Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr nun einen Testnachweis vorlegen. Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird ab heute auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.
Vollständig Geimpfte und Genesene sind weiterhin ausgenommen von Regelung
Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen.
Daneben sind große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (zum Beispiel Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich.
Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr.
Bayern erhöht zulässige Höchstzuschauerzahl bei Großveranstaltungen
Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter. Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- beziehungsweise Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen.
Den Kreisverwaltungsbehörden steht es für große Sport- und Kulturveranstaltungen frei, bis zum Inkrafttreten der Änderungen am 23. August diese Erleichterungen bereits vorab regional umzusetzen. Holetschek betonte: „Ich appelliere an alle Menschen in Bayern, sich gegenseitig weiterhin zu unterstützen und Rücksicht zu nehmen. Halten Sie sich an die Corona-Schutzmaßnahmen und achten Sie auf die Hygieneregeln. Corona ist weiterhin gefährlich und hoch ansteckend.“
Einen detaillierten Überblick über die Corona-Beschlüsse finden Sie hier: Neue Corona-Regeln im Herbst 2021 - was dann im Restaurant, Fitnessstudio oder beim Frisör gilt
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