Gesetzliche Rente, private und betriebliche Vorsorge bilden die drei Säulen der Altersvorsorge.
Das System der Altersvorsorge wurde immer wieder angepasst. Heute basiert es auf drei Säulen: gesetzlicher Rente oder Pension, betrieblicher sowie privater Altersvorsorge. Der Bamberger Sozialrechtler und Rechtsanwalt Ulrich-Arthur Birk erklärt, was Arbeitnehmer wissen müssen. 1. Was erwartet diejenigen, die nur die gesetzliche Rente bekommen?
Sie werden in der Regel Abstriche beim Lebensstandard machen müssen. Reicht es nicht zum Leben, stockt der Staat auf ein Mindestniveau auf. Wer im Alter als Alleinstehender eine monatliche Nettorente unter etwa 750 Euro hat, kann Grundsicherung bei der Gemeinde beantragen. Kinder müssen nur für die Eltern aufkommen, wenn sie jährlich mehr als 100 000 Euro verdienen. Eigenes Barvermögen darf man bis 5000 Euro behalten. Immer mehr Rentner arbeiten, um etwas dazuzuverdienen. Wer die Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren und sechs Monaten erreicht hat, kann dies unbegrenzt tun. Vorher darf eine Grenze von 6300 Euro pro Jahr nicht überschritten werden, sonst wird die Altersrente gekürzt. 2. Gibt es einen Anspruch auf eine Betriebsrente? Auf eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente gibt es keinen Rechtsanspruch. Diese freiwillige Sozialleistung bekommen heute überwiegend nur noch Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst, bei Kirchen, Banken und Großunternehmen wie Siemens oder Bosch.
Eine Entgeltumwandlung hingegen ist eine arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente, auf die es einen Rechtsanspruch gibt. Der Arbeitgeber behält einen Teil des Bruttolohnes und leitet ihn an einen Versorgungsträger weiter. Das sieht in der Ansparphase attraktiv aus, weil z.B. 100 Euro für den Arbeitnehmer netto nur 50 Euro ausmachen. Später muss die Rente versteuert werden, Krankenversicherungsbeiträge sind fällig und der Arbeitnehmer verliert Ansprüche bei der gesetzlichen Rente. Das lohnt sich nur bei einem guten Arbeitgeber-Zuschuss. 3. Was bringt die Riesterrente?
Sie ist eine durch staatliche Zulagen geförderte private Rente. Man muss einen "zertifizierten Altersvorsorgevertrag" bei einer Bank, Versicherung oder einem Fonds abschließen. Wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt, bekommt vom Staat eine Zulage. Die Grundzulage beträgt jährlich 175 Euro. Für jedes ab 1. Januar 2008 geborene Kind gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro jährlich.
Die Riesterrente ist insbesondere attraktiv für Arbeitnehmer, die nicht so viel verdienen und viele Kinder haben. Es gibt außerdem eine zweite Variante von Riester: die betriebliche. Das hat bisher kaum einer gemacht, weil die Auszahlungen sozialversicherungspflichtig waren. Das wurde zum 1. Januar mit einer Gesetzesänderung abgeschafft.
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