Geld gesammelt für G.
Mit seiner Initiative "Meinungsfreiheit im Netz" sammelt Steinhöfel darüber hinaus Spenden, um vermeintliche Opfer einer Internet-Zensur "pro bono" - ohne oder mit stark reduzierter Bezahlung - zu vertreten.
Auch für Christian G. konnten Sympathisanten auf "Meinungsfreiheit im Netz" spenden. "Der Betroffene steht für jeden von uns", werben Vera Lengsfeld, Henryk M. Broder und Alexander Wendt auf der betreffenden Internetseite um Unterstützung. Auch Broder und Wendt haben die Petition "Gemeinsame Erklärung 2018" unterschrieben. Bis heute ist die Petition auf der Seite des Bundestags abrufbar. Mit deren Inhalt wird sich der Petitionsausschuss auch befassen, nachdem die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht worden ist. "Wir bekommen die öffentliche Anhörung", schreibt Lengsfeld.
Facebook ließ sich vor dem Bamberger Gericht von einem Anwalt einer international tätigen Kanzlei vertreten. Ihm zufolge vertritt Facebook die Auffassung, als privatwirtschaftliches Unternehmen die Meinungsfreiheit enger fassen zu dürfen als der Bundestag in seiner Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Einrichtung.
In seinen Gemeinschaftsstandards behält sich Facebook vor, Inhalte unter anderem dann zu sperren oder löschen, wenn sie den Tatbestand der Hassrede erfüllen. Diesen Tatbestand definiert Facebook als "direkten Angriff auf Personen aufgrund geschützter Eigenschaften". Dazu zählen ethnische Zugehörigkeit oder sexuelle Orientierung.
Eine einheitliche Rechtsprechung zu den Eingriffsrechten Facebooks gibt es nicht. So untersagte das OLG München dem Konzern, Beiträge nach eigenem Belieben zu löschen. Das Grundrecht der Nutzer auf Meinungsfreiheit gelte es zu achten.
Das Landgericht Heidelberg dagegen bescheinigte Facebook, eigene Hausregeln aufstellen zu dürfen - solange sich diese an der Verfassung orientierten. Für eine dieser beiden Positionen wird sich das Landgericht Bamberg entscheiden müssen.
Auf einer nachgeordneten Ebene gilt es für das Gericht zu bewerten, ob sich Löschung und Kontosperrung im Fall des Bamberger Klägers mit den Gemeinschaftsstandards von Facebook in Einklang bringen lassen.
Verzerrende Statistik
Im konkreten Fall bewertet Facebook den Tatbestand der Hassrede deshalb als erfüllt, weil sich die von G. geteilte Petition auf eine bestimmte Statistik des Bayerischen Innenministeriums berufe. Diese aber verzerre die Realität und sei deshalb dazu angetan, die öffentliche Meinung gegen Minderheiten aufzuwiegeln.
Im Feuer steht aus der Petition der folgende Satz: "In Bayern beispielsweise stieg die Zahl der Sexualstraftaten vom 1. Halbjahr 2016 zum 1. Halbjahr 2017 um 48 Prozent; die Zahl der von Asylbewerbern begangenen Sexualstraftaten um 91 Prozent."
Tatsache ist, dass Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sich gezwungen sah, seine am 12. September 2017 vor dem Kabinett getätigte Aussagen zu korrigieren. Statt von "Vergewaltigungen" sprach Herrmann am 20. September 2017 nun von "Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen". Anders als in der Petition dargestellt sprach Herrmann zudem nicht von "Asylbewerbern", sondern von "Zuwanderern".
Ob diese von Herrmanns Aussagen abweichenden Darstellungen den Tatbestand der Hassrede erfüllen, muss das Bamberger Landgericht entscheiden. Das Urteil wird am 26. September verkündet.