Seit 1. April 2024 gilt in Deutschland das neue Cannabis-Gesetz. Die Regelungen sehen auch vor, dass laufende Strafverfahren und frühere Urteile teilweise rückgängig gemacht werden müssen. Im Raum Bamberg wurden deshalb jetzt sogar Personen aus der Haft entlassen.
Seit 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren. So ist beispielsweise auch der Besitz von bis zu 50 Gramm zu Hause und 25 Gramm in der Öffentlichkeit seit 1. April erlaubt. Darüber hinaus trat mit dem neuen Cannabis-Gesetz auch eine Amnestieregelung in Kraft. Demnach müssen "noch nicht vollstreckte Strafen im Zusammenhang mit Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz" unter bestimmten Bedingungen wieder erlassen werden.
Konkret bedeutet das, dass sämtliche Strafverfahren im Zusammenhang mit Cannabis, die vor dem 1. April 2024 eingeleitet wurden, nun überprüft und teilweise rückgängig gemacht werden müssen. Unter anderem in Bayern befürchtete man deshalb eine massive Überlastung der Justiz. Umso überraschender ist es deshalb, dass die Überprüfung bei der Staatsanwaltschaft Bamberg bereits abgeschlossen ist, wie ein Sprecher jetzt auf Nachfrage von inFranken.de mitteilt. Auch die Staatsanwaltschaft Coburg hat nach eigenen Angaben bereits 525 Cannabis-Vergehen überprüft.
Staatsanwaltschaft Bamberg hat "rund 500 Cannabis-Verfahren" geprüft - zwei Haft-Entlassungen
"Bei der Staatsanwaltschaft Bamberg wurden rund 500 Verfahren händisch auf etwaige Betroffenheit von den Regelungen des Cannabis-Gesetzes überprüft", erklärt ein Sprecher am Montag (8. April 2024) gegenüber inFranken.de. Insbesondere sei es dabei um die Überprüfung von möglicherweise vorzunehmenden Haftentlassungen zum 1. April 2024 gegangen.
"Diese Prüfung war so rechtzeitig zu beginnen, dass erforderliche Entlassungen rechtzeitig gewährleistet werden können", heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Daher sei "die Prüfung auch bereits abgeschlossen". Insgesamt wurden in der Folge demnach "zwei Verurteilte aus der Haft entlassen, wobei es sich in einem Fall um eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe für eine Geldstrafe handelte".
Genaue Zahlen, wie viele Urteile insgesamt geändert werden müssen, seien hingegen noch nicht bekannt. "Die Änderung von Urteilen im Hinblick auf die geänderte Rechtslage dauert an", erklärt die Staatsanwaltschaft Bamberg. Man habe aber "bereits eine Vielzahl an Verfahren geprüft und mit entsprechenden Anträgen an die jeweils zuständigen Gerichte versandt". Weitere Nachrichten aus Bamberg findet ihr in unserem Lokalressort.
da sieht man mal wieder wie man mit unsinnigen Gesetzen Zeit und Steuergelder verballern kann :-(
Der Kommentar wurde gesperrt.