Geld, Reisen, Technik: Diese Mai-Änderungen betreffen fast jeden

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Von Tankrabatt bis Rentenreform, von USB-C-Pflicht bis Lufthansa-Gebühren – der Wonnemonat Mai hält viele Neuerungen bereit. Millionen Menschen in Deutschland sind direkt betroffen.

Alle neu macht der Mai – das gilt in diesem Jahr wie selten zuvor: Der Mai 2026 bringt eine Fülle an Neuerungen, die fast jeden Lebensbereich berühren. Von höheren Gehältern über günstigere Spritpreise bis hin zu erweiterten Vorsorgeuntersuchungen für Neugeborene – die Änderungen sind vielfältig und bedeutsam. Auch für Reisende, Rentner und Beamte gibt es wichtige Neuerungen zu beachten. Wichtig für Technikfans: Sie müssen sich auf die USB-C-Pflicht für alle neuen Laptops einstellen, die ab dem 28. April 2026 in der EU gilt.

Direktverbindung nach Skandinavien: Bahn verbindet Prag, Berlin und Kopenhagen

Ab dem 1. Mai 2026 können Reisende erstmals ohne Umsteigen von Prag über Berlin nach Kopenhagen fahren. Die Deutsche Bahn kooperiert dafür mit der tschechischen Bahn ČD und den Dänischen Staatsbahnen DSB. Die neue Direktverbindung verkehrt zweimal täglich und verbindet die drei Hauptstädte auf der Schiene.

Auch Dresden und Hamburg sind an die neue Strecke angeschlossen, sodass Fahrgäste aus verschiedenen deutschen Städten von passenden Anschlüssen profitieren. Die Verbindung macht Bahnreisen in den Norden Europas deutlich komfortabler und attraktiver. Für viele Reisende entfällt damit das lästige Umsteigen an Grenzbahnhöfen.

Mit der neuen Strecke setzt die Bahn ein Zeichen für grenzüberschreitende Mobilität in Europa. Gerade für Urlauber und Geschäftsreisende bietet die Direktverbindung eine klimafreundliche Alternative zum Flugzeug. Die Kooperation der drei nationalen Bahngesellschaften zeigt, wie europäische Zusammenarbeit im Verkehrssektor funktionieren kann.

Entlastung an der Tanksäule: Spritpreise sinken um 17 Cent

Ab dem 1. Mai 2026 soll das Tanken deutlich günstiger werden. Die Bundesregierung senkt die Energiesteuersätze auf Benzin und Diesel für zwei Monate – bis Ende Juni 2026 – um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich daraus laut Bundesfinanzministerium eine Entlastung von etwa 17 Cent pro Liter. Insgesamt bedeutet diese Maßnahme eine Entlastung in Höhe von 1,6 Milliarden Euro.

Hintergrund dieser befristeten Steuersenkung sind die stark gestiegenen Spritpreise seit Beginn des Iran-Krieges Ende Februar 2026. Trotz eines zwischenzeitlichen Rückgangs liegen die Preise an den Tankstellen noch immer weit über ihren Niveaus vor Kriegsausbruch. Die Maßnahme ist Teil eines Energie-Sofortprogramms, das die Regierungskoalition als Reaktion auf die Krise beschlossen hat.

Der Bundestag hat den Tankrabatt bereits beschlossen, auch der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am 24. April zugestimmt. Die Senkung der Mineralölsteuer soll Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar entlasten und die wirtschaftlichen Folgen der gestiegenen Energiepreise abfedern. Besonders Pendler und Haushalte mit hohen Mobilitätskosten profitieren von der temporären Entlastung.

Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Zum 1. Mai 2026 dürfen sich über 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen über eine spürbare Gehaltserhöhung freuen. Die Tabellenentgelte steigen um 2,8 Prozent, wie es der Tarifabschluss aus dem vergangenen Jahr vorsieht. Diese zweite Stufe des aktuellen Tarifabschlusses für den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) folgt auf eine erste Erhöhung vom April 2025, sodass sich über die gesamte Laufzeit von 27 Monaten ein Plus von rund fünf Prozent ergibt.

