Bamberger Gericht schickt Kronacher in Haft und auf Entzug

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Rechtsanwalt Thomas Drehsen verteidigte Marvin B. im Prozess vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Bamberg. Foto: jb
Rechtsanwalt Thomas Drehsen verteidigte Marvin B. im Prozess vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Bamberg. Foto: jb

Mit 14 fing seine Drogenkarriere an. Die Therapie, zu der ein Bamberger Gericht heute einen 23-Jährigen verurteilte, ist vielleicht seine letzte Chance.

Für den 23-jährigen Marvin B. (Name von der Redaktion geändert) könnte das heutige Urteil der Wendepunkt in seinem Leben sein. Wenn er die Drogentherapie erfolgreich absolviert, zu der ihn die Zweite Strafkammer des Landgerichts Bamberg verurteilt hat, schafft er es vielleicht doch noch, Fuß zu fassen und ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu werden.
Bisher sei er das nicht gewesen, musste sich der gebürtige Kronacher vom Vorsitzenden Richter, Manfred Schmidt, sagen lassen.

Die Kammer hatte es mit einem Angeklagten zu tun, dessen Drogenkarriere mit 14 Jahren begonnen hat und der seinen Lebensunterhalt aus Hartz IV-Bezügen und verbotenen Rauschgiftgeschäften bestritt. Letzter brachten ihn jetzt auf die Anklagebank. B. hat im Juni/Juli 2015 drei Mal Methamphetamin (Crystal Meth) in Tschechien gekauft, insgesamt rund 250 Gramm. Für den Transport nach Deutschland und den Weiterverkauf waren andere zuständig.

B. wurde des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, in Tatmehrheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln sowie der verbotenen Einfuhr von Drogen in einem Fall verurteilt.
Die Kammer verhängte eine Strafe von fünf Jahren und zehn Monaten und schickt den Angeklagten auf Entzug.

Sie lag damit zwischen den Anträgen von Staatsanwalt Reznik - sechs Jahre und acht Monate - und Verteidiger Thomas Drehsen: vier Jahre.


Strafhaft und Therapie

Die ersten elf Monate muss der 23-Jährige nach dem Willen der Richter in einer Justizvollzugsanstalt verbringen, dann wird er in eine Entziehungsanstalt verlegt. Geht man von einer rund zweijährigen Therapiezeit aus, endet die Entziehung 35 Monate nah Strafantritt, also nach der halben Strafdauer. Schmidt stellte B. in Aussicht, dass die zweite Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn er mitarbeite und die Therapie erfolgreich abschließe. Er bezog sich auf das psychiatrische Gutachten, wonach der Angeklagte therapiewillig und -fähig sei.

Der Vorsitzende Richter schilderte in seiner Urteilsbegründung anschaulich die Arbeitsteilung, die zwischen B. und zwei anderen Bandenmitgliedern bestanden habe: Demnach war es die Aufgabe von B., den Stoff auf dem "Vietnamesenmarkt" in Eger zu besorgen. Als langjähriger Drogenkonsument habe er dort beste Verbindungen gehabt.

Ein zweiter Mann, der jeweils zusammen mit B. nach Eger fuhr, war für den Transport des gefährlichen Stoffs über die Grenze zuständig, so Schmidt: Während B. stets am selben Tag mit dem Zug zurück fuhr, habe der andere meistens übernachtet und sei am nächsten Tag mit dem Auto zurückgefahren.

Der dritte im Bunde habe jeweils das Geld für den Kauf des Rauschgifts zur Verfügung gestellt und die Drogen erhalten. Dieser Mann habe über die nötigen Verbindungen in die Bamberger Rauschgiftszene verfügt. Beim Weiterverkauf hätten die Drei bis zu 80 Euro Gewinn je Gramm gemacht.


Jetzt Zeugen, bald Angeklagte

B. wurde als erstem des Trios der Prozess gemacht. Die anderen waren diesmal nur Zeugen. Gegen beide laufen nach Angaben der Staatsanwaltschaft gesonderte Verfahren.

Die Strafe für B. wäre noch höher ausgefallen, wäre er nicht in den Genuss einer Strafmilderung nach Paragraf 21 gekommen: Er ist hochgradig abhängig und war deshalb, dem Gutachten zufolge, bei Begehung der Taten vermindert schuldfähig.
Positiv werteten die Richter, dass er weitestgehend geständig war, im Trio das Wenigste verdiente, bei ihm Rauschgift sichergestellt und somit aus dem Verkehr gezogen worden ist, und er eine "unreife Persönlichkeit" und "haltlos" sei.

Als 14-Jähriger hatte der Kronacher während seiner ersten Therapie eine Körperverletzung begangen. Daraufhin sei er aus der Einrichtung geflogen. Sein Leben in den Folgejahren beschrieb B. als ständigen Wechsel zwischen Haft, kurzen Zeiten in Freiheit und der nächsten Haft. Sein Vorstrafenregister verglich Schmidt mit einem "Ritt durch das halbe Strafgesetzbuch".

Die Vorstrafen schlugen bei der Strafzumessung negativ für B. zu Buche. Ebenso seine kriminelle Energie und die erhebliche Menge Methamphetamin, die er beschafft hat, sowie dessen hoher Wirkstoffgehalt.


Festnahme im Hotelzimmer

B. ist nach eigenen Angaben nach der dritten Haftentlassung von Kronach nach Bamberg gezogen. Sein letzter Wohnsitz war ein Hotel in Strullendorf (Landkreis Bamberg), wo er im August festgenommen wurde. Er lebte von staatlichen Leistungen. Einen Beruf hat er nie erlernt, gearbeitet nur, wenn er in Haft war.