Für Steuer, die oft übersehen wird: Stadt Nürnberg erinnert an Zahlungsfrist

1 Min
Nürnberg: Stadt erinnert an Zahlungsfrist - für Zweitwohnungssteuer
Nürnberg: Stadt erinnert an Zahlungsfrist - für Zweitwohnungssteuer
Michael Schwarzenberger / pixabay.com (Symbolbild)

Die Stadt Nürnberg erinnert an die Zahlungsfrist für Zweitwohnungssteuer, die am Donnerstag, 15. Februar 2024, fällig ist.

Wie die Stadt Nürnberg in folgender Pressemitteilung erinnert, wird die Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2024 satzungsgemäß zum Donnerstag, 15. Februar 2024, zur Zahlung fällig.

Alle Zahlungspflichtigen, die keinen Lastschrifteinzugsauftrag hierfür beim Kassen- und Steueramt erteilt haben, werden daher gebeten, rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens die Steuern an die Stadt Nürnberg, Bankverbindung IBAN DE33 7605 0101 0001 0084 34, BIC SSKNDE77XXX, zu überweisen. Der fällige Betrag und das Kassenzeichen sind im letzten Steuerbescheid ersichtlich.

Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer sind erhältlich im Internet unter stadtfinanzen.nuernberg.de oder telefonisch beim Kassen- und Steueramt unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31­-31 08. Einzahlungsfragen beantwortet das Kasseninformationszentrum unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31­85 50.