Widerstand gegen Umgehung

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15 Einwendungen in Sachen Ortsumgehung Eltingshausen sind bei der Regierung von Unterfranken eingegangen. Foto: Ralf Ruppert
15 Einwendungen in Sachen Ortsumgehung Eltingshausen sind bei der Regierung von Unterfranken eingegangen. Foto: Ralf Ruppert
Die geplante Ortsumgehung Eltingshausen.
Die geplante Ortsumgehung Eltingshausen.
 

Bei der Gemeinde sind 54, direkt bei der Regierung von Unterfranken 15 Einwendungen eingegangen. Träger öffentlicher Belange haben noch Zeit bis Ende Januar. Im Frühjahr folgt die Anhörung.

Zwei Tage vor Heiligabend endete die Einwendungsfrist für das Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung Eltingshausen. "Bisher sind 15 Einwendungen bei der Regierung eingegangen", berichtete Pressesprecher Johannes Hardenacke zum Ende der Frist. Da lagen allerdings noch nicht die Schreiben vor, die bei der Gemeinde Oerlenbach eingereicht wurden: "Wir haben 54 Einwendungen hier, ich warte aber auch noch die Post ab", berichtete der dortige Verwaltungsleiter Werner Rauh am letzten
Arbeitstag vor den Weihnachtstagen. Allerdings handle es sich bei einem Teil um Kopien der Einwendungen, die in Würzburg vorliegen. "Ungefähr zehn sind auch bei mir gelandet", schätzt Rauh.


Landwirte und Anwohner

Laut Bezirksregierung hätten sich vor allem betroffene Landwirte und Anwohner geäußert. "Erstere wandten sich dabei gegen die Inanspruchnahme ihrer Flächen und brachten Vorschläge zur Lage und Führung der Erschließungswege ein, während bei den Einwendungen seitens der Anwohnerschaft die Sorge vor einer Zunahme der Verkehrslärm- und Abgasbelastung beziehungsweise mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Naturschutz im Vordergrund standen", berichtet Pressesprecher Hardenacke.
"Häufig sind es vorbereitete Schreiben, in denen man nur noch seinen Namen ergänzen musste", berichtet zudem Werner Rauh. Er leitet die Einwendungen zwar vor allem an die Regierung von Unterfranken weiter, hat sich aber auch inhaltlich damit befasst, denn: "Ich muss ja auch noch die Stellungnahme der Gemeinde vorbereiten." Die Kommune hat, wie alle so genannten Träger öffentlicher Belange, noch bis Ende Januar Zeit, sich zu äußern. Gleich in der ersten Sitzung des neuen Jahres beschäftige sich der Gemeinderat mit dem Thema. "Da nehmen wir selbstverständlich Anregungen der Bürger auf", betont Rauh.


Erörterungstermin vorgesehen

Aufgabe der Bezirksregierung ist es, alle öffentlichen und privaten Belange, die für oder gegen das Vorhaben sprechen, abzuwägen. "Die rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen finden also in jedem Fall im weiteren Verfahren Berücksichtigung", betont Hardenacke. Vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist zudem ein Erörterungstermin vorgesehen. Das Ziel sei dabei, "Einvernehmen zwischen allen Beteiligten herzustellen und die vorgebrachten Einwände auszuräumen".
Vorgelegt wurden die ersten Einwendungen auch bereits dem Landratsamt: "Bisher ist es in dem Maß, wie wir es erwartet haben", kommentierte Jürgen Dobler, Leiter der Tiefbauabteilung im Landratsamt, den Widerstand. Die Einwendungen kämen vor allem aus Eltingshausen oder von den Eigentümern betroffener Grundstücke.
"Angezweifelt werden unter anderem die Verkehrszahlen", sagt Dobler über den Inhalt der Einwendungen. Die Bürger würden auf eine reduzierte Verkehrsbelastung verweisen und deshalb den Sinn der Umgehung neu in Frage stellen. Für eine Entlastung habe zum einen sicherlich die Tieferlegung der Fahrbahn an der Eisenbahn-Unterführung bei Oerlenbach geführt. "Aber die Frage ist, ob man den Verkehr dauerhaft durch Oerlenbach haben will", gibt Dobler hier zu bedenken.


"Ausbau bisher vermieden"

Zum anderen schrecke natürlich auch der schlechte Zustand und das Tempolimit auf der aktuellen Kreisstraße KG 34 ab. Aber auch das ist aus Doblers Sicht kein Argument gegen eine Ortsumgehung: "Das ist ja kein Dauerzustand, wir haben ja nur den Ausbau der Strecke bisher zugunsten der geplanten Ortsumgehung vermieden." Wenn die Umgehung nicht kommen sollte, müsste ja die Straße auf Vordermann gebracht werden und das Tempolimit würde wieder wegfallen.


Hoffen auf die B 286 neu

"Wenn's gut läuft, haben wir im Frühjahr den Erörterungstermin", schätzt Dobler. Der Planfeststellungsbeschluss könnte noch heuer kommen, eilig hat es der Landkreis aber eigentlich gar nicht: "Wir hoffen ja immer noch, dass uns der Bund einholt", verweist Dobler darauf, dass im kommenden Jahr ja auch über die Dringlichkeit der B 286 neu entschieden werde. Würde die kommen, dann wäre für die Ortsumgehung Eltingshausen nur noch ein Ergänzungsbeschluss notwendig, weil eine Bundesstraße unter anderen Vorgaben genehmigt wird.
Nach deutscher Rechtslage war es bislang so, dass die Betroffenen ihre Einwendungen bis zum Ende der Frist geltend gemacht haben mussten, um sich auch ein Klagerecht gegen den Planfeststellungsbeschluss zu sichern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat laut Regierung von Unterfranken jedoch erst im Herbst dieses Jahres geurteilt, dass ein derartiger Ausschluss - zumindest hinsichtlich europarechtlich zu berücksichtigender Aspekte - nicht zulässig ist.
"Es bleibt allerdings abzuwarten, wie die deutsche Rechtsprechung auf dieses Urteil reagiert und ob sie entsprechende Klagen trotz der eigentlich von Gesetzes wegen eingetretenen Präklusion zulässt", betont Pressesprecher Johannes Hardenacke. Auf der sicheren Seite war also, wer seinen Einwand rechtzeitig abgegeben hat.

Verlauf Auf 6,5 Millionen Euro beläuft sich die Kostenschätzung für die Ortsumgehung Eltingshausen. Die jetzige Rottershäuser Kreuzung wird zum Kreisel umgebaut, von dort verläuft die 2,24 Kilometer lange Ortsumgehung nördlich von Eltingshausen und mündet in der Nähe des Umspannwerkes in die KG 6. Dort ist ein Kreisel und eine neue Anbindung des Gewerbegebietes geplant. Südlich läuft der Verkehr durch das Gewerbegebiet. Im weiteren Verlauf wird die Vorfahrt geändert: Die neue Kreisstraße wird direkt zur B 286 geführt, die jetzige KG 6 nach Eltingshausen zweigt in der Kurve ab.
Umwidmungen Die jetzigen Kreisstraße KG 34 und KG 6 in Eltingshausen sollen Gemeindestraßen werden, dafür wird die Straße im Gewerbegebiet zur Kreisstraße.

Verfahren Sämtliche Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren lagen bis 8. Dezember im Oerlenbacher Rathaus aus. Einwendungen von Privatpersonen waren bis 22. Dezember möglich, die Träger öffentlicher Belange haben noch bis Ende Januar Zeit. Infos zum Planfeststellungsverfahren gibt es unter www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/4/12/02664