Wer in den kommenden Tagen seinen Steuerbescheid bekommt, sollte lieber etwas genauer draufschauen: Die Behörden in mehreren Bundesländern warnen vor dreisten Fälschungen. So kann man die Fake-Briefe vom Finanzamt leicht erkennen.
Manchmal kommt nach dem langen Warten auf den Steuerbescheid eine böse Überraschung: In mehreren Bundesländern warnen die jeweiligen Landesämter für Finanzen vor gefälschten Steuerbescheiden. Empfänger würden darin aufgefordert, kurzfristig Einkommenssteuer nachzuzahlen.
Bisher sind Fälle aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bekannt. Die Betrüger versenden die gefälschten Bescheide per Post, fordern Steuernachzahlung per Überweisung und versuchen sich so Geld zu ergaunern. "Bitte seien Sie wachsam, wenn Sie nicht mit einem Steuerbescheid rechnen und einen derartigen Brief erhalten", warnt etwa das Landesamt in Hannover.
Gefälschte Briefe vom Finanzamt - so schütze ich mich vor der fiesen Masche
Als Absender werden demnach die jeweiligen Finanzämter mit unzutreffender Anschrift oder die "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" angegeben. Doch die Bezeichnung "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" gebe es gar nicht, schreibt das Landesamt für Steuern und Finanzen in Sachsen. Bereits Anfang des Jahres warnten die zuständigen Behörden vor einer ähnlichen Masche - damals schickten Gauner gefälschte Finanzamt-Mails herum.
Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden demnach auch die angegebenen Telefon- und Telefaxnummern, welche nicht zum Ort passen. Die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz rät: "Es empfiehlt sich zum Beispiel, die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen."
Neben den Steuernummern sei unter anderem auch eine angegebene Internetseite falsch oder dem Schreiben fehle es an einer Rechtsbehelfsbelehrung. Auch ein Blick auf die angegebene Kontoverbindung könne den Betrug entlarven, denn die Zahlungsadresse sei keine Bankverbindung der jeweiligen Steuerverwaltung. Wer Zweifel hat, sollte sich mit dem Bescheid an das Finanzamt wenden und im Betrugsfall Anzeige bei der Polizei erstatten.
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