Besonders profitieren auch die rund 265.000 Menschen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst, darunter 180.000 Erzieherinnen, Kinderpfleger und Kita-Leitungen. Für sie gelten die S-Tabellen, die ebenfalls um 2,8 Prozent angehoben werden. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst der Entgeltgruppe S 4, Stufe 5 erhalten sogar eine deutliche Verbesserung ihrer Bezüge mit insgesamt 220 Euro monatlich mehr. Ausgenommen sind lediglich die Berliner Beschäftigten in landeseigenen Kitas, die nach dem 2026 neu verhandelten TV-L bezahlt werden.

Ferner steigt für Auszubildende, Praktikantinnen und Studierende das monatliche Entgelt um 75 Euro. Zusätzlich erhöht sich ab 2026 die Jahressonderzahlung: Beim Bund steigt sie abhängig von der Entgeltgruppe um 5 bis 15 Prozentpunkte, bei den Kommunen erfolgt eine Anhebung auf einheitlich 85 Prozent. Allerdings wird die Gehaltserhöhung durch gestiegene Sozialabgaben teilweise geschmälert – der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung kletterte von 2,5 auf 2,9 Prozent.

Bundesbeamte erhalten höhere Bezüge und bessere Einstiegsgehälter

Parallel zu den Tarifbeschäftigten steigen auch die Bezüge der Bundesbeamten und Versorgungsempfänger zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent. Damit wird im zweiten Schritt die materielle Übertragung des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes vom April 2025 vollzogen. Die Erhöhung betrifft alle Besoldungsgruppen und sorgt für eine spürbare Verbesserung der Einkommenssituation.

Eine besonders wichtige Strukturreform wird ebenfalls zum 1. Mai wirksam: In allen Laufbahngruppen entfällt ab diesem Stichtag die bisherige Stufe 1 vollständig. Das bedeutet, dass alle Berufseinsteiger beim Bund ab dem 1. Mai 2026 automatisch die Bezüge der bisherigen Stufe 2 erhalten – eine deutliche Anhebung der Eingangsbesoldung. Diese Maßnahme soll den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiver machen und im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen können.

Die Pensionäre und Versorgungsempfänger des Bundes hatten bereits seit September 2025 eine Abschlagszahlung erhalten, da zunächst noch kein Gesetz zur Anpassung der Besoldung vorlag. Mit der nun beschlossenen Erhöhung zum 1. Mai werden die Bezüge vollständig angepasst und rückwirkend ab April 2025 berücksichtigt.

USB-C wird Pflicht: Neue Laptops nur noch mit einheitlichem Ladeanschluss

Ab dem 28. April 2026 tritt in der Europäischen Union eine wichtige Neuerung für Laptop-Käufer in Kraft: Alle neu auf den Markt gebrachten Notebooks müssen künftig über einen USB-C-Ladeanschluss verfügen. Die EU schließt damit die letzte Lücke ihrer Verordnung zur Vereinheitlichung von Ladekabeln, nachdem bereits Ende 2024 die Pflicht für Smartphones, Tablets und andere Kleingeräte eingeführt wurde.

Ziel der Maßnahme ist es, Elektroschrott zu reduzieren und den Verbraucherkomfort zu erhöhen. Künftig können Nutzer theoretisch ein einziges Ladekabel für verschiedene Geräte verwenden. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Die Regelung gilt für Geräte mit einer Leistungsaufnahme von bis zu 240 Watt. Gaming-Laptops und besonders leistungsstarke Workstations mit höherem Energiebedarf können weiterhin proprietäre Anschlüsse nutzen.

