Die neue E-Auto-Förderung kommt: Wer bekommt Zuschuss, welche Einkommensgrenzen gelten und was ändert sich bei Leasing und Plug-in-Hybriden?
Im Jahr 2026 tritt die neue Förderung für Elektroautos in Kraft und bringt wichtige Änderungen für Käufer und Leasing-Nutzer. Die Zuschüsse sind künftig an eine Einkommensgrenze gebunden und richten sich gezielt an Privatpersonen mit niedrigerem Einkommen. Plug-in-Hybride werden nicht mehr gefördert, reine Elektroautos stehen im Fokus. Auch Leasing-Fahrzeuge können weiterhin von der Förderung profitieren, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die neuen Regeln sollen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität sozial gerechter machen. Wer vom Zuschuss profitieren möchte, sollte die Details der Änderung genau kennen.
So hoch fallen die neuen Zuschüsse für E-Autos aus
Die neue Förderung für E-Autos und Hybride richtet sich in erster Linie an private Haushalte mit niedrigerem bis mittlerem Einkommen, die sich ein klimafreundliches Fahrzeug anschaffen möchten. Der staatliche Zuschuss kann je nach persönlichen Umständen und Fahrzeugart zwischen 1.500 und 6.000 Euro betragen.
Ein zentrales Element des Programms ist eine Einkommensgrenze. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis etwa 80.000 Euro jährlich – plus Zuschläge für Kinder – sollen die vollen Förderbeträge erhalten. Wichtig zu wissen: Die Förderung gilt aktuell nur für Neuwagen. Gebrauchtwagen werden demnach nicht gefördert. Die IG Metall und die Grünen-Fraktion forderten, dies noch zu ändern. Folgendes gilt:
- Fördergrenze: Die Fördergrenze liegt bei 80.000 Euro. Das entspreche etwa einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei Alleinstehenden und 5.400 Euro bei Paaren. Sind Kinder vorhanden, verschiebt sich die Fördergrenze um jeweils 5.000 Euro nach oben. Es werden bei der Berechnung des Zuschusses jedoch maximal zwei Kinder beachtet. Insgesamt ist für eine Familie mit zwei Kindern also eine maximale Fördergrenze von 90.000 Euro vorgesehen.
- Basisförderung für Elektroautos: Diese liegt bei 3.000 Euro. Liegt das Haushaltseinkommen bei maximal 60.000 Euro oder darunter sind 4.000 Euro vorgesehen, bei einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro gibt es 5.000 Euro Förderung. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, höchstens jedoch um 1.000 Euro.
- Basisförderung für Plug-in-Hybride: Für Plug-in-Hybride und Autos mit einem Range Extender ist eine Förderung von 1.500 Euro vorgesehen. Ab dem 1. Juli 2027 soll die Förderung allerdings auf den Prüfstand. Dann sollen neue Vorgaben her, die sich stärker am CO2-Ausstoß im realen Betrieb orientieren.
Diese Fahrzeuge sind förderfähig
Laut ADAC richtet sich das neue Förderpaket klar an Privatkunden mit mittlerem und niedrigerem Einkommen, die ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug kaufen oder leasen möchten. Förderberechtigt sind demnach reine Elektroautos (BEVs) und Plug-in-Hybride (PHEVs).
Wichtig für Kaufinteressenten zu wissen ist: Förderfähig sind Autos mit Range Extender momentan nur, wenn sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.