"Meilenstein ist erreicht": Online-Klagen sollen in Deutschland möglich werden - jedoch nicht überall

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Lohnt sich der Gang vor Gericht, wenn man sich als Verbraucher geprellt fühlt? Künftig soll der Klageweg in so einem Fall leichter werden - per Digitalisierung.

Wer Geld vor dem Amtsgericht einklagen möchte, soll dies künftig an ausgewählten Standorten online durchführen können. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzesentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) verabschiedet. Klägerinnen und Klägern soll "ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren" zur Verfügung stehen, wie das Ministerium mitteilte. Die Gebühren sollen niedriger sein als bei traditionellen Verfahren.

Das Gesetz wird nun im Bundestag und Bundesrat diskutiert. Der Bund plant, die Entwicklung und Erprobung bei zunächst 13 Gerichten in 9 Ländern zu koordinieren. Normalerweise sind die Länder für die Gerichte verantwortlich. Nach vier sowie acht Jahren ist eine Evaluation vorgesehen. Das Verfahren soll bei zivilrechtlichen Prozessen vor Amtsgerichten möglich sein, die auf Geldzahlungen abzielen - zum Beispiel Massenklagen bei Verstößen gegen Fluggastrechte.

Wie man künftig Fluggastrechte einklagen kann

"Ein Meilenstein auf dem Weg zu einem zivilgerichtlichen Online-Verfahren ist erreicht", berichtet die DigitalService GmbH des Bundes. Ein Onlinedienst ist demnach gestartet, der es ermöglicht, bei den ersten teilnehmenden Gerichten Klagen bei Flugproblemen über ein digitales Eingabesystem einzureichen. Es beginnt mit Fragen wie: "Welche Ansprüche kommen in Betracht?" und "Wie viel könnten Sie erhalten?". Infokästen und Hinweise zielen unter anderem auf eine Abwägung von Kosten und Nutzen einer Klage ab.

Generell sollen Info- und Dialogfenster die Ratsuchenden unterstützen. Für die Bürgerinnen und Bürger soll ein "Justizpostfach" eingerichtet werden. Die Zivilprozessordnung soll um mehr Möglichkeiten für Verfahren ohne mündliche Verhandlung erweitert werden. Die Urteile sollen nicht mehr verkündet werden müssen, sondern auch digital zugestellt werden können.

Unterstützen soll die Festlegung von technischen Standards und Dateiformaten für die Datenübermittlung. "Hieraus ergeben sich Entlastungs-Potenziale für die Fallbearbeitung bei den Gerichten", so die Bundesregierung.

Anwälte können digitale Anträge stellen

Neue Wege sollen in der Kommunikation zwischen Gericht und den Beteiligten von Verfahren beschritten werden, zunächst zwischen Gericht und Anwaltschaft: Anträge und Erklärungen sollen über eine Kommunikationsplattform eingereicht werden können. Auch eine Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten durch die Beteiligten soll ermöglicht werden.

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