Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sind rund 220.000 Passagiere von den Streiks betroffen.
Streiks an Flughäfen: Was fordert die Gewerkschaft "ver.di"?
Bereits in der vergangenen Woche kam es an Flughäfen zu Streiks. Davon betroffen waren die Airports in Stuttgart, Düsseldorf und Köln/Bonn. Trotz der Streiks, habt es "kein verhandlungsfähiges Angebot" gegeben, so die Gewerkschaft. Für die bundesweit 23.000 Beschäftigten im Passagier-, Fracht-, Personal- und Warenkontrollbereich wird ein Bruttostundenlohn von 20 Euro gefordert. Des weiteren wird eine bundesweit einheitliche Regelung gefordert. Derzeit variieren die Gehälter regional sehr stark.
Vertreter der Arbeitgeber erwidern den Forderungen der Gewerkschaft, dass es bereits ein entsprechendes Angebot gegeben habe. Dieses liege bei 6,4 Prozent mehr Lohn pro Jahr. Man sei zu einer weiteren Erhöhung und zügigen Verhandlungen Anfang 2019 bereit, so der Bundesverband für Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) gegenüber der Tagesschau.
Die fünfte Verhandlungsrunde zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften findet am 23. Januar 2019 statt.
Flugausfälle: Wer zahlt, wenn der Flug ausfällt?
Grundsätzlich gilt: Reisende sollten checken, ob ihr gebuchter Flug stattfindet oder nicht. Bemerkt ein Kunde, dass sein Flug annulliert wurde, kann er stornieren und bekommt sein Geld zurück. Als Beleg, um sein Geld zurückzufordern, können sich Kunden den annullierten Flug im Flugplan ausdrucken.
Wollen Kunden dennoch fliegen und nicht stornieren, muss die betroffene Airline für eine Ersatzflug sorgen. Als Kunde hat man Anspruch darauf. Die jeweilige Fluggesellschaft muss sich darum kümmern, den Kunden so schnell wie möglich an den Zielflughafen zu bringen.
Bei sonstigen Störungen im Flugverkehrsbetrieb sind Entschädigungen von bis zu 600 Euro üblich. Fluggesellschaften berufen sich bei Streiks jedoch darauf, dass diese ein "Außergewöhnlicher Umstand" seien und somit keine Ersatzzahlungen zutreffend sind. Dies berichtet der Bayerische Rundfunk.