Eine Konsequenz der neuen Regelung: Viele Hersteller liefern Laptops künftig ohne Netzteil aus, um Kosten zu sparen und Verpackungen zu verkleinern. Käufer müssen dann gegebenenfalls ein passendes USB-C-Ladegerät separat erwerben. Experten raten, beim Kauf auf die Leistung des Netzteils zu achten – nicht jedes USB-C-Kabel lädt jeden Laptop gleich schnell.

Neue Mautkontrollen in Österreich: Kamera-System startet im Mai

Österreich führt ab Mai 2026 ein neues System zur automatischen Mautkontrolle ein. Statt Vignetten-Kontrollen durch Polizeistreifen übernehmen künftig Kameras die Überwachung der Mautpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Das neue System erfasst Kennzeichen automatisch und gleicht sie mit der Datenbank gekaufter digitaler Vignetten ab.

Für Autofahrer bedeutet das: Wer ohne gültige Vignette auf österreichischen Autobahnen unterwegs ist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erwischt. Die Kamera-Zufahrtskontrollen werden an neuralgischen Punkten im gesamten österreichischen Autobahnnetz installiert. Verstöße werden automatisch registriert und mit Bußgeldern geahndet, die deutlich höher ausfallen als der Vignettenpreis.

Reisende nach Österreich sollten daher unbedingt vor der Fahrt eine digitale Vignette erwerben. Diese kann online, an Tankstellen oder über Apps gekauft werden und ist sofort nach dem Kauf gültig. Besonders für Urlauber, die auf dem Weg nach Italien, Kroatien oder Slowenien durch Österreich fahren, ist die rechtzeitige Vignettenpflicht wichtig.

Wasserstoff-Infrastruktur: Neue Regeln für schnelleren Ausbau

Ab Mai 2026 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur in Deutschland beschleunigen soll. Das Wasserstoff-Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz bezweckt einfachere, digitale und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserstoffprojekte. Elektrolyseure, Pipelines und Speicher gelten als Schlüssel für den Wasserstoffhochlauf und die klimaneutrale Transformation von Industrie, Energie und Verkehr.

Grüner Wasserstoff wird vor allem dort gebraucht, wo Energieeffizienz und die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht ausreichen. Zudem können mit Wasserstoff betriebene Gaskraftwerke zu einer sicheren Energieversorgung beitragen. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist ein schneller Ausbau der Infrastruktur entscheidend, um Investitionen anzureizen und Nachfrage aufzubauen.

Zusätzlich fördert das Verkehrsministerium den Aufbau von Wasserstoff-Tankstellen für Lkw. Anträge für diese Förderung können bis zum 31. Mai 2026 eingereicht werden. Um Erzeuger und Verbraucher zu verbinden, entsteht parallel ein bundesweites Wasserstoff-Kernnetz, bei dem rund 60 Prozent der Leitungen aus umgestellten Erdgastrassen bestehen und 40 Prozent neu gebaut werden sollen.

Neue Förderung für Elektroautos: Antragsportal geht online

Im Mai 2026 soll endlich das Internet-Portal starten, über das Anträge für die neue staatliche E-Auto-Förderung gestellt werden können. Das Förderprogramm kann rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang in Anspruch genommen werden. Bisher fehlte noch die technische Infrastruktur für die Antragstellung, doch das Bundesumweltministerium rechnet laut seiner Website mit einem Start im Mai.

Die Fördersummen variieren je nach Art des Fahrzeugs und den persönlichen Umständen der Antragstellenden zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Allerdings gibt es Einkommensobergrenzen, bis zu denen die Förderung ausgezahlt wird. Diese liegen bei 80.000 Euro Haushaltseinkommen im Jahr, mit zwei Kindern bei 90.000 Euro. Das neue Programm richtet sich gezielt an Haushalte mit mittlerem Einkommen und soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Wer bereits seit Jahresbeginn ein E-Auto neu zugelassen hat, kann die Förderung also nachträglich beantragen, sobald das Portal freigeschaltet ist. Experten raten dazu, die erforderlichen Unterlagen wie Zulassungsbescheinigung und Einkommensnachweise bereits jetzt zusammenzustellen, um den Antrag nach dem Start des Portals zügig einreichen zu können.

Steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer möglich

Als weitere Reaktion auf die gestiegenen Kosten infolge des Iran-Krieges ermöglicht die Koalition Unternehmen, ihren Beschäftigten eine steuerfreie Krisenprämie zu zahlen. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes hat bereits den Bundestag passiert und wurde vom Bundesrat in einer Sondersitzung am 24. April 2026 gebilligt. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in Kraft treten.

Die Regelung sieht vor, dass es steuerfrei ist, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine Entlastungsprämie von bis zu 1000 Euro zahlen. Diese freiwillige Prämie ermöglicht Arbeitgebern, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Krise unbürokratisch zu unterstützen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen.

Ob und in welcher Höhe die Prämie gezahlt wird, liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Krisenbonus haben Beschäftigte nicht. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Entlastungspakets, mit dem die Bundesregierung auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten reagiert.

Erweiterte Vorsorge für die Kleinsten: Mehr Untersuchungen beim Neugeborenenscreening

Ab dem 15. Mai 2026 wird das Neugeborenenscreening in Deutschland um wichtige Untersuchungen erweitert. Künftig gehören die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie der seltenen Stoffwechselerkrankungen Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie zum Standardprogramm. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Erweiterung im Mai 2025 beschlossen, die Änderungen der Richtlinie sind ab dem 15. Mai 2026 anzuwenden.

Mit dem Neugeborenenscreening sollen angeborene Stoffwechselerkrankungen sowie Störungen des Blut- und Immunsystems frühzeitig erkannt werden. Eine rechtzeitige Diagnose ermöglicht es, schwerwiegende gesundheitliche Folgen durch gezielte Behandlung zu vermeiden oder abzumildern. Ein Vitamin-B12-Mangel kann bei Säuglingen zu schweren neurologischen Schäden führen, wenn er nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wird.

Die drei zusätzlich aufgenommenen Stoffwechselerkrankungen treten zwar selten auf, können aber unbehandelt ebenfalls gravierende Folgen haben. Die technischen Anpassungen in den Laboren, die für das erweiterte Screening notwendig sind, werden bis Mai 2026 abgeschlossen sein. Die neu hinzugekommenen Untersuchungen erweitern das bereits umfangreiche Screening-Programm, das in den ersten Lebenstagen jedes Neugeborenen durchgeführt wird.

Lufthansa streicht kostenloses Handgepäck auf Europaflügen

Ab dem 19. Mai 2026 führt die Lufthansa Group einen neuen Spartarif ein, der das kostenlose Handgepäck abschafft. Der neue "Economy Basic"-Tarif kann ab dem 28. April 2026 gebucht werden, die ersten Flüge starten am 19. Mai. Im Preis inbegriffen ist lediglich ein persönlicher Gegenstand wie eine Laptoptasche oder ein Rucksack mit maximalen Abmessungen von 40 × 30 × 15 Zentimetern.

Wer einen zusätzlichen Handgepäckkoffer oder aufgegebenes Gepäck mitnehmen möchte, zahlt mindestens 15 Euro extra. Mit dem neuen Angebot begibt sich Lufthansa auf das Niveau von Billigfliegern wie Ryanair, Easyjet oder Wizz Air. Betroffen sind alle Fluggesellschaften der Lufthansa Group, also auch Austrian Airlines, Swiss, Brussels Airlines, Eurowings, Discover Airlines und Air Dolomiti.

Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen und bezeichnen die Mitnahme eines Handgepäckkoffers als "angemessen". Der europäische Verbraucherverband BEUC warnt vor den strengen Regeln und fordert kostenlose Handgepäckkoffer. Die Lufthansa betont dagegen, dass der neue Tarif mehr Wahlfreiheit biete und Reisenden ermögliche, nur für die Leistungen zu zahlen, die sie tatsächlich benötigen. Der bisherige Economy-Light-Tarif bleibt weiterhin verfügbar und beinhaltet nach wie vor einen Handgepäckkoffer.

