Das Verwaltungsgericht Ansbach beschäftigt sich mit einem umstrittenen Fall zum Tanzverbot in Bayern. Im Fokus steht eine Klage gegen die Einschränkung von Partys an sogenannten Stillen Tagen.
Ausgerechnet am heutigen Aschermittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht in Ansbach über das Tanzverbot an Stillen Tagen. Nach den Faschingsfeiern am Rosenmontag und Faschingsdienstag läutet der Tag traditionsgemäß die Fastenzeit ein.
Im Detail geht es um ein Verbot der Stadt Nürnberg für Protestveranstaltungen gegen das Tanzverbot vom Gründonnerstag auf den Karfreitag des vergangenen Jahres. Diese Feiern hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) abhalten wollen und zog vor Gericht, als er die dafür nötige Sondergenehmigung vom Ordnungsamt nicht bekam.
An Aschermittwoch: Gericht verhandelt über Tanzverbot
An bestimmten Tagen ist im Freistaat das Tanzen untersagt. Kritiker der Religion ziehen gegen diese "Stillen Tage" vor Gericht - und das ausgerechnet am Aschermittwoch. "Der Bund für Geistesfreiheit München freut sich über den Verhandlungstermin am Aschermittwoch, einem sogenannten Stillen Tag in Bayern, an dem zwar in Bayern nicht getanzt und gefeiert werden darf, aber von Parteien ohne weiteres der politische Gegner herabgewürdigt werden kann", hieß es in einer Mitteilung des bfg.
In Bayern sind neun Tage im Jahr als sogenannte "Stille Tage" festgelegt und mit einem Tanzverbot versehen: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und der Heilige Abend. In den anderen Bundesländern variiert die Anzahl laut dem bayerischen Innenministerium zwischen drei und sieben.
Im Jahr 2016 formulierte das Bundesverfassungsgericht jedoch eine Ausnahmeregelung: "Demnach sind an Karfreitag und allen anderen acht Stillen Tagen Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind", betont die Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, Assunta Tammelleo. "Das trifft auf die Veranstaltungen und Partys des bfg München zu."
Organisation von sogenannten "Heidenspaß-Partys"
Bereits 2023 wurde in München gegen das Tanzverbot an den sogenannten Stillen Tagen protestiert. Die Teilnehmer hielten Schilder mit Schriftzügen wie "Bass statt Beten" und "Holy Shit! Tanzverbote abschaffen" oder "Gebt den Tanz frei" hoch.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) ist eine freigeistig orientierte Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern, die sich an den Grundsätzen der Aufklärung und des Humanismus orientiert. Der bfg Bayern fungiert als Dachverband für mehrere Ortsgemeinschaften, darunter die größte in München. Seine Ursprünge gehen auf die freireligiöse Bewegung der Deutschen Revolution von 1848 zurück. Im Laufe der Jahre entwickelte sich der bfg von der "Freireligiösen Landesgemeinde Bayern" zur "Freigeistigen Landesgemeinschaft Bayern" und schließlich 1990 zum "Bund für Geistesfreiheit". Die Organisation setzt sich aktiv für die Trennung von Staat und Kirche ein. Eine ihrer bekanntesten Aktivitäten ist die Organisation von sogenannten "Heidenspaß-Partys" am Karfreitag, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 erlaubt sind, da das generelle Tanzverbot an diesem Tag als verfassungswidrig erklärt wurde.
Der bfg engagiert sich auch in Rechtsfragen, wie zum Beispiel der Klage gegen den bayerischen "Kreuzerlass", der das Anbringen von Kreuzen in staatlichen Gebäuden vorschreibt. Zudem beteiligt er sich an verschiedenen gesellschaftlichen Debatten. Er fordert unter anderem die Abschaffung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen und setzt sich für einen gemeinsamen Ethikunterricht ein. Er organisiert Veranstaltungen und Diskussionen zu Themen wie Menschenrechte und Säkularismus und arbeitet dabei oft mit anderen humanistischen und freigeistigen Organisationen zusammen.
Klage im Eilverfahren abgewiesen
In einem Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht das Verbot für die Feiern in Nürnberg im Jahr 2024 bestätigt. Damals hieß es zur Begründung, der Bund für Geistesfreiheit habe "nicht glaubhaft gemacht, in ihren Grundrechten der Versammlungsfreiheit und der Bekenntnisfreiheit verletzt zu sein". Es sei nicht in ausreichendem Maß dargelegt worden, dass der Weltanschauungsgedanke, der für eine Berufung auf die grundgesetzliche Bekenntnisfreiheit notwendig ist, bei den Protestveranstaltungen im Vordergrund stehe.
Eine Beschwerde gegen die Entscheidung wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ab. Nun geht es im Hauptsacheverfahren in die Tiefe.
Das Tanzverbot an stillen Feiertagen, wie es in Bayern üblich ist, bleibt ein wiederkehrendes Diskussionsthema, wobei es um die Balance zwischen Tradition und modernen gesellschaftlichen Erwartungen geht. Die Regelungen gelten unter anderem für die Kartage vor Ostern, um den ernsten Charakter dieser Zeit zu bewahren, führen aber auch regelmäßig zu Debatten über ihre Angemessenheit und Auswirkungen auf die Gastronomie und das kulturelle Leben. Unser Autor ist der Meinung, dass es sich dabei um "Eine Diskussion in 'guter' bayerischer Tradition handelt - und kaum jemand Interesse an einer ehrlichen Auseinandersetzung mit dem Thema hat. sl/mit dpa
So viel zu Trennung von Staat und Kirche. Aber dann wird sich wegen einer Regenbogenflagge aufgeregt, dass irgendwelche Lebensstile aufgezwungen werden. Danach aber argumentieren, dass es in Ordnung ist, Menschen das Tanzen zu verbieten. Die CSU und andere Parteien sollten erstmal vor der eigenen Haustür kehren, bevor sie über religiösen Extremismus und Meinungsdiktaturen schimpfen.
Ulrich_O
Mein Gott! An vielleicht 10 von 365 Tagen im Jahr mal nicht fern - ist das sooo schlimm? Wenn es eine private Party ist, will ich ja mal nix sagen, wenn die Musik aus Nachbars Garten etwas lauter wird - aber Großveranstalter oder Lokalbetreiber haben immer noch 355 Tage im Jahr, um den Hals voll zu bekommen!
So viel zu Trennung von Staat und Kirche. Aber dann wird sich wegen einer Regenbogenflagge aufgeregt, dass irgendwelche Lebensstile aufgezwungen werden. Danach aber argumentieren, dass es in Ordnung ist, Menschen das Tanzen zu verbieten. Die CSU und andere Parteien sollten erstmal vor der eigenen Haustür kehren, bevor sie über religiösen Extremismus und Meinungsdiktaturen schimpfen.
Mein Gott! An vielleicht 10 von 365 Tagen im Jahr mal nicht fern - ist das sooo schlimm? Wenn es eine private Party ist, will ich ja mal nix sagen, wenn die Musik aus Nachbars Garten etwas lauter wird - aber Großveranstalter oder Lokalbetreiber haben immer noch 355 Tage im Jahr, um den Hals voll zu bekommen!