Nachzahlung ab 2028: Kein Antrag notwendig
Ein besonderer Aspekt der geplanten Regelung ist der automatische Ablauf. Rentnerinnen und Rentner müssen keinen eigenen Antrag stellen, um von der Anpassung zu profitieren. Die Rentenversicherung soll die entsprechenden Ansprüche selbstständig prüfen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Kindererziehungszeiten korrekt im Rentenkonto hinterlegt sind. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu Lücken oder unvollständigen Einträgen, die im Einzelfall noch geklärt werden müssen. Daher kann es sich lohnen, den Versicherungsverlauf zu prüfen und bei fehlenden Erziehungszeiten eine Kontoklärung bei der Deutschen Rentenversicherung zu veranlassen.
Die Auszahlung der Nachzahlungen ist derzeit ab 2028 vorgesehen. Erst dann sollen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sein, um die umfangreichen Neuberechnungen umzusetzen. Wer erst nach 2028 in Rente geht, die Kindererziehungszeiten aber bereits eingetragen hat, muss nicht zwingend nochmal aktiv werden. Die neue Berechnung sollte automatisch erfolgen. Wurden die Erziehungszeiten noch gar nicht erfasst, passiert das spätestens bei der Rentenantragsstellung.
Große Gruppe von Betroffenen im Rentensystem
Die geplante Reform betrifft einen erheblichen Teil der Bevölkerung. In Deutschland leben rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner, ein großer Anteil davon hat Kinder großgezogen, die vor der Reformgrenze von 1992 geboren wurden.
Besonders im Fokus steht dabei die Anerkennung von Erziehungsarbeit, die lange Zeit im Rentensystem nur eingeschränkt berücksichtigt wurde. Die geplante Anpassung wird als nachträgliche Aufwertung unbezahlter Sorgearbeit verstanden. Die Mütterrente wird deshalb aus Steuermitteln finanziert. "Dies ist sachgerecht, da für diese Leistungen keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt wurden und die besondere Berücksichtigung der Kindererziehung bei der Rente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist", erklärt die DRV.
Gleichzeitig zeigt die Reform, wie stark politische Entscheidungen aus der Vergangenheit noch heute Auswirkungen auf die Einkommenssituation im Alter haben. Für viele Betroffene bedeutet die Neuregelung zumindest eine teilweise finanzielle Korrektur – allerdings mit deutlicher Verzögerung.
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