Bebauungsplan für Industriegebiet genehmigt und Hebesätze erhöht

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Im Gewerbegebiet "Am Kreisel" in Oerlenbach möchte ein Investor einen Lebensmittel- und einen Fachmarkt errichten. Foto: Stefan Geiger
Im Gewerbegebiet "Am Kreisel" in Oerlenbach möchte ein Investor einen Lebensmittel- und einen Fachmarkt errichten. Foto: Stefan Geiger

Themen in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Oerlenbach war der Bebauungsplan im Gewerbegebiet und die Erhöhung der Gewerbesteuer.

Die zweite Änderung des Bebauungsplans "Zwischen B 286 und Bahnlinie" in Oerlenbach nahm die nächste Hürde, damit sich in dieser Zone weitere Märkte ansiedeln können. Damit verbunden ist die Anpassung des Flächennutzungsplans (FNP), um daraus die Sonderzone Einzelhandel zu ermöglichen.

Bürgermeister Franz Kuhn erläuterte die nötige Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan: "Im Gewerbegebiet
zwischen B 286 und Bahnlinie plant ein Investor die Errichtung eines Lebensmittels- und eines Fachmarkts. Im FNP ist dieser Bereich als Gewerbegebiet ausgewiesen. Um die neue Nutzung zu ermöglichen, muss der 0,77 Hektar große Bereich in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel umgewandelt werden. Als Ausgleichsflächen dienen 0,08 Hektar Grünbereiche im GE-Gebiet.

Die Kosten trägt der Bauherr." Der Gemeinderat billigte die Anpassung, die vom Architekturbüro Hahn und Ingenieure (Bad Kissingen) umgesetzt wird. Weiter geführt wurde bereits der dazu nötige Bebauungsplan, der 28 Behörden beziehungsweise Nachbargemeinden zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Dem Hinweis der Immissionsschutzbehörde, den Lärmschutz zum Wohngebiet "Am Feuerstein" zu sichern, wird Rechnung getragen. Die Fachbehörde sieht bezüglich der Bahnlinie keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken. Wasserrechtliche Belange wie zum Trinkwasserschutz berührt das Vorhaben nicht.

Der Gemeinderat bejahte den Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht.


Erhöhung der Hebesätze

Ab 1. Januar 2016 gelten in der Gemeinde für Gewerbe- sowie Grundsteuer A und B neue Hebesätze. Der Gemeinderat sprach sich für eine Anpassung auf 380 beziehungsweise 350 Prozent aus. Zuletzt hatte man die Abgaben vor zehn Jahren erhöht.

"Bei den Einnahmen können wir selbst nur wenig Einfluss nehmen. Schlüsselzuweisungen und Anteil an Einkommenssteuer als Hauptposten regelt der Staat. Selbst können wir u. a. Gewerbe- und Grundsteuer bestimmen. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 330 Punkte und erbrachte zuletzt im Schnitt knapp 500 000 Euro im Jahr. Einzelunternehmer und Personengesellschaften - Großteil der örtlichen Unternehmen - erhalten eine Steuerermäßigung bei der Berechnung ihrer Einkommenssteuer.

Diese Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer erfolgt bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages, also bis zu einem Hebesatz von 380 Prozentpunkten. Für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften können wir somit auf 380 Punkte gehen, ohne dass dem Betrieb zusätzliche Abgaben entstehen. Statt an das Finanzamt fließen die Mehraufwendungen in die Gemeindekasse", informierte Bürgermeister Franz Kuhn.

Bei der Grundsteuer A für Landwirtschaft und B für Wohnbebauung fiel die Entscheidung schwieriger aus. Bisher forderte die Gemeinde 300 Prozent - berechnet nach dem Einheitswert - ein. Während die Landwirtschaft im Jahr etwa 30 000 Euro entrichtet, kommen von den Haus- und Grundstückseigentümern 400 000 Euro. Schließlich rang sich die Mehrheit durch, auch hier 15 Prozent aufzuschlagen und mit Beginn 2016 den Satz von 350 Prozent - er ist auch Mittelwert im Landkreis - zu erheben.

Wer beispielsweise bisher im Jahr 300 Euro an Grundsteuer B entrichten musste, auf den kommen 345 Euro zu. "Wir wollen die Bürger nicht über die Maßen belasten. Nach zehn Jahren kann der Schritt angenommen werden in der Hoffnung, wieder über eine lange Phase den Satz beibehalten zu können. Was wir schließlich mehr einnehmen, kommt am Ende wieder allen Bewohnern zu gute", fasste der Bürgermeister das Ergebnis, das mehrheitlich akzeptiert wurde, zusammen.