Oberes Straßfeld: Uneinigkeit über eine Bauvoranfrage

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Am Ende der Valentin-Becker-Straße soll ein Zweifamilienhaus entstehen. Die Bad Brückenauer Verwaltung war dagegen, eine große Mehrheit des Stadtrates dafür. Foto: Steffen Standke
Am Ende der Valentin-Becker-Straße soll ein Zweifamilienhaus entstehen. Die Bad Brückenauer Verwaltung war dagegen, eine große Mehrheit des Stadtrates dafür. Foto: Steffen Standke
Am Ende der Valentin-Becker-Straße soll ein Zweifamilienhaus entstehen. Die Bad Brückenauer Verwaltung war dagegen, eine große Mehrheit des Stadtrates dafür. Foto: Steffen Standke
Am Ende der Valentin-Becker-Straße soll ein Zweifamilienhaus entstehen. Die Bad Brückenauer Verwaltung war dagegen, eine große Mehrheit des Stadtrates dafür. Foto: Steffen Standke
 

Kürzlich hatten die Bad Brückenauer Stadträte über eine "Bauvoranfrage 'Neubau eines Einfamilienhauses'" in der Gemarkung Wernarz zu befinden. Die Verwaltung empfahl, das Gesuch abzulehnen. Einige Räte sahen das anders. Es entspann sich eine lange Diskussion.

Es ging um ein Einfamilienhaus, das ganz am Ende der Valentin-Becker-Straße entstehen soll. Es soll zwei Vollgeschosse erhalten. Die Traufhöhe - also der Abstand zwischen Boden und Dachkante, wo meist die Regenrinne angebracht ist - würde 6,15 Meter betragen. Sowohl das Dach des Wohnhauses als auch das des anschließenden Carports sollen als Flachdach ausgeführt werden.

Für die Valentin-Becker-Straße gilt der Bebauungsplan "Oberes Straßfeld". Und genau das stellt das Problem dar. Denn im Oberen Straßfeld sind nur Gebäude mit maximal einem Vollgeschoss und einer Traufhöhe von vier Metern zugelassen. Das Einfamilienhaus bräuchte "Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes".

Beschlussvorschlag: Ablehnung

Doch genau die sieht die Stadtverwaltung in weiter Ferne. Sie oder die Stadträte entscheiden zwar nicht selbst über solcherlei Bauanfragen, sondern das Landratsamt. Aber die Bauverwaltung kann den Räten zu Entscheidungen raten. Und dieser Beschlussvorschlag lautete: Ablehnung der Bauvoranfrage.

Viele Stadträte wollten da nicht mitgehen. Im Straßfeld gebe es "jede Menge zweigeschossiger Häuser", genehmigt per Ausnahme vom Bebauungsplan, argumentierte Hartmut Bös (Grüne). Der Bebauungsplan sei deswegen so angesetzt worden, weil man an dieser Stelle "keine mehrstöckigen Familienhäuser", also Wohnblocks, wollte. Im Sinne des Gleichheitsprinzips könne man dem neuen Bauwerber keine Absage erteilen.

Meinungen gehen auseinander

Claudio Kleinhans (PWG), Florian Wildenauer (SPD) und Karin Ott (CSU) setzten sich ebenfalls für eine positive Beurteilung der Bauvoranfrage ein. Das Gebäude würde an dieser Stelle niemanden stören oder die Sonne wegnehmen - auch wegen des Flachdaches. Es sei kein Fremdkörper..

Jürgen Pfister (PWG) sah das ganz anders. Der Bebauungsplan würde die Zweigeschossigkeit nicht hergeben. Das müsse der Bauwerber eigentlich wissen.

Bürgermeister Jochen Vogel (CSU) sagte, die Anlieger hätten ein gutes Recht, daran zu glauben, dass ein Bebauungsplan nicht zu sehr aufgeweicht wird. "Das wäre eine ziemlich gewaltige Befreiung, die wir zulassen würden." Das Landratsamt würde sich bei seiner Entscheidung wohl eher am bestehenden Bebauungsplan orientieren.

Landratsamt nun am Zug

Die Diskussion fand vor dem Hintergrund statt, dass der Bebauungsplan Oberes Straßfeld eigentlich aufgelöst werden sollte. Zumindest stand das in der Stadtratssitzung vom 4. März auf der Tagesordnung, wurde dann vertagt. Wie Kämmerin Julia Spahn auf Nachfrage mitteilt, wurde das Thema dann nichtöffentlich besprochen. Man habe sich geeinigt, den Bebauungsplan so zu belassen. Eine Aufhebung hätte hohe Kosten verursacht.

Am Ende stimmten 16 Stadträte gegen den Beschlussvorschlag, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Nur der Bürgermeister und ein weiterer Rat stimmten dafür. Das letzte Wort hat das Landratsamt als Genehmigungsbehörde.