Beleidigungen und Schläge nach dem Faschingszug

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Symbolfoto
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Nach dem Faschingszug in Diebach im vergangenen Jahr kam es zu Beleidigungen und Körperverletzungen. Jetzt sahen sich die Beteiligten vor Gericht wieder.

Vertagt wurde eine Strafverhandlung des Amtsgerichts Bad Kissingen, weil ein wichtiger Zeuge nicht erschienen war. Drei junge Männer aus dem Altlandkreis Hammelburg mussten sich wegen Beleidigungen, gemeinschaftlicher und zum Teil gefährlicher Körperverletzung verantworten. Für den einen Beklagten reichten die Beweise nicht aus. Das Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt.

Die Feier nach dem Diebacher Faschingszug vor fast genau einem Jahr war die Kulisse für die Handgreiflichkeiten. Nach dem närrischen Treiben im Altdorf parkt der Gaudiwurm traditionell am Platz neben dem Sportheim. In der Halle wird dann gerne gefeiert. Dort floss auch am Faschingsdienstag 2012 reichlich Alkohol. Während 99 Prozent der Narren friedlich feiern können, rasten verschwindend kleine Anteile der Gäste mitunter aus. So auch der heranwachsende Hauptangeklagte und dessen Bruder.

Kraftausdrücke wie "Hure, Nutte, Schlampe" soll dieser Hauptangeklagte im stark alkoholisierten Zustand einer jungen Frau nachgerufen haben. Deren Freund habe ihr beigestanden und den jungen Mann wegen der Beleidigungen zur Rede gestellt. Der Hauptbeklagte habe mit Fausthieben reagiert. Der zum Opfer gewordene Freund hatte sich Rangeleien und einer möglichen Schlägerei nicht nur mit dem Hauptangeklagten, sondern auch noch weiterer potenzieller Gegner gegenüber gesehen.

Mit Wodkaflasche zugeschlagen

"Da habe ich mich mit einer Wodkaflasche gewehrt und sie dem Hauptangeklagten über den Kopf geschlagen", gab der Geschädigte jetzt vor Gericht unumwunden zu. Mit einem privaten Pkw ließ sich der blutende Hauptangeklagte dann ins Krankenhaus fahren. An die Vorgänge konnte er sich im Rahmen seiner gerichtlichen Anhörung nicht mehr im Detail erinnern. "Vor allem die Beleidigungen kenne ich nur vom Hörensagen", so der Beklagte.

Dem Gericht ist der Hauptangeklagte kein Unbekannter. Diverse Fälle von Diebstahl, Vollrausch und Ungehorsam zieren dessen Strafregister. Bei dessen Bruder sind es Diebstahl, Betrug und vorsätzliche Körperverletzung. Bekannt war diese Klientel auch den Ordnungshütern, die damals zur Aufklärung des Falles gerufen wurden.

Warum der Hauptbeklagte so ausgeflippt war, konnte zur Gerichtsverhandlung nicht völlig aufgeklärt werden. War dieser Beklagte eifersüchtig auf die junge Frau, die er schon von früher kannte? Wollte er sich an deren jetzigem Freund rächen? Offen blieb auch die Frage, ob der Hauptangeklagte in einem zweiten Fall aus dem vergangenen Herbst ebenfalls stark alkoholisiert Morddrohungen und Beleidigungen gegen einen Bekannten geäußert habe.

Hier standen sich zwei verschiedene Zeugenaussagen gegenüber. Zum nächsten Verhandlungstermin am 15. Februar ist das Gericht gespannt auf die Aussage des wichtigen Zeugen, der jetzt fehlte. Eine Konsequenz des Vorfalls im Diebacher Fasching vor einem Jahr ist der Entschluss der Verantwortlichen von der Karnevals-Großveranstaltung, dass es heuer keinen Faschingszug dort geben soll.