Aktivrente: Rentner können erstmals steuerfrei hinzuverdienen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Aktivrente, die im Mai für viele Rentner erstmals relevant wird. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen (entspricht 24.000 Euro pro Jahr). Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt, dass die Steuerbefreiung automatisch gilt und nicht über die Steuererklärung eingeholt werden muss.

Im Mai 2026 erreichen erstmals Versicherte des Jahrgangs 1960 die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten. Wer beispielsweise im Januar 1960 geboren wurde, kann ab Mai 2026 die Aktivrente nutzen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht erfasst sind Minijobs, selbstständige Tätigkeiten oder freiberufliche Arbeit. Die Regelung gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Zusätzlich zur Aktivrente können Rentner weiterhin einen Minijob ausüben und dabei 603 Euro pro Monat (Stand 2026) steuerfrei verdienen. Wer also im Rentenalter angestellt arbeitet und darüber hinaus einen Minijob hat, kann insgesamt bis zu 2.603 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auch auf den steuerfreien Teil weiter an. Ein Progressionsvorbehalt greift nicht. Das heißt: Steuerfreies Einkommen erhöht nicht den Steuersatz für die übrigen zu versteuernden Einkünfte.

Neue Regelaltersgrenze: Jahrgang 1960 geht in Rente

Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters geht im Mai 2026 weiter. Für Personen, die 1960 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Wer im Januar 1960 geboren wurde, erreicht diese Grenze im Mai 2026 und kann zum 1. Juni 2026 regulär in Altersrente gehen. Wer am 1. Februar 1960 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze Ende Mai.

Die Regelaltersgrenze ist das Renteneintrittsalter, ab dem man die reguläre Altersrente beziehen kann, ohne Abschläge bei der Rente hinnehmen zu müssen. Rechtsgrundlage ist § 235 SGB VI, der die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze für die Jahrgänge ab 1947 regelt. Für Versicherte, die im Januar 1960 geboren wurden, endet damit im Mai 2026 die aktive Erwerbsphase gesetzlich.

Wer früher in Rente gehen möchte – etwa mit 63 oder 64 Jahren – muss entweder Abschläge hinnehmen oder besondere Voraussetzungen erfüllen. Besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren können bereits mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Die nachfolgenden Jahrgänge müssen mit weiter steigenden Altersgrenzen rechnen: Der Jahrgang 1961 hat eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 6 Monaten.

Tag des Grundgesetzes wird zum bundesweiten Ehrentag

Am 23. Mai 2026, dem Tag des Grundgesetzes, rückt das Ehrenamt in den Fokus der Öffentlichkeit. An diesem Tag ist ein bundesweiter Mitmachtag geplant, der ehrenamtliches Engagement sichtbarer machen und in seiner Bedeutung für die Demokratie würdigen soll. Initiator der bundesweiten Aktion ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der damit ein Zeichen für die Bedeutung des gesellschaftlichen Zusammenhalts setzen möchte.

Der 23. Mai ist als Tag des Grundgesetzes bereits ein symbolträchtiges Datum – an diesem Tag trat 1949 das deutsche Grundgesetz in Kraft. Nun soll er zusätzlich als Ehrentag etabliert werden, um die Millionen Menschen zu würdigen, die sich in Deutschland freiwillig für das Gemeinwohl einsetzen. Geplant sind bundesweit Aktionen, bei denen Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden und ehrenamtliche Projekte kennenlernen können.

