Gesetzliche Krankenkassen: Modellrechnung – für zwei Gruppen wird’s deutlich teurer

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Die Krankenkassen stecken finanziell in der Krise, das Loch soll gestopft werden. Unter anderem sollen die Beiträge steigen, vor allem für Gutverdiener. Was bedeutet das in Zahlen?

Die gesetzlichen Krankenkassen stecken in einer finanziellen Krise. Nun soll zum einen gespart und zum anderen die Beiträge erhöht werden. Einige Leistungen stehen bereits im April auf dem Prüfstand. Auch die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner soll planmäßig nicht in aktueller Form fortgeführt werden. 

Ins Visier geraten bei den Reformplänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor allem Gutverdiener. Sie sollen künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Hierfür soll die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze einmalig um 300 Euro pro Monat angehoben werden. Unter der Beitragsbemessungsgrenze versteht man das monatliche Bruttoeinkommen, nach welchem sich die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) richten. 

Krankenkassen brauchen Geld: Höhere Beiträge sollen helfen - wie viel mehr sollst du zahlen?

Bislang liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bei  einem Bruttogehalt von 5812,50 Euro monatlich. Bedeutet: Bei einer einmaligen Anhebung von 300 Euro müssten auch Personen entsprechende Beiträge leisten, die mehr verdienen als die 5812,50 Euro. Die Mehrbelastung trifft allerdings nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber. 

Weiterhin soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden, um so höhere Beiträge zu generieren. Doch, um wie viele Euros steigen die Beiträge tatsächlich? Für wen wird es spürbar teurer und für wen ändert sich tatsächlich nichts?

Das Berliner Iges-Institut, das auf das Gesundheitswesen spezialisiert ist, hat im Auftrag des Spiegel Modellrechnungen für Singles, Familien und Ehepaare erstellt. Wie teuer wird es also für dich? 

Modellrechnungen: Wie hoch sollen die Beiträge für Singles, Familien und Eheleute werden?

So staffeln sich die monatlichen GKV-Beiträge inklusive der um 300 Euro erhöhten Beitragsbemessungsgrenze ab 2027 und dem Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung ab 2028: 

  • Singles mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4500 Euro: 
    • 2026: 399 Euro 
    • 2027: 399 Euro 
    • 2028: 399 Euro 
  • Singles mit einem monatlichen Bruttogehalt von 6500 Euro: 
    • 2026: 515 Euro
    • 2027: 560 Euro 
    • 2028: 579 Euro 
  • Einverdiener-Ehepaare ohne Kinder mit einem Bruttogehalt von 4500 Euro: 
    • 2026: 399 Euro
    • 2027: 399 Euro
    • 2028: 556 Euro
  • Einverdiener-Ehepaare ohne Kinder mit einem Bruttogehalt von 6500 Euro: 
    • 2026: 515 Euro
    • 2027: 560 Euro
    • 2028: 808 Euro 
  • Zwei Verdiener mit 2 Kindern ab 7 Jahre mit zwei Bruttogehältern von 4500 Euro und 2500 Euro: 
    • 2026: 621 Euro
    • 2027: 621 Euro
    • 2028: 621 Euro 
  • Einverdiener-Familie mit 2 Kindern ab 7 Jahren mit einem Bruttogehalt von 7000 Euro: 
    • 2026: 515 Euro
    • 2027: 560 Euro
    • 2028: 808 Euro 

Die Beitragserhöhungen sollen zielgerichtet Gutverdiener betreffen. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, dass diese etwa 5,4 Millionen Krankenkassen-Mitglieder tangieren. 2027 würde der Arbeitnehmerbeitrag um bis zu 26,60 Euro monatlich höher ausfallen als jetzt. 2028 kommt eine weitere Erhöhung um 18,42 Euro hinzu. Insgesamt läge die Belastung dann bei 45,02 Euro mehr als bislang. Bei den Krankenkassen landet dann der doppelte Betrag, da die Arbeitgeberbeträge ebenso ansteigen. 

Vor allem Gutverdiener und Einverdiener-Ehepaare sollen stark belastet werden

Einverdiener-Ehepaare, bei denen der eine Partner bislang beitragsfrei beim anderen mitversichert ist, wird es laut aktuellen Plänen härter treffen. Hier steht derzeit ein zu zahlender Beitrag von 3,5 Prozent im Raum, den der versicherte Partner für den mitversicherten zu zahlen hat. Das wären ab 2028 bei einem Gehalt von 4500 Euro brutto 157,50 Euro monatlich extra. 

Bei einem Gehalt über 6500 Euro brutto monatlich läge der Betrag bei 221,21 Euro. Hinzukämen noch die Effekte der höheren Beitragsbemessungsgrenze – die Arbeitnehmerbeiträge lägen im Jahr 2028 entsprechend bei 266,23 Euro monatlich für den "mitversicherten" Ehepartner. 

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