Baugebiet Unterhaid: Bürger pochen auf ihr Recht auf Lärmschutz

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Rechts im Bild,neben dem Kreisverkehr, befindet sich das Baugebiet "Hintere Seewiesen Unterhaid". Foto: Ronald Rinklef
Rechts im Bild,neben dem Kreisverkehr, befindet sich das Baugebiet "Hintere Seewiesen Unterhaid". Foto: Ronald Rinklef
So kommt man von Viereth auf das Baugebiet zu.Foto: Ronald Rinklef
So kommt man von Viereth auf das Baugebiet zu.Foto: Ronald Rinklef
 
Blick vom Baugebiet auf den Kreisel Foto: Ronald Rinklef
Blick vom Baugebiet auf den Kreisel Foto: Ronald Rinklef
 
Foto: Ronald Rinklef
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Das Luftbild zeigt die Lage des Baugebietes (links, Mitte) an der StaatsstraßeFoto: Ronald Rinklef
Das Luftbild zeigt die Lage des Baugebietes (links, Mitte) an der StaatsstraßeFoto: Ronald Rinklef
 
Foto: Ronald Rinklef
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Foto: Ronald Rinklef
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Seit 15 Jahren gibt es das Baugebiet "Hintere Seewiesen Unterhaid". In dem ist eine Lärmschutzeinrichtung festgesetzt. Nun soll sie endlich realisiert werden, fordern insbesondere Betroffene.

Was die Geräuschbelastung betrifft, so ist der Westen Unterhaids nicht ohne. Täglich gut 7400 Fahrzeuge (Stand 2010), die meist Richtung A70 kommen, respektive dorthin wollen. Und doch ist in dem Bereich die einzige Bauentwicklung in dem Oberhaider Gemeindeteil möglich. Ende der 90er wurde hier das neue Baugebiet "Hintere Seewiesen Unterhaid" mit 35 Baurechten entwickelt. Bebaut sind davon bereits 18. Die Immissionen der Staatsstraße 2262 sollten durch eine Lärmschutzeinrichtung - Wall oder Wand - ebenso wie durch Schallschutzfenster eingedämmt werden. Häuser stehen bereits etliche, nicht aber Wand oder Wall. Deswegen hatten Bürger per Unterschriftenliste mobil gemacht.

Die Gemeindebürger fordern, dass nun endlich die Festsetzung des Bebauungsplanes umgesetzt wird. Deswegen musste sich der Gemeinderat in der von Erstem Bürgermeister Carsten Joneitis (SPD) geleiteten Sitzung mit der Angelegenheit befassen. "Wir sind an den Bebauungsplan gebunden und müssen die Herstellung machen", erklärte er die Rechtslage. Freilich gab er auch zu bedenken, dass die Gemeinde lange Zeit nicht im Besitz der für den Lärmschutz nötigen Flächen war. Das sei erst nach Tauschgeschäften im Zusammenhang mit der historischen "Kellergasse" der Fall.

Alle Werte überschritten

Details zum Baugebiet erklärte dann Geschäftsleiter Joachim Karl. Dazu gehörten auch Ausführungen zur Bundesimmissionsschutzverordnung, in der es um beim Straßenbau einzuhaltende Grenzwerte geht. Die liegen allerdings höher als die DIN 18005, die Ortientierungswerte für Baugebiete nennt. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes habe es 1996 habe es eine schalltechnische Untersuchung - eine Berechnung anhand von Verkehrszählungs-Daten - gegeben. Wobei festgestellt wurde, dass schon damals Grenz- wie Orientierungswerte überschritten werden.

Deswegen wurde nach Abwägung der Einwände wegen der Immissionen eine Lärmschutzeinrichtung festgesetzt, ebenso wie Schallschutzfenster für die Obergeschosse und die Positionierung der Ruheräume nach Osten hin. Denn insgesamt wollte man nach Abwägung der Einwände doch nötigen Wohnraum schaffen. Für einen optimalen Lärmschutz wäre eine fünf Meter hohe Schutzeinrichtung erforderlich, aus städtebaulichen Gründen wurde jedoch eine nur 2,50 Meter hohe empfohlen.

Darauf verlassen

Die Grundstückskäufer und Häuslebauer, gerade im vorderen (östlichen) Bereich, hätten sich auf den festgesetzten Lärmschutz verlassen, der praktisch gültiges Recht sei. Freilich könne man einen Bebauungsplan, ändern, gestand Karl zu. Allerdings sei dies ähnlich aufwendig wie das Aufstellungsverfahren und man müsse mit Schadensersatzforderungen rechnen - weil für die Häuslebauer Lärmschutz geltendes Recht ist.

Mehrfach wurde aus den Reihen des Gremiums nachgefragt, ob der Lärmschutz wirklich nötig sei, angesichts dessen, dass im Prinzip nur die vorderen Grundstücke profitieren. Karl verwies dabei immer wieder auf die Grunsatzentscheidungen, die vor 15 Jahren in die Festsetzungen des Bebauungsplanes einflossen und damit "Recht sind". Ein gewisses Unverständnis erntete auch die Tatsache, dass für das neue Baugebiet Werte eingehalten werden müssen, während sie für den Altbestand, an dem der gleiche Verkehr vorbei fließt, ohne Relevanz sind.

Immer wieder regten Gremiumsmitglieder an, bezüglich des weiteren Vorgehens die (betroffenen) Bürger einzubeziehen. Um aber überhaupt erst einmal zu klären, wie die Lärmschutzeinrichtung realisiert werden kann, soll dazu der Planer gehört werden und dazu Ausführungen machen.

Je nach Haushaltslage könnte das Projekt Lärmschutzeinrichtung im kommenden Jahr umgesetzt werden.