Landkreis Bad Kissingen Impfpflicht: Wie läuft es bei den Masern?

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Wer keinen Masern-Impfnachweis vorzeigen kann, darf nicht in den Kindergarten aufgenommen werden oder dort arbeiten. Foto: Michael Kappeler/dpa (Symbolbild)
Wer keinen Masern-Impfnachweis vorzeigen kann, darf nicht in den Kindergarten aufgenommen werden oder dort arbeiten. Foto: Michael Kappeler/dpa (Symbolbild)

Während die Impfpflicht gegen Corona heftig diskutiert wird, gibt es bereits seit zwei Jahren eine Impfpflicht: Kinder benötigen eine Masernimpfung, um den Kindergarten oder die Schule zu besuchen. Wie akzeptiert ist die Masern-Impfpflicht bei Eltern?

Seit 1. März 2020 gilt in ganz Deutschland das Masernschutzgesetz. Schulen und Kindertagesstätten und andere Gemeinschaftseinrichtungen sind verpflichtet, den Impfnachweis zu überprüfen.

Eigentlich hätten Eltern und Beschäftigte die Masernimpfung bis zum 31. Dezember nachweisen müssen, aber dann entschied die Ampel-Koalition überraschend und kurzfristig Mitte Dezember doch eine Gesetzesänderung: Die Bundestagsabgeordneten und der Bundesrat verlängerten die Frist zur Nachweis-Vorlage auf Ende Juli 2022. Dieser Teil des Gesetzes wurde in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, im Fokus stand vielmehr, dass das Gesundheitspersonal ab Mitte März 2022 nachweisen muss, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind.

Geben Eltern ihr Kind aufgrund der Masern-Impfpflicht nicht in die Kita? Das Landratsamt Bad Kissingen sagt: "Da die Entscheidung, ob Kinder aufgenommen werden oder nicht, noch bis November 2021 in erster Linie bei der Leitung der Einrichtung lag und das Gesundheitsamt nicht zwingend informiert werden musste", könne das Landratsamt kaum Angaben dazu machen, ob Eltern ihre Kinder aufgrund der Impfpflicht nicht in die Kita gebracht hätten. " Es ist uns von drei Einrichtungen bekannt, dass sie uns bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen und jeweils die Aufnahme des Kindes - wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - abgelehnt haben."

Eine Kindergärtnerin aus dem Landkreis, die ihren Namen nicht öffentlich machen möchte, findet, dass die Prüfung des Nachweises nicht Aufgabe der Kindergärten sein sollte: "Wir sind kein medizinisch geschultes Personal. Jetzt müssen wir die Petze spielen, dabei versuchen wir, mit den Eltern an einem Strang zu ziehen und eine gute Erziehungspartnerschaft zu ermöglichen."

Sofern sich die Kindergärtnerin nicht hundertprozentig sicher sei, dass mit dem Nachweis alles in Ordnung sei, wende sie sich ans Gesundheitsamt, sagt sie. Kritisch sei sie etwa bei Attesten, auf denen stehe, dass das Kind gegen gar nichts geimpft werden könne. "Oder der Arzt kommt aus Buxtehude und ist hier vor Ort nicht bekannt." Auch wenn die Eltern nicht mit einer Kopie einverstanden seien und das Attest stattdessen gleich wieder mitnehmen wollten, seien das Hinweise, dass mit dem Attest etwas nicht stimme.

Dennoch: Sie erlebe zwar bei den Masern "Impfgegner, die ihr Kind definitiv nicht impfen lassen wollen." Aber das sei eher die Ausnahme.

In den meisten Kindergärten, in denen die Redaktion nachfragte, wird die Masern-Impfpflicht gut angenommen. Anette Postolov, Leiterin des "Haus für Kinder" in Nüdlingen sagt: "Wir hatten bisher keine Probleme." Die Eltern gäben bereitwillig Auskunft und seien meist über die Impfpflicht informiert. "Wir haben nur Einzelne darauf hingewiesen, die Eltern haben sich dann um die Impfung gekümmert." Auch Katharina Meierl, Leiterin der Einrichtung der Kindertagesstätte St. Marien in Hammelburg, sagt: "Wir haben keine Probleme damit, es ist eher ein Selbstläufer." Der Verwaltungsaufwand hielte sich in Grenzen.

Schulleiterin Marietta Menz von der Bad Kissinger Sinnberg-Grundschule teilt mit, es habe keine Probleme oder Kündigungen gegeben. "Wie überall, so gibt es auch bei uns einige wenige Eltern, die der Masernimpflicht kritisch gegenüber stehen. Aber die Fälle halten sich in Grenzen und die Eltern kreiden uns die Überprüfung nicht an."

Von der Pressestelle des Landratsamtes heißt es: "Auf Grund der Impfungen ist diese Erkrankung glücklicherweise sehr selten geworden." Im Landkreis sei 2015 eine Erkrankung an Masern gemeldet worden. 2018 traten drei Masernfälle auf. In den Jahren 2016, 2017, 2019 bis 2021 wurden keine Masernfälle bekannt.