21-Jährige brach in der eigenen Familie ein. Möglicherweise wollt sie damit bei ihrer Mutter und deren Lebensgefährten rächen. Das Verfahren gegen die junge Frau wurde gegen Auflagen eingestellt.
Wegen Einbruchsdiebstahls und Sachbeschädigung standen drei Männer im Alter von 22 bis 26 Jahren und eine 21-jährige Frau vor dem Schöffengericht. Das Strafverfahren gegen die Männer wurde abgetrennt und vertagt. Das Verfahren gegen die 21-Jährige aus dem Landkreis wurde gegen Ableistung von 40 Arbeitsstunden für einen gemeinnützigen Zweck eingestellt.
Öffentlichkeit ausgeschlossen Allmählich wurde klar, dass es sich bei der Tat der Beklagten nicht um eine kriminelle Bereicherung, sondern um eine Beziehungstat handelte. Die Öffentlichkeit wurde für eineinhalb Stunden von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen, damit die Beklagte in aller Ruhe auch intime Details aus ihrer Familie auspacken konnte und zugleich der persönliche Datenschutz gewährleistet war.
Hintergrund war, wie später im öffentlichen Teil der Verhandlung
durchschimmerte, offenbar die Scheidung der Eltern der Beklagten. Insbesondere das Zusammenleben ihrer Mutter mit dem neuen Lebenspartner hatte die 21-Jährige zu einer Rachetat geführt.
Lang war die in der Anklageschrift der Staatsanwältin aufgenommene Schadensliste: Schmuck wie zum Beispiel kostbare Perlenketten, goldene Ringe, silberne Ketten und Ohrstecker sowie Jadeschmuck, Armbanduhren und Anstecker, aber auch Bargeld in verschiedenen Währungen standen auf der Liste. Der Gesamtwert wurde auf etwa 40 000 Euro beziffert. Nach dem ersten Einbruch in der Nacht von 7. auf den 8. November 2012 erfolgte ein zweiter nur zehn Tage später vom selben Täterquartett.
Mit schwerem Werkzeug wie Brechstangen hatten sich die Täter Zugang in das Haus verschafft. Beim Aufbrechen von Tür und Fenster seien Sachschäden in Höhe von 500 und 150 Euro entstanden, so die Anklageschrift.
"Kennen gelernt habe ich meine Mittäter durch meine vorübergehende Kellnertätigkeit", berichtete die vollends geständige 21-Jährige freimütig. Per SMS und Internet habe sie den Kontakt gehalten. Diese Mittäter stammen alle aus dem Raum Fulda.
Die jungen Männer machten auf der Anklagebank einen gestählten Eindruck. Allein schon durch ihre Berufstätigkeiten mit reichlich viel körperlicher Arbeit haben sie muskulöse Arme: "Sie brauchen nicht mehr in die Muckibude", stellte der Richter fest.
Emotional gesteuerte Tat Dass es sich bei der Angeklagten um eine emotional gesteuerte Beziehungstat handle, das vermutete der vernehmende Polizist schon beim ersten Verhör. Durch die Aussage der ahnungslosen Mutter war edr der Beklagten auf die Spur gekommen.
Offenkundig auf eine Beziehungstat wies der zweite Einbruch hin.
"Wer öffnet die Türen von Kühlschrank und Kühltruhe und lässt die offen stehen?", fragte sich der Beamte. Das täten nur Leute mit der motivation, jemanden ärgern wollen. Möglicherweise war die Tat der Protest der Beklagten dagegen, dass ihre Mutter mit dem neuen Lebenspartner zusammen sei.
Die Beklagte hatte das gesamte Diebesgut sofort an die Beamten abgegeben. Dabei habe es sich herausgestellt, dass der Gesamtwert von 40 000 Euro längst nicht erreicht wurde. Die geschädigte Mutter machte in der Verhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Wenn es in einer nächsten Gerichtsverhandlung um die männlichen Angeklagten gehe, so der Richter, dann müsse die Mutter als Zeugin aussagen.
Juristisch sei es ein Diebstahl im Rahmen der eigenen Familie, folgerte der Richter.
"Bleibt also noch der Vorwurf der Sachbeschädigung gegen die männlichen Täter", stellte die Staatsanwältin fest. Gegen die Beklagte jedoch ließ sie Milde walten und blickte aus der Sicht des Jugendrechtes auf deren Tat. Dieser Meinung schlossen sich die Vertreter des Jugendamtes Bad Kissingen an. Der Rechtsbeistand der 21-Jährigen schlug als Auflage vor, einen Aufsatz schreiben zu lassen. Ganz so gnädig lief es für die 21-Jährgie doch nicht: "40 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung" ordnete der Richter an.