Der wegen Bestechung und Steuerhinterziehung verurteilte Bad Kissinger Ex-Oberbürgermeister kommt nicht vorzeitig aus dem Gefängnis frei. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg am Dienstag entschieden. Die Verteidigung hat von der Entscheidung erst aus den Medien erfahren.
Karl Heinz Laudenbach kommt nicht frühzeitig in Freiheit. Der 1. Strafsenat de Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg hat gestern über Laudenbachs Antrag auf Haftentlassung entschieden. Es revidierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt und gab einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Würzburg statt.
Der frühere Oberbürgermeister von Bad Kissingen wurde im August wegen Bestechung im Amt und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Davor saß er bereits ein Jahr in Untersuchungshaft, weshalb er Anfang Dezember beantragte, nach der Hälfte der Strafe auf Bewährung entlassen zu werden. Nach Auffassung des Senats liegen die vom Gesetz geforderten besonderen Voraussetzungen für eine Haftentlassung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Laut OLG ist die vorzeitige Entlassung nach Hälfte der Strafe nur in Ausnahmefällen möglich. "Die Gesamtwürdigung von Tat, Täterpersönlichkeit und Entwicklung des Verurteilten während des Strafvollzugs" ließen Laudenbach allerdings nicht als eine Person erscheinen, die ein überdurchschnittliches Entgegenkommen verdient, heißt es in der Pressemitteilung.
"Wir kennen den Beschluss nicht. Was seitens der Staatsanwaltschaft läuft nehmen wir mit Verwunderung zur Kenntnis", teilte Laudenbachs Verteidiger Michael Schulze auf Nachfrage mit. Die Verteidigung werde prüfen, wie sie weiter verfahre. Schulze sowie sein Mandant hätten erst aus den Medien von der Entscheidung des OLG erfahren. "Wie so häufig im Laudenbach-Verfahren wird die Verteidigung nicht informiert", kritisierte er.
Das OLG begründet seine Entscheidung wie folgt: Laudenbachs Geständnis sei "eher von Taktik als von Schuldeinsicht und Reue geprägt" gewesen. Eine Schadenswiedergutmachung habe bislang nicht stattgefunden. Auch die Kooperation mit den Finanzbehörden, Laudenbachs psychische Belastung und das hohe Medieninteresse rechtfertigten keine Ausnahme. Ein Promi-Bonus komme grundsätzlich nicht in Betracht, "da Verfehlungen im Zusammenhang mit einem kommunalpolitischen Mandat einen erheblichen negativen Tatfaktor darstellen", der angemessen zu berücksichtigt sei. Wenn zwei Drittel der Strafe abgesessen wurden, werde erneut geprüft, ob Laudenbach vorzeitig frei kommt.
dass die Verteidigung von gerichtlichen Entscheidungen aus den Medien erfährt, dann braucht sich die BRD oder EU- wie dies heute voraussagbar passierte- über Justizzustände in Russland nicht zu beklagen