Groß war die Erwartungshaltung der Bürger, die sich Aufschluss über die weitere Entwicklung bei den Erweiterungsplänen der Firma Stettler in Untersteinach erhofft hatten. Am meisten brachte wohl eine optische Darstellung.
Zwei Welten prallten auf einander: Die konkreten Ängste des ganz normalen Bürgers und die abstrakte, nüchterne Welt des Planungsrechtes. Vor allem die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) aus dem Burgwindheimer Gemeindeteil Untersteinach sahen sich nach den vier Stunden im Rathaus vermutlich enttäuscht, während das Gros des Gemeinderates zumindest verfahrenstechnisch zufrieden sein dürfte: Weil man auf dem Verfahrensweg wieder ein Stück weiter gekommen ist.
Flächennutzungs- und Bebauungspläne freilich müssen einen genau definierten und gesetzlich geregelten Prozess durchlaufen. In diesen ist die Öffentlichkeit, also auch der Bürger, eingebunden. Er kann Einwände, Bedenken, Anregungen einbringen. Mit denen befasst sich dann der Gemeinderat gemeinsam mit dem beteiligten Planungsbüro. So wie in der Sonder-Sitzung, bei der es um das Erweiterungsvorhaben der Firma Stettler geht. Dafür soll ein auf dieses Vorhaben bezogener Bebauungsplan aufgestellt und es muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Zwei verschiedene Verfahren, die jedoch auf einander aufbauen und deswegen parallel in Gang gebracht wurden.
Man bewegt sich verfahrenstechnisch in einem engen Rahmen, in dem für den Einzelnen ganz bedeutende Dinge und vor allem emotional wichtige Aspekte wie die Furcht vor Werteverlust des eigenen Grundstücks keine Kriterien sind. Und in dem auch anderweitige Aspekte - z.B. die Gefahren, die von der Kreisstraße ausgehen - nicht zu berücksichtigen sind. Das versuchte der Referent mehrfach zu erklären. Die Abgrenzung ist für den Bürger meist nicht nachvollziehbar, wie Reaktionen zeigten.
In dem Prozedere, das ein Bauvorhaben begleitet, ist verfahrenstechnisch ebenfalls nicht vorgesehen, dass sich Bauträger und Bevölkerung direkt mit einander austauschen. Deswegen gibt es auch keine Vorgabe, dass Stettler sich den Untersteinachern erklären müsste. Genau das aber wünschen sich BI-Mitglieder, um zu verstehen, was auf ihren Ort zukommt. Der Begriff Bürgerbeteiligung lässt für den Laien durchaus einen solchen Schluss zu.
Verfahrensdschungel
Zu der von der BI immer wieder geforderten "lückenlosen Aufklärung" erklärte Erster Bürgermeister Heinrich Thaler (CSU) "die machen wir heute". Wobei freilich nur das möglich war, was ein derartiges Verfahren zulässt. Durch die verschlungenen Pfade des Verfahrensdschungels schlug Landschaftsarchitekt und Städteplaner Jörg Meier namens des Planungsbüros Höhnen und Partner Pfade.
Mehrmals stellte Meier dazu fest, dass die Öffentlichkeit, wie vorgegeben, in allen bisherigen Verfahrensschritten vorschriftskonform eingebunden war: das heißt von den öffentlichen Sitzungen über die öffentliche Auslegung der Planentwürfe zu Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (in Rathaus und bei der VG Ebrach) bis hin zur Veröffentlichung des Beschlossenen im Mitteilungsblatt. Nun trug Meier die eingegangenen Bedenken, Einwände und Anregungen sowie die Antworten der Verwaltung dazu geduldig vor. Mit der Dauer wuchs dabei augenscheinlich auch der Unmut der Zuhörer.
Allen im Verfahren getätigten Bürgeräußerungen gemein ist freilich die Feststellung, dass man nichts gegen die Firma Stettler habe. Die Bedenken gelten in der Hauptsache der Zufahrt, also den Zeiten und der Frequenz mit der daraus resultierenden Lärmbelästigung sowie den Auswirkungen auf das Landschaftsbild und auf die Natur. Klar wurde in Meiers Ausführungen auch, wie genau es dabei auf (Fach-)Begriffe und Formulierungen ankommt. Auch das, so zeigte sich, ist dem Bürger so nicht bewusst.
Neben den Bürgern sind die Träger öffentlicher Belange, Ämter, Behörden, Verbände etcetera in die Bauleitplanung eingebunden. Deren Anregungen, Bedenken und Widersprüche waren im Gegensatz zu denen der Bürger schnell besprochen. "Die Stellungnahmen sind alle sehr positiv zu bewerten", so Meier. Eine ganze Reihe habe auch überhaupt keine abgegeben Dagegen mache der Kreisheimatpfleger, so Meier, erhebliche Bedenken geltend. Er befürchte eine hohe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Das beurteilen Planer, Verwaltung und Gemeinderat anders. In einem Abstimmungsmarathon mit meist durchgehend einer Gegenstimme passierten die beiden Vorentwürfe diese Verfahrensstufe. Mit den einzuarbeitenden Änderungen werden sie nun erneut - öffentlich - ausgelegt. Das heißt, auch die Bürger können sich wieder einbringen.
Die am Ende von Meier gezeigte optische Darstellung (Fotomontage) der baubezogenen Zukunfts-Pläne der Firma Stettler mit dem Maximum dessen, was in zwei Abschnitten entstehen könnte, dürfte für die Bürger leichter zu verstehen gewesen sein, als das Vorherige.