"Kiffer nehmen keine Rücksicht": Wirt verbietet Cannabis im Biergarten - und kritisiert Gesetz

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Bad Kissingen: Forsthaus Klaushof verbietet Cannabis - "Kiffer nehmen keine Rücksicht"
Trotz Cannabis-Legalisierung darf im Biergarten des Forsthaus Klaushof in Bad Kissingen auch in Zukunft nicht gekifft werden. Dadurch sollen vor allem Kinder geschützt werden.
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Collage inFranken.de: Forsthaus Klaushof ; Dylan Fout/Unsplash
Bad Kissingen: Forsthaus Klaushof verbietet Gästen den Cannabis-Konsum
Trotz Cannabis-Legalisierung darf im Biergarten des Forsthaus Klaushof in Bad Kissingen auch in Zukunft nicht gekifft werden. Dadurch sollen vor allem Kinder geschützt werden.
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Collage inFranken.de: Forsthaus Klaushof

Das Forsthaus Klaushof in Bad Kissingen verbietet seinen Gästen den Konsum von Cannabis. Für Betreiber Markus Wittenberg sei die Entscheidung eine "Frage des Anstands", womit er vor allem seine kleinen Gäste schützen wolle.

Seit 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren. Dies ist allerdings mit strikten Regeln verbunden. Laut Gesetz bleibt der Cannabis-Konsum beispielsweise in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren und in Sichtweite unter anderem von Schulen und Kinderspielplätzen verboten. Eine Cannabis-Karte für Bamberg zeigt die große Menge an Verbotszonen beispielhaft. 

In der Gastronomie sorgt das Gesetz derweil teils für Verwirrung. So auch bei Markus Wittenberg, der das Forsthaus Klaushof in Bad Kissingen seit November 2019 zusammen mit seiner Partnerin führt. "Zum Kiffen gibt es an sich jetzt ja klare Regeln, aber ich habe bislang noch nichts über die Regelungen in der Gastronomie gelesen", kritisiert Wittenberg im Gespräch mit inFranken.de. Um mögliche Diskussionen zu vermeiden, habe er sich jetzt zusammen mit dem Team dazu entschieden, den Cannabis-Konsum in seinem Außenbereich zu verbieten. 

Forsthaus Klaushof verbietet Cannabis-Konsum: "Wollen Diskussionen vermeiden"

Mit der Entscheidung, den Cannabis-Konsum in seinen Lokalitäten zu verbieten, wolle er demnach vor allem seine Gäste schützen. "Außerhalb kann jeder von mir aus tun und lassen, was er will, aber nicht auf unserem Gelände", so der Wirt. "Es kommen so viele Familien mit Kindern zu uns, da sollte man auch irgendwo ein Vorbild für die Kleinen sein, eine Frage des Anstands", so Wittenberg weiter. "Wenn die jungen Menschen das jetzt überall sehen, dann denken sie, dass das völlig normal und legitim ist, wenn alle dasitzen und kiffen und werden ermutigt, das auch zu probieren". Zumal sie "jetzt noch einfacher an das Zeug rankommen als vorher", so seine Einschätzung.        

Die größte Zwickmühle für Gastronomen mit Außenbereich sei aber das Gesetz selber: "Das Kiffen in der Nähe von Kindern ist ja auch weiterhin verboten", erklärt Wittenberg. "Was mache ich denn jetzt, wenn sich jemand im Biergarten zu einem Zeitpunkt, wenn keine Kinder da sind, einen Joint anzündet und dann kurz darauf eine Familie mit Kindern kommt? Wie sollen wir das dann regeln?". Er habe befürchtet, dass es in solchen Situationen dann unweigerlich zu Streitigkeiten unter den Gästen komme. "Diese ständigen Diskussionen, die dann aufkommen würden, wollen wir durch das Verbot einfach vermeiden", erklärt der Wirt.

Kritik übt er wegen der komplizierten Situation in der Gastronomie auch an der Bundesregierung. "Diese Legalisierung ist einfach nicht richtig durchdacht", so Wittenberg. "Von mir aus kann man den Cannabis-Konsum schon erlauben, aber dann bitte nicht in der Öffentlichkeit, sondern in extra Lokalitäten", so Wittenberg. Tabakrauchen sei in seinem Biergarten allerdings weiterhin erlaubt. "Kiffer nehmen keine Rücksicht, Zigarettenraucher gehen eher mal um die Ecke ", so die Erfahrung Wittenbergs aus der Kneipenszene. Er betreibt seit einigen Jahren auch den "Eulenspiegel" in Bad Kissingen. 

Kiffen in Gegenwart von Kindern: Laut Gastroverband wird nicht der Wirt bestraft 

"Jeder Gastronom darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis verbieten und das gilt auch für die Außengastronomie", so ein Sprecher der Dehoga Bayern. Grundsätzlich sei es demnach so, dass dort "wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, auch der Cannabis-Konsum gestattet" ist. Für außen gelte demnach, "dass in unmittelbarer Gegenwart minderjähriger Personen Cannabis nicht konsumiert werden darf". Was darunter konkret in der Außengastronomie zu verstehen ist, sei "im Einzelfall jedoch nicht einfach abzugrenzen".

Wer für einen Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen belangt wird, sei laut dem Sprecher zufolge klar geregelt. Gastronomen müssten demnach im Normalfall keine Angst haben, für einen Cannabis-Verstoß von Gästen zur Rechenschaft gezogen zu werden. "Laut Cannabis-Gesetz wird derjenige belangt, der Cannabis-Produkte konsumiert und die Regelungen nicht einhält", erklärt John. Somit liege "die Verantwortung zunächst beim Konsumenten, nicht beim Gastronomen".

In Bezug auf den Cannabis-Konsum in den Außenbereichen könne und solle demnach "jeder Wirt unternehmerisch frei entscheiden, was er will und was nicht". Diese getroffene Entscheidung gelte es "seinen Gästen eindeutig zu kommunizieren und das getroffene Hausrecht dann auch durchzusetzen." Weitere Nachrichten aus Bad Kissingen findet ihr in unserem Lokalressort