Nahe Bamberg drückte ein Betrunkener stark aufs Gas - und setzte seinen Luxus-BMW gegen eine Leitplanke. Der Sachschaden war massiv.
Auf der Kreisstraße zwischen Gundelsheim und Weichendorf im Kreis Bamberg verunglückte am Montag (2. März 2023) kurz vor 0.30 Uhr ein Autofahrer. Es entstand enormer Sachschaden. Davon berichtete die Polizeiinspektion Bamberg Land.
Unter Alkoholeinfluss setzte sich ein 30-Jähriger hinter das Steuer eines PS-starken BMW M 3 Competition M XDrive und beschleunigte sein Fahrzeug so stark, dass er schließlich die Kontrolle verlor und in die Leitplanke krachte. Der Fahrer blieb dabei unverletzt.
Beim Beschleunigen Kontrolle verloren - Betrunkener demoliert Luxus-BMW komplett
Da die an der Unfallstelle eingetroffenen Polizeibeamten beim Fahrzeugführer alkoholbedingte Auffälligkeiten bemerkten, erfolgte ein Alkotest. Dieser erbrachte einen Wert von 1,44 Promille. Daraufhin musste der Unfallfahrer zur Blutentnahme ins Krankenhaus. Sein Führerschein wurde sofort beschlagnahmt.
Während der Unfallaufnahme wurde die Straße in beide Fahrtrichtungen durch die Feuerwehr Gundelsheim mit neun Einsatzkräften gesperrt. Das nicht mehr fahrbereite Fahrzeug, an dem Schaden von rund 50.000 Euro entstand, musste durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert werden. Die Reparaturkosten der fünf beschädigten Leitplankenfelder belaufen sich auf etwa 2000 Euro.
Solche Mitbürgernde sollten für eine lange Zeit aus dem Verkehr gezogen werden 🤬
Normalbürger
Auch hier wird die Versicherung für den Schaden aufkommen, trotz Trunkenheit des Fahrers. Vollkaskoschutz wird der Halter des Fahrzeugs ja wohl abgeschlossen haben.
Am Ende zahlt jeder Versicherte über die steigenden KfZ-Versicherungsprämien solche Eskapaden - für mich ist das dann aber zu viel Solidarität.
JGMeman
Praktisch alle Versicherer haben sogenannte "Trunkenheitsklauseln". Bei den im Artikel genannten 1,44 Promille zahlt die Kasko gar nichts und die Haftpflicht nimmt den Halter in Regress. Könnte man wissen, muss man nur seine Verträge lesen.
Solche Mitbürgernde sollten für eine lange Zeit aus dem Verkehr gezogen werden 🤬
Auch hier wird die Versicherung für den Schaden aufkommen, trotz Trunkenheit des Fahrers. Vollkaskoschutz wird der Halter des Fahrzeugs ja wohl abgeschlossen haben.
Am Ende zahlt jeder Versicherte über die steigenden KfZ-Versicherungsprämien solche Eskapaden - für mich ist das dann aber zu viel Solidarität.
Praktisch alle Versicherer haben sogenannte "Trunkenheitsklauseln". Bei den im Artikel genannten 1,44 Promille zahlt die Kasko gar nichts und die Haftpflicht nimmt den Halter in Regress. Könnte man wissen, muss man nur seine Verträge lesen.