Das Ehrenamt bildet eine tragende Säule der deutschen Gesellschaft: Ob in Vereinen, in der Flüchtlingshilfe, bei der Feuerwehr, in Kultureinrichtungen oder in sozialen Projekten – Millionen Menschen engagieren sich freiwillig und unentgeltlich. Der neue Ehrentag soll dieses Engagement sichtbar machen und gleichzeitig andere ermutigen, sich ebenfalls einzubringen. Die Initiative des Bundespräsidenten unterstreicht die zentrale Rolle des Ehrenamts für den Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Änderungen im Mai 2026 im Überblick

Der Mai 2026 steht im Zeichen von Entlastungen und Verbesserungen in verschiedenen Lebensbereichen. Während die einen von höheren Gehältern profitieren, werden andere durch günstigere Spritpreise entlastet. Gleichzeitig wird die medizinische Vorsorge für Neugeborene ausgebaut und die Elektromobilität weiter gefördert.

Die wichtigsten Stichtage auf einen Blick:

  • 1. Mai: Neue Bahn-Direktverbindung Prag–Berlin–Kopenhagen startet
  • 1. Mai: Steuersenkung auf Benzin und Diesel um 17 Cent pro Liter (bis 30. Juni)
  • 1. Mai: Gehaltserhöhung um 2,8 Prozent für 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • 1. Mai: Besoldungserhöhung um 2,8 Prozent für Bundesbeamte, Stufe 1 entfällt
  • Mai: Wasserstoff-Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz tritt in Kraft
  • Mai: Start des Antragsportals für E-Auto-Förderung (1.500 bis 6.000 Euro)
  • Mai: Steuerfreie Entlastungsprämie bis 1.000 Euro wird möglich (nach Bundesratsbeschluss)
  • Mai: Österreich führt automatische Kamera-Mautkontrolle ein
  • 11.–15. Mai: Eisheilige – Vorsicht vor Spätfrost im Garten
  • 15. Mai: Erweitertes Neugeborenenscreening mit vier zusätzlichen Untersuchungen
  • 19. Mai: Lufthansa streicht kostenloses Handgepäck im Economy Basic-Tarif
  • 23. Mai: Bundesweiter Ehrentag am Tag des Grundgesetzes
  • 28. April: USB-C-Pflicht für alle neuen Laptops in der EU
  • Mai: Jahrgang 1960 (Januar-Geborene) erreicht Regelaltersgrenze und kann Aktivrente nutzen

Besonders hervorzuheben ist die Kombination aus finanziellen Entlastungen und strukturellen Verbesserungen. Der Tankrabatt verschafft kurzfristige Erleichterung, während die Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst und bei Bundesbeamten langfristig wirken. Die neuen Regelungen zur Aktivrente schaffen Anreize für Rentner, weiter im Berufsleben aktiv zu bleiben, während das erweiterte Neugeborenenscreening die Gesundheitsvorsorge verbessert.

Mitte Mai stehen traditionell die Eisheiligen an – eine Wetterperiode, die Hobbygärtnern und Landwirten gleichermaßen Sorge bereitet. Vom 11. bis 15. Mai 2026 sind die Namenstage von Mamertus, Pankratius, Servatius, Bonifatius und der kalten Sophie, an denen erfahrungsgemäß noch einmal Spätfrost und kühle Temperaturen auftreten können. Erst nach der Kalten Sophie am 15. Mai gilt es als sicher, frostempfindliche Pflanzen wie Tomaten, Paprika oder Geranien ins Freie zu setzen. Die alten Bauernregeln haben auch im Zeitalter des Klimawandels ihre Berechtigung – wenn auch die Frostnächte insgesamt seltener geworden sind.

Zudem markiert der Mai den Auftakt der Festival-Saison in Franken, und auch 2026 locken zahlreiche kostenlose Open-Air-Festivals Musikfans und Kulturbegeisterte unter freien Himmel. Von Rock über Pop bis hin zu Jazz und Weltmusik reicht das Programm der "Umsonst und Draußen"-Veranstaltungen, die in vielen fränkischen Städten und Gemeinden stattfinden. sl/mit Material der dpa

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