auch Berufung gegen den ursprünglichen Freispruch eingelegt und somit das Verfahren in der zweiten Instanz notwendig gemacht hatte. Für die Staatsanwältin war die von Roland P. angeführte "Sicherheitslandung" nur
eine "Schutzbehauptung": "Er hat nicht darlegen können, warum er nicht auf dem Flugplatz in Burgebrach, sondern auf der Wiese bei Steppach gelandet ist", sagte Harpf. Einen rechtlichen Grund für eine Landung auf der Wiese "gibt es nicht". Die Staatsanwältin hielt 30 Tagessätze zu je 60 Euro plus Übernahme der Verfahrenskosten für angemessen.
Roland P.s Verteidiger, Rechtsanwalt Ditmar Schulze, plädierte für die Unschuldsvermutung, da der Sachverhalt "auch nach der Beweisaufnahme nicht vollständig aufgeklärt werden kann". Schulze führte unter anderem die Differenz in der Aussage jener Zeugin an, die am 27. Mai die Polizei wegen
eines gestarteten Gleitschirmfliegers gerufen hatte. "Um 16.08 Uhr kann sie meinen Mandanten nicht gesehen oder gehört haben, weil er da nachweislich in der Luft war", erklärte der Verteidiger. Er hielt ein Strafmaß von 30 Tagessätzen für "völlig überzogen", da Roland P. niemanden geschädigt habe
und nur auf einer falschen Wiese gelandet sei. Maximal zehn Tagessätze seien "berechtigt".
In seiner abschließenden Urteilsbegründung räumte Richter Bauer ein, dass Roland P. "keine großartige Straftat begangen hat". Gegen das Urteil ist innerhalb einer Woche eine Revision möglich. Verteidiger Schulze: "Wir überlegen es uns."
Haben unsere Gerichte nix anderes zu tun?
Wegen so einer Lappalie die von keinen (fast keinen) überhaupt wahrgenommen wurde.
Das sind wahrscheinlich auch solche Leute die die Kirchenglocken am Kirchturm, oder die Kühe in Oberbayen auf dem Land stören. Armes Deutschland
Wo wirkliche Straftäter (Terroristen) herumlaufen ist der Staat nicht in der Lage durchzugreifen.Da gibt es keine
Kommunikation mit anderen Behörden,oder da sind uns die Hände gebunden usw.
Aber bei solchen,, Kleinigkeiten,, wie hier ist der Gesetzgeber vorne dran mit aller Gewalt. (Respekt ??)
Ja wo sind denn hier die gravierenden Schäden,und in welcher Höhe ? Es ist nur noch Traurig wie unsere Steuergelder sinnlos verschleudert werden.
Schon wieder der 1. April?