Als er als Subunternehmer von der Familie abgezogen wurde, sei sein Zimmer, als er seine Sachen abholen wollte, durchwühlt gewesen. Eine Festplatte sei verschwunden und ihr Verbleib nie hinterfragt worden. Sein Mandant habe mit der ganzen Sache nichts zu tun, sagte der Verteidiger am Rande der Verhandlung.
Eine Mitarbeiterin der Schumacher-Familie sagte als Zeugin aus, der Erpresseranruf sei auf einer Handy-Nummer eingegangen, die nur einem kleinen Kreis bekannt gewesen sei. Man habe zunächst jemand anderen als den angeklagten Ex-Mitarbeiter verdächtigt. «Jemand, der Zugang zur Familie hatte und nicht mehr für uns arbeitete.»
Das sei eine Krankenschwester gewesen, der man wegen ihrer Pflegeleistung gekündigt habe. «Wir haben da unschöne Dinge gesehen.» Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten sich Verdachtsmomente gegen die Frau aber nicht erhärtet.
Es seien auch schon früher Bilder angeboten worden. In einem Fall stammten die Fotos 2021 vom Pflege-Computer. Sie seien aber ohne Geldzahlung zurückgegeben worden. Es habe sie auch mal ein Konstanzer Anwalt kontaktiert, der Personen aus dem Rotlichtmilieu vertritt. Es sei aber immer klar gewesen, dass man sich nicht erpressen lasse, sagte die Mitarbeiterin.
Als dann ein Zeuge (47) aus dem Konstanzer Türsteher-Milieu auftaucht, wird es kurios. Er ziehe seine 33-seitige Aussage bei der Polizei zurück. Er habe sich zu einer Falschaussage verleiten lassen und wisse von der Sache in Wirklichkeit nichts. «Ich will hier Ihre Zeit nicht vergeuden.»
Zuvor hatte der Hauptangeklagte aber bereits ausgesagt, dass er den 47-Jährigen gefragt habe, ob er einsteigen und gemeinsame Sache machen wolle. Der 47-Jährige sei erbost gewesen, als er sein Angebot zurückgezogen habe.
Ein weiterer Zeuge aus Konstanz berichtet, auch ihm sei das Material gezeigt worden. Er sei gefragt worden, ob er Interesse hätte mitzumachen. Er habe aber abgelehnt. Dass es um eine Erpressung ging, sei nicht gesagt worden.
Nach einer schweren Kopfverletzung bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schirmt die Familie Michael Schumacher konsequent ab. Das Gericht ließ beim Prozessbeginn Michael Schumachers Ehefrau Corinna als Nebenklägerin zu. Sie wird im Verfahren durch einen Anwalt vertreten.
Sehr sensible Daten wie Fotos und Krankenakte
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es seien nicht nur 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sichergestellt worden, sondern auch die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher. Die Daten seien außerordentlich sensibel.
Der 53-jährige Wuppertaler und mutmaßliche Haupttäter ist nicht nur vorbestraft, er soll bei seiner Festnahme zudem unter Bewährung gestanden haben. Mit einem Urteil wird erst im neuen Jahr gerechnet. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt.
Originalmeldung vom 16.10.2024: Männer versuchten Michael Schumachers Familie zu erpressen - Prozess startet bald
Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher verletzte sich bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schwer. Die Familie hält sich zu Details über seinen Zustand bedeckt. Als wäre die Situation nicht schon belastend genug, haben Kriminelle bereits mehrmals versucht, die Familie um Schumachers Frau Corinna zu erpressen.
Im Dezember startet ein Prozess, nachdem mehrere Männer versucht haben sollen, die Familie um 15 Millionen Euro zu erpressen. Und zwar mit privaten Bildern und Videos des verunglückten Ex-Rennfahrers.
15 Millionen Euro oder Bilder von Michael Schumacher im Darknet - drei Männer angeklagt
Drei Angeklagte müssen sich ab dem 13. Dezember vor dem Amtsgericht Wuppertal behaupten. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Anklage erhoben. Ein Tatverdächtiger soll bis März 2021 als Angestellter einer Sicherheitsfirma das in der Schweiz gelegene Domizil des 2013 verunglückten Rennfahrers Michael Schumacher bewacht haben. "Hierbei soll er in den Besitz einer Vielzahl von Lichtbild- und Videodateien gekommen sein, auf denen Michael Schumacher zu sehen sein soll", berichtete das Amtsgericht. Den Informationen nach war der Mitarbeiter auch für die Digitalisierung privater Fotografien beauftragt.
Der Beschuldigte ist ein 53-jähriger Mann aus Wülfrath bei Wuppertal. Ein weiterer Mann aus Wuppertal, ebenfalls 53 Jahre alt, und sein 30-jähriger Sohn sollen die Erpressung versucht haben. Die Familie wurde aufgefordert, 15 Millionen Euro zu zahlen - andernfalls drohte die Veröffentlichung der Aufnahmen im Darknet. Die sichergestellten Datenträger umfassen zwei Festplatten und vier USB-Sticks mit Foto- und Videomaterial, das vor und nach Schumachers schwerem Unfall 2013 entstanden ist. Berichten zufolge versuchten die Verdächtigen mehrfach, die Familie zu erpressen.
Eine Mitarbeiterin der Familie forderte als Beweis eine Kostprobe des Materials an, das über eine nicht rückverfolgbare E-Mail-Adresse verschickt wurde. Trotz der Verschleierung gelang es der Schweizer Polizei, die Telefonnummer des Verdächtigen nach Kassel zu verfolgen. Dem dritten Angeklagten wird Beihilfe beim Einrichten der anonymen E-Mail-Adresse für den mutmaßlichen Erpresser vorgeworfen. Eine Geldübergabe kam jedoch nicht zustande, da die Männer vorzeitig verhaftet wurden. Die Staatsanwaltschaft vermeldete die Sicherstellung von 900 Foto- und 583 Videodateien.
Dem 53-jährigen Mann aus Wuppertal wird nun schwerer Versuch der Erpressung zur Last gelegt, seinem Sohn Beihilfe. Während der Vater weiterhin in Untersuchungshaft bleibt, wurden die Haftbefehle gegen die zwei anderen unter bestimmten Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Ermittlungsverfahren wurde nach einem Hinweis der Behörden aus der Schweiz eingeleitet.
Bereits 2017 verurteilte das Amtsgericht Reutlingen einen damals 25-jährigen Mann in Baden-Württemberg, weil er versucht hatte, von Schumachers Ehefrau Corinna Schumacher 900.000 Euro zu erpressen. Damals drohte er damit, den Kindern würde ansonsten Schaden zugefügt. Der Mann erhielt eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten, weil er in einer E-Mail an Corinna Schumacher seine echte Kontonummer angegeben hatte.
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