Der Managementplan für Natura 2000 steht, jetzt geht es um die Umsetzung. Die ist für private Bewirtschafter und Eigentümer von Flächen - anders als bei Behörden - jedoch freiwillig. Es gilt nur ein Verschlechterungsverbot.
Die Ziele von Natura 2000 klingen auf den ersten Blick etwas theoretisch: "Lebensraumtypen und Arten in einem günstigen Erhaltungszustand bewahren oder einen solchen wiederherstellen, sowie ein europäisches Biotopverbundnetz schaffen und die biologische Vielfalt sichern", steht da. Doch dahinter steckt jede Menge Arbeit. Und es gibt gute Nachrichten: Die Kartierung und Bewertung der Offenland- und auch der Wald-Schutzgüter sowie die Maßnahmenplanung seien weitestgehend abgeschlossen, sagte Bernhard Zürner vom AELF Bad Neustadt zur Eröffnung Runder Tisch zum FFH-Gebiet Wälder und Trockenstandorte bei Bad Kissingen und Münnerstadt.
Jetzt gehe es um die Umsetzung des entwickelten Managementplans. "Die Natura-2000-Gebiete sind keine Naturschutzgebiete und die bisherige Bewirtschaftung ist weiterhin möglich, sofern sie nicht mit den Erhaltungszielen kollidiert", erläuterte Zürner. Der Plan sei ausschließlich für Behörden verbindlich, für Bewirtschafter/Eigentümer sei die Umsetzung freiwillig, einzig verpflichtend sei ein Verschlechterungsverbot.
Podiumsdiskussion
An der Podiumsdiskussion nahmen Tobias Scheuer und Kai Olvermann von der Fachstelle Waldnaturschutz, Karin Günter von der Höheren und Peter Piel von der Unteren Naturschutzbehörde sowie Winfried Papajewski vom Planungsbüro teil. Für den Wald sei die Forstverwaltung, für die Offenlandflächen die Regierung verantwortlich. "In Bayern gibt es 745 Natura-2000-Gebiete mit einer Fläche von 8013 Quadratkilometer, das entspricht 11,36 Prozent der Landesfläche", informierte Tobias Scheuer. Davon entfallen auf Unterfranken 117 Gebiete mit 1504 Quadratkilometern und 17,6 Prozent der Regierungsbezirksfläche.
Spezielle Arten und Lebensraumtypen würden geschützt, weil sie Indikatoren seien, die mit ihren hohen Lebensansprüchen stellvertretend gefährdete Arten stehen. Im Standarddatenbogen unterscheide man fünf Wald- und sieben Offenflächen, sowie sechs genannte Arten. Darunter der Hirschkäfer, Kammmolch, Gelbbauchunke, Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und der gelbe Frauenschuh. Überwiegend mit B seien die Waldlebensraumtypen bewertet, wobei man unterscheidet nach A = sehr gut, B = gut und C = mittel bis schlecht. Besonders zu berücksichtigen seien die Verjüngung und Erhaltung der gesellschaftstypischen Baumarten sowie die Erhaltung ausreichender Altholz-, Biotopbaum- und Totholzanteile.
Nicht so groß, dafür umso wertvoller seien die Flächen der Offenland-Schutzgüter, sagte Karin Günter bei ihrer Präsentation. Als notwendige Maßnahmen beispielsweise für Kalkpionierrasen (rund fünf Hektar) benannte sie die Entnahme von Gehölzaufwuchs und invasiver Neophyten, sowie die Beweidung durch Schafe und Ziegen. Alle fünf bis zehn Jahre sei ein Monitoring des Ausmaßes von Verbuschung nötig. Daneben existiere Wacholderheide (100 ha), magere Flachland-Mähwiesen (17 ha), Kalkschutthalden (0,13 ha) und Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation - speziell für "Überlebenskünstler" (0,01 ha).
In der sich Diskussion ging es um mehr Biotopbäume, beispielsweise als Spaltenquartier für die Mops-Fledermaus, die aber nicht gelistet sei. Gegen eine Naturverjüngung der Buche etwa in einem Eiche-Hainbuchenwald vorzugehen empfanden einige Forstleute als gegen die Natur zu arbeiten. "Wenn man im Schutzgut Wald arbeitet soll man sich vor dem Eingriff Gedanken über die Auswirkungen machen", empfahl Hubert Türich. Die Buche werde unser Rückgrat bleiben, aber man werde aufgrund des Klimawandels auch auf andere Bäume zurückgreifen müssen, so Kai Olvermann. "Die Zukunft wird es bringen, wie wir damit umgehen", sagte Zürner.