Viele Menschen müssen prüfen, ob Kunden geimpft, genesen oder getestet sind. Aber wie können sie echte Nachweise von gefälschten unterscheiden? Auch in der Region kursieren falsche Dokumente.
In der Disco, beim Friseur und an der Hotelrezeption: Für den Zutritt zu einer Veranstaltung oder zu bestimmten Örtlichkeiten wird ein "G"-Nachweis gefordert. Jede Person muss zeigen, dass sie geimpft, genesen oder getestet ist. Das Problem: Ob es sich um einen echten Nachweis oder um eine Fälschung handelt, ist relativ schwierig zu erkennen, sagt Sonja Neumann, Referentin für Recht von der bayerischen Verbraucherzentrale.
Name oder Datum geändert
Für Fälscher relativ unattraktiv seien die Nachweise, dass man von Corona genesen sei, da diese nach einem halben Jahr ungültig werden. Wahrscheinlicher sei es, dass ein falsch-negativer Test vorgelegt werde. In PDF-Dokumenten werde das Datum angepasst oder der Name geändert. "Da hat man wenig Chancen das zu erkennen. Außer die Änderungen sind sehr schlecht eingefügt", sagt Neumann.
"Klassische und auch für Laien prüfbare Sicherheitsmerkmale, wie sie beispielsweise bei Geldscheinen vorhanden sind (Hologramme, Sicherheitsfäden, Wasserzeichen), finden sich bei diesen Bescheinigungen in der Regel nicht", teilt ein Sprecher des Bayerischen Innenministerium mit. Insofern könne sich eine "Echtheitsprüfung" überwiegend darauf beziehen, ob die Angaben schlüssig wirken. Hierzu lohnt es sich etwa beim Namen, beim Ausstellungsort und beim Aussteller genauer hinzusehen.
Datum, Name, Ort prüfen
Ein zu frühes Datum kann ein Hinweis sein: Impfungen waren bei Hausärzten in Bayern erst größtenteils ab dem 1. April 2021 möglich, sagt Neumann. Die Neuauflage des Impfausweises, in dem die Covid-Impfung aufgeführt sei, gebe es erst seit Mai.
Auch die Aufkleber des Impfstoffes im gelben Impfheftchen werden gefälscht. "Viele Menschen haben ihren Impfpass fotografiert und in soziale Netzwerke gestellt." Das Problem: Man konnte die Chargen-Nummer erkennen. Fälscher kopierten die Nummer und klebten sie ins Impfheft. Die Chargen-Nummer des Impfstoffes verweist dann zwar auf eine echte Impfdosis, nur ist sie dem Empfänger nie gespritzt worden.
Handel mit gefälschten Impfpässen
Ende Mai war die Kriminalpolizei Schweinfurt auf eine Person aufmerksam geworden, die unter einem Pseudonym gefälschte Impfnachweise über einen Messenger-Dienst angeboten hatte. Den genauen Ort in der Main-Rhön-Region will Polizeihauptkommissar Björn Schmitt aus ermittlungstaktischen Gründen nicht nennen. Denn dann seien Personen, die bei dem Mann gefälschte Impfpässe gekauft hätten, gewarnt. Über die Staatsanwaltschaft wurde ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten erwirkt, der den Verdacht erhärtete. Der Beschuldigte legte ein umfassendes Geständnis ab. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung eingeleitet.
Auch die Nutzung von gefälschten Impfpässen ist strafbar. Wer einen verwendet und sich damit Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen verschafft, für die eine G-Regelung gilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für diese sind Geldbußen von bis zu 25 000 Euro fällig, sagt Neumann von der Verbraucherzentrale.