Uneins startet der Stadtrat in die neue Amtszeit. CBB und SPD wollten in der jüngsten Sitzung eigene Impulse bei zwei zentralen Personalien setzen. Doch damit scheiterten sie an Schwarz-Grün.
Ortsbeauftragte sind jene Stadträte, die aus ihren jeweiligen Stadtteilen die Sorgen und Nöte auf die politische Bühnen heben. Deren Bestellung galt in den zurückliegenden Jahren als Formalie. Doch in diesem Jahr führte diese Art der Entscheidung zu Diskussionen. Deswegen hatte der Stadtrat die Entscheidung bei seiner konstituierenden Sitzung am 8. Mai zurückgestellt.
Mit Gemeindeordnung vereinbar
Jetzt wartete Verwaltungsleiter Roland Görke bei der Stadtratssitzung in der Turnhalle der Grundschule nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht am Landratsamt mit der Information auf, dass die bisher gepflegte Bestellung per Stadtratsentscheidung mit der Gemeindeordnung vereinbar sei. Zur Begründung zieht das Landratsamt eine Parallele zur Bestellung der Landrats-Stellvertreter im Kreistag. Auch dort wählen die Mandatsträger untereinander, ohne die Bevölkerung entscheiden zu lassen.
Reimar Glückler hielt bei der Sitzung an den Zweifeln der CBB-Fraktion fest. Die Bestellung der Ortsbeauftragten sei ein Hammelburger Sonderweg, der 1978 in der Geschäftsordnung des Hammelburger Stadtrates verankert wurde und nun von einem anerkannten Sachverständigen geprüft werden sollte. "Denn weder der Aufgabenbereich noch die Kriterien der Bestellung sind genauer definiert", monierte er.
Bisher immer einvernehmlich
Die geäußerte Kritik ist neu: In den zurückliegenden Jahrzehnten war die Bestellung der Ortsbeauftragten immer einvernehmlich erfolgt. Anlass für Konflikte fehlte: Es gab entweder aus den Stadtteilen jeweils nur einen Stadtrat, oder die Betroffenen einigten sich untereinander, wer sich wählen lässt.
In diesem Jahr ist das wegen eine Konkurrenzsituation in Westheim anders. Gabi Ebert (Freie Wählerschaft) will das Amt erneut ausüben, aber Norbert Schaub (SPD) zeigte ebenfalls Ambitionen. Deswegen, so Kritiker der Bestellung Eberts, wäre es sinnvoll, die Westheimer darüber abstimmen zu lassen, wer von den beiden zum Zug kommt.
Dagegen wandte sich Arnold Eiben (CSU). "Rückwirkend können wir keine Änderung vornehmen", führte er an. Für kommende Wahlperioden habe die CSU Satzungsentwürfe gefertigt, die zu gegebener Zeit vorgestellt werden und offene Fragen klären. Die vorliegende Bestellung von Mandatsträgern sei in kommunalen Gremien durchaus üblich, sagte Florian Röthlein mit Blick auf Parallelen etwa beim Abwasserzweckverband. "Da hat sich ja auch keiner daran gestört".
"Ohne die Gemengelage in Westheim wäre das Problem gar nicht aufgekommen", wandte Martin Wende (CSU) ein. "Es geht hier nicht speziell um Westheim, sondern um eine grundsätzliche Klärung", hielt Norbert Schaub (SPD) als Mitanwärter um das Amt in Westheim dagegen. "Was würden wir verschlimmern, wenn wir die Westheimer wählen lassen?", fragte Thomas Reuter (Bürgerliste Obereschenbach). Nicht ausreichend rechtlich geprüft sieht Alexander Stolz (CBB) die Angelegenheit. "Die Auskunft, dass es in anderen Fällen ähnlich gehandhabt wird, reicht mir nicht", führte er an.