Das Forsthaus Klaushof in Bad Kissingen verbietet seinen Gästen den Konsum von Cannabis. Für Betreiber Markus Wittenberg sei die Entscheidung eine "Frage des Anstands", womit er vor allem seine kleinen Gäste schützen wolle.
Seit 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren. Dies ist allerdings mit strikten Regeln verbunden. Laut Gesetz bleibt der Cannabis-Konsum beispielsweise in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren und in Sichtweite unter anderem von Schulen und Kinderspielplätzen verboten. Eine Cannabis-Karte für Bamberg zeigt die große Menge an Verbotszonen beispielhaft.
In der Gastronomie sorgt das Gesetz derweil teils für Verwirrung. So auch bei Markus Wittenberg, der das Forsthaus Klaushof in Bad Kissingen seit November 2019 zusammen mit seiner Partnerin führt. "Zum Kiffen gibt es an sich jetzt ja klare Regeln, aber ich habe bislang noch nichts über die Regelungen in der Gastronomie gelesen", kritisiert Wittenberg im Gespräch mit inFranken.de. Um mögliche Diskussionen zu vermeiden, habe er sich jetzt zusammen mit dem Team dazu entschieden, den Cannabis-Konsum in seinem Außenbereich zu verbieten.
Forsthaus Klaushof verbietet Cannabis-Konsum: "Wollen Diskussionen vermeiden"
Mit der Entscheidung, den Cannabis-Konsum in seinen Lokalitäten zu verbieten, wolle er demnach vor allem seine Gäste schützen. "Außerhalb kann jeder von mir aus tun und lassen, was er will, aber nicht auf unserem Gelände", so der Wirt. "Es kommen so viele Familien mit Kindern zu uns, da sollte man auch irgendwo ein Vorbild für die Kleinen sein, eine Frage des Anstands", so Wittenberg weiter. "Wenn die jungen Menschen das jetzt überall sehen, dann denken sie, dass das völlig normal und legitim ist, wenn alle dasitzen und kiffen und werden ermutigt, das auch zu probieren". Zumal sie "jetzt noch einfacher an das Zeug rankommen als vorher", so seine Einschätzung.
Die größte Zwickmühle für Gastronomen mit Außenbereich sei aber das Gesetz selber: "Das Kiffen in der Nähe von Kindern ist ja auch weiterhin verboten", erklärt Wittenberg. "Was mache ich denn jetzt, wenn sich jemand im Biergarten zu einem Zeitpunkt, wenn keine Kinder da sind, einen Joint anzündet und dann kurz darauf eine Familie mit Kindern kommt? Wie sollen wir das dann regeln?". Er habe befürchtet, dass es in solchen Situationen dann unweigerlich zu Streitigkeiten unter den Gästen komme. "Diese ständigen Diskussionen, die dann aufkommen würden, wollen wir durch das Verbot einfach vermeiden", erklärt der Wirt.
Kritik übt er wegen der komplizierten Situation in der Gastronomie auch an der Bundesregierung. "Diese Legalisierung ist einfach nicht richtig durchdacht", so Wittenberg. "Von mir aus kann man den Cannabis-Konsum schon erlauben, aber dann bitte nicht in der Öffentlichkeit, sondern in extra Lokalitäten", so Wittenberg. Tabakrauchen sei in seinem Biergarten allerdings weiterhin erlaubt. "Kiffer nehmen keine Rücksicht, Zigarettenraucher gehen eher mal um die Ecke ", so die Erfahrung Wittenbergs aus der Kneipenszene. Er betreibt seit einigen Jahren auch den "Eulenspiegel" in Bad Kissingen.
Kiffen in Gegenwart von Kindern: Laut Gastroverband wird nicht der Wirt bestraft
"Jeder Gastronom darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis verbieten und das gilt auch für die Außengastronomie", so ein Sprecher der Dehoga Bayern. Grundsätzlich sei es demnach so, dass dort "wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, auch der Cannabis-Konsum gestattet" ist. Für außen gelte demnach, "dass in unmittelbarer Gegenwart minderjähriger Personen Cannabis nicht konsumiert werden darf". Was darunter konkret in der Außengastronomie zu verstehen ist, sei "im Einzelfall jedoch nicht einfach abzugrenzen".
Wer für einen Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen belangt wird, sei laut dem Sprecher zufolge klar geregelt. Gastronomen müssten demnach im Normalfall keine Angst haben, für einen Cannabis-Verstoß von Gästen zur Rechenschaft gezogen zu werden. "Laut Cannabis-Gesetz wird derjenige belangt, der Cannabis-Produkte konsumiert und die Regelungen nicht einhält", erklärt John. Somit liege "die Verantwortung zunächst beim Konsumenten, nicht beim Gastronomen".
Stimmt, Danke für den Hinweis, das hatte ich ganz vergessen. Von den Bierkrugschlägereien und Sachbeschädigungen liest man nach den alkoholträchtigen Volksfesten, nicht nach irgendwelchen Hippiepartys, das ist tatsächlich ein großer Unterschied.
Der Wirt kann natürlich machen was er möchte. Seit 01.04 ist das Rauchen von Cannabis erlaubt und der Wirt hat da schon Erfahrungen, dass sich Kiffer rücksichtslos verhalten, Raucher eher nicht? Wie soll das möglich sein, haben die Kiffer da schon vorher gekifft,oder seinen Laden überrannt. Beides ist eine Droge und kann süchtig machen ebenso wie Alkohol.
Alkoholkonsum verursacht in Deutschland erhebliche gesundheitliche, soziale und volkswirtschaftliche Probleme. Insgesamt 3 Millionen Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren hatten im Jahr 2018 in Deutschland eine alkoholbezogene Störung (Alkoholmissbrauch: 1,4 Millionen; Alkoholabhängigkeit: 1,6 Millionen).Mindestens 50.572 ambulante Beratungen und Behandlungen 2021 wegen gesundheitlichen und sozialen Problemen gab es mit Cannabis. Drogentote keine. Ich denke das Rauchen verursacht hier die meisten Todesfälle 127.000 , Alkohol direkt oder indirekt 62.000 . Da hat Egon also Recht , zwischen Bier und Cannabis gibt es große Unterschiede. Auch für den Wirt, an Cannabis verdient er nichts, an Bier und evtl. verkauften Zigaretten schon.
Interssantes Thema selbstverständlich hat der Wirt Hausrecht und sollte selbst entscheiden, was auf seinem Grundstück passiert. Die Begründung mit den Streitereien kann ich auch nachvollziehen. Würde ich ebenso handhaben mit dem Verbot im Biergarten.
Was ich allerdings etwas seltsam finde, wie man auf die Idee kommt so zu argumentieren, ja Raucher nehmen Rücksicht, würden sich um die Ecke stellen, wenn es jemanden stört und Kiffer nehmen keine Rücksicht. Wie kommt man auf sowas? Hatte er wohl schon vor dem 01.April einen Probelauf?
Dahingehend, dass hier ein Vergleich zwischen Nikotin und Mariuhana angestellt wurde seitens des Wirtes und sogar eine Vorbildfunktion bemängelt wird ist, der Vergleich zwischen Mariuhana und Bier gerade bei einem Biergarten schon richtig von fsdfsdfd2. Aber egal, Vorbildfunktion gerecht werden, funktioniert nur, indem man den Kleinen zeigt, wie man eine Maß richtig ansetzt und sich einen hinter die Binde kippt, Prost.
Der Vergelch Bier mit Hasch ist ja wohl sehr unschlau
Kiffen und Biertrinken ist ja wohl ein großter Unterschied
Was für ein "schlauer" Kommentar fsdfsdfd2