Das bedeutet: Zugang zu geschlossenen Räumen in diesen Bereichen grundsätzlich nur für Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind und dies nachweisen können. Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder werden wie getestete Personen behandelt
Seit Donnerstag (2. September 2021) ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Diese regelt, in welchen Bereichen die 3G-Regel gilt. Welche Regeln außerdem neu in Bayern gelten, liest du hier.
Die 3G-Regel gilt in geschlossenen Räumen für folgender Bereiche:
- öffentliche und private Veranstaltungen bis 1 000 Personen in nicht-privaten Räumlichkeiten
- Sportstätten und praktischer Sportausbildung
- Fitnessstudios
- den Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten
- Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
- Gastronomie und Beherbergungswesen
- Hochschulen
- Tagungen und Kongressen
- Bibliotheken und Archive
- außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Musikschulen
- Fahrschulen
- Erwachsenenbildung
- zoologische und botanische Gärten
- Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr
- in infektiologisch vergleichbaren Bereichen
- Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind.
Der Handel, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe in anderen Bereichen, der öffentliche Personennah- und -fernverkehr, die Schülerbeförderung, Prüfungen, Wahllokale und Eintragungsräume, Gottesdienste, Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes sowie Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen werden nicht pauschal von der 3G-Regel erfasst.
Update vom 31.08.2021, 13.45 Uhr: Inzidenz in Ansbach erneut verdoppelt - was steckt dahinter?
Schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage hat sich die Inzidenz in der Stadt Ansbach innerhalb eines Tages verdoppelt. Viele neue Fälle oder ein konkretes Ausbruchsgeschehen gibt es aber offensichtlich nicht - woran liegt das also?
Das Landratsamt Ansbach hat am Dienstag nur einen neuen Infektionsfall gemeldet, am Tag zuvor vier. Laut den Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist die Inzidenz aber auf 84,0 gestiegen. Im Vergleich zum Vortag mit einem Wert von 36 ist sie also um mehr als das doppelte gestiegen. "Wir haben keine Informationen, mit welcher Verzögerung unsere Fälle beim Dashboard des RKI eingehen", erklärte ein Sprecher des Landratsamtes Ansbach auf Nachfrage von inFranken.de.
Ein großer Anstieg der Fallzahlen oder ein bestimmtes Ausbruchsgeschehen sei nicht bekannt. Die recht unbeständige Inzidenz laut RKI kann in Ansbach also durchaus zum Teil an der Verzögerung bei der Übermittlung der neuen Corona-Fälle liegen. So sind am Dienstag laut RKI-Dashboard 21 Neuinfektionen in der Stadt dazu gekommen - das wären nicht nur die Zahlen vom Vortag, sondern auch die vom Wochenende: Am Samstag (28. August) wurden drei neue Fälle gemeldet, am Sonntag 14 und am Montag waren es vier.
Wie das Landratsamt mitteilte, kommt dazu noch die verhältnismäßig geringe Einwohnerzahl der Stadt. Mit etwas weniger als 42.000 Einwohnern wirken sich Einzelfälle wesentlich stärker auf die Sieben-Tage-Inzidenz aus, da diese pro 100.000 Einwohner berechnet wird. Die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen wird also mit einem Faktor von rund 2,5 hochgerechnet. "Da fallen dann auch wenige Fälle stärker ins Gewicht", so der Landratsamt-Sprecher.
In Landkreis Ansbach ist die Corona-Lage dagegen etwas entspannter. Hier wurden am Dienstag acht neue Fälle gemeldet und eine Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI von 38,3. Im Vergleich zum Vortag ist dieser Wert jedoch gestiegen und liegt dazu noch über 35, weshalb es vorerst bei der 3G-Regeln bleiben wird.
Update vom 27.08.2021, 07.50 Uhr: Ansbachs Inzidenz hat sich über Nacht mehr als verdoppelt
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts hat sich die Inzidenz der Stadt Ansbach über Nacht von 24 auf 50 verdoppelt. Damit überschreitet Ansbach direkt zwei wichtige Schwellenwerte. Ab einer Inzidenz von 35 gelten seit Montag (23. August 2021) die "3G-Regeln", nach welchen Menschen, die weder genesen noch vollständig geimpft sind, verpflichtend einen negativen Test vorweisen müssen, wollen sie Innenräume, beispielsweise von Restaurants, besuchen.
Sollte die Inzidenz weitere zwei Tage über dem Schwellenwert von 50 bleiben oder gar weiter ansteigen, drohen zudem weitere Maßnahme gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Im Landkreis Ansbach liegt die Inzidenz noch im "grünen Bereich" mit einer Inzidenz von 31.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigte am Donnerstag (26. August 2021) unterdessen an, dass wohl künftig die FFP2-Maskenpflicht fallen wird und ein Ampel-System eingeführt wird.
Vorschaubild: © Guido Kirchner (dpa)
Auch wenn ein großer Teil der Maßnahmen willkürlich, nicht zielführend und somit rechtswidrig ist, sind diese Art der "Proteste" der falsche Weg. Das führt nur dazu, dass jede berechtigte Kritik sofort mit Aktionen dieser Art verbunden wird: "Was, du bist gegen eine rechtswidrige 15Km-Beschränkung? Du willst wohl auch Autobahnen blockieren, häh?"
Wir haben inzwischen ja bereits das erste Urteil, leider nur für Thürigen, aber dennoch wegweisend, in welchem festgestellt wurde, dass die Kontaktbeschränkungen verfassungswidrigwaren: AG Weimar, Urteil vom 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20
Stellt sich nur die Frage: Warum verschweigen die Medien das Urteil?