An einigen zentralen Treffpunkten in der Bamberger Innenstadt ist es verboten, Alkohol zu trinken. Allerdings weiß nicht jeder, wo.
Entrüstung auf Facebook: "Das ist ja unter aller Kanone", "Wir trinken jetzt alle nur noch abgefülltes Bier aus Apfelsaftschorleflaschen", "Bamberg will vor allen Dingen eine Stadt für Touristen sein" oder "wir sollen mürbe gemacht werden". Vier Kommentare von 92. Was ist passiert, dass sich die Leute aufregen?
Es geht um einen Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung vom Februar dieses Jahres. Demnach "können die Gemeinden auch das Mitführen alkoholischer Getränke an den in der Verordnung bezeichneten Orten verbieten, wenn die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.", heißt es in Paragraph 1. Übersetzt bedeutet das: Wer Alkohol dabei hat, um ihn an einem bestimmten öffentlichen Ort zu trinken, könnte zukünftig dafür verwarnt werden.
Aber: "Noch ist nichts beschlossen. Es handelt sich um eine Phantomdiskussion", erklärt Christine Feldbauer, Leiterin des Bamberger Ordnungsamtes. "Sollte das Gesetz kommen, müssten wir es erst auf unsere örtlichen Verhältnisse runterbrechen." Niemand müsse befürchten, dass er keinen Alkohol mehr von A nach B transportieren darf.
Udo Skrzypczak, Leiter der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, stellt klar: "Natürlich darf man als Innenstadtbewohner seinen Kasten Bier vom Supermarkt heimtragen." Die Kernfrage sei, ob man den Alkohol nur transportiere oder mitbringe, um ihn an einem bestimmten öffentlichen Ort zu konsumieren - an dem dies verboten ist.
Öffentliche Verbotszonen Ein solcher "öffentlicher Ort" ist zum Beispiel der Maxplatz oder der Grüne Markt. Während das Gesetz, das das Mitführen von Alkohol betrifft, bisher nur ein Entwurf ist, greift bereits seit 2001 eine andere Verordnung: In der Fußgängerbereich-Satzung ist geregelt, dass das "Verweilen bei gleichzeitigem Alkoholgenuss außerhalb (...) der zugelassenen Freischankflächen" (Paragraph 5) verboten ist. Wer mit einem Bier in der Hand erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen.
Manchmal drückt die Polizei aber ein Auge zu. "Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen", erklärt Udo Skrzypczak. "Wenn jemand wirklich überrascht ist und Einsicht zeigt, belassen wir es bei einer Belehrung und verweisen auf die Rechtsgrundlage." Der Polizist hat die Erfahrung gemacht, dass die meisten Leute mit sich reden lassen. "Erwischen wir allerdings jemanden häufiger, kann es sogar zur Anzeige kommen."
Alkoholkonsum hat zugenommen Doch warum gibt es solche Alkoholverbote überhaupt? Weil der Alkoholkonsum und in Verbindung damit die Straftaten laut Skrzypczak deutlich zugenommen haben. "30 Prozent der Gesamtstraftaten sind auf Alkohol zurückzuführen. Die Gewaltrate liegt noch höher: 60 Prozent derjenigen, die eine Körperverletzung begehen, sind alkoholisiert."
Aber es muss nicht gleich Körperverletzung sein. Schmutz, Müll, Scherben, Lärm, das "Beschwerdeaufkommen steigt", heißt es im Polizeideutsch. Betroffen ist mittlerweile auch die Untere Brücke, ein beliebter Treffpunkt für junge Leute. Studentin Eva überlegt. "Ich bin mir nicht sicher, ob man dort Alkohol trinken darf. Aber ich weiß das nicht, weil ich eh kaum welchen trinke."
Was sagt die Fußgängerbereich-Satzung? Nichts. Dafür aber die "Sondernutzungssatzung", die in den Zuständigkeitsbereich des Straßenverkehrsamts fällt. Das "Verweilen bei gleichzeitigem Alkoholgenuss" außerhalb der Freischankflächen ist verboten - und zwar unter anderem im Bereich der Promenadenstraße, der Oberen Sandstraße und: der Unteren Brücke.
Verbot auch in Grünanlagen Übrigens: Es gibt noch eine dritte Satzung, nämlich die zu den Grünanlagen. Unter Paragraph 3 erfährt man, dass es nicht erlaubt ist, sich "in einem Rausch oder ähnlichen Zustand aufzuhalten" und "alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in die Anlagen zum dortigen Genuss zu verbringen (...)".
Drei Satzungen, viele Straßennamen, blickt da noch jeder durch? Wären vielleicht Hinweisschilder eine Lösung? "Wir wollen nicht - wie in Weimar - die Fußgängerzone mit Verbotsschildern zupflastern", sagt Christine Feldbauer vom Ordnungsamt. Eigentlich sei jeder Bamberger verpflichtet, sich selbst zu informieren. Damit das in Zukunft etwas einfacher geht, hat die Stadt Bamberg auf ihrer Internetseite ganz unten rechts eine direkte Verknüpfung zum "Ortsrecht" hergestellt. Dort sind alle Satzungen zu finden.
Vom Inhalt der drei Satzungen, die das Alkoholverbot betreffen, ist Studentin Nadine allerdings wenig begeistert. "Ich finde diese ganzen Verbote doof. Wir sind doch ein freies Land!" Und Kommilitonin Eva meint: "Solange jeder sein Zeug wegräumt, sehe ich kein Problem." Vor allem der Gesetzesentwurf des Bayerischen Landtags, in dem auch das Mitführen von Alkohol geregelt werden soll, ärgert sie. "Das ist nur eine neue Einnahmequelle für die Stadt."
Bayernweit Probleme Christine Feldbauer vom Ordnungsamt erklärt dagegen, dass bayernweit Kommunen - und Anwohner - Probleme mit den Folgen des Alkohlkonsums im öffentlichen Raum haben. "Wir sprechen nicht einfach ein Verbot aus. Es muss immer die Kausalität zum Alkoholkonsum hergestellt werden", erklärt sie. "Wir gehen mit der Polizei sehr genau die Statistiken durch. Und die machen mir Sorgen. Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum hat eine hohe Akzeptanz."
Udo Skrzypczak stimmt zu: "Alkohol hat bei den Feiergewohnheiten der jungen Bevölkerung einen hohen Stellenwert." Er sei regelmäßig geschockt vom Blutalkoholwert mancher Leute. "Da würde ich nur noch auf allen Vieren gehen."
Links zu den SatzungenGrünanlagen-SatzungFußgängerbereich-SatzungSondernutzungssatzungGesetzesentwurf der Bayerischen StaatsregierungDiskussionWas halten Sie von den Alkohol-Verbotszonen in Bamberg? Diskutieren Sie mit, Mittwochnachmittag (29.05.2013) von 17 bis 18 auf der
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