Pflegebeitrag, Rente, EC-Karte und E-Rezept: Das alles ändert sich ab Juli

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Neue Gesetze und Regelungen bringen uns wieder einige Veränderungen ab dem 1. Juli 2023. So steigt zum Beispiel der Beitrag zur Pflegeversicherung an und das Porto bei DHL wird teurer.

Im Juni mussten wir uns bereits an viele Änderungen gewöhnen - auch im Juli 2023 wird das nicht anders. Viele Bürger*innen dürfen sich über mehr Geld freuen, darunter auch Rentner. Außerdem zeigen sich erste Auswirkungen der Pflegereform für alle Arbeitnehmenden.

Die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war lange umstritten. Kritiker*innen sehen die beschlossenen Maßnahmen als unzureichend. Die CDU-Abgeordnete Diana Stöcker sprach von einem dürftigen "Auf-Sicht-Fahren". Doch was ist konkret für den Juli geplant?

Änderungen ab Juli 2023: Pflegebeitrag steigt deutlich - Familien werden entlastet

Die Beiträge für die Pflegeversicherung wird für viele Arbeitnehmer*innen ab Juli 2023 steigen. Einen Teil des Beitrags übernimmt der Arbeitnehmer, jedoch maximal 1,7 Prozent. Das bedeutet vor allem eine Mehrbelastung für Kinderlose, Familien mit zwei oder mehr Kindern werden dagegen entlastet. 

  • kein Kind: Pflegebeitrag von 4 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 2,3 Prozent
  • 1 Kind: Pflegebeitrag von 3,4 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 1,7 Prozent
  • 2 Kinder: Pflegebeitrag von 3,15 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 1,45 Prozent
  • 3 Kinder: Pflegebeitrag von 2,9 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 1,2 Prozent
  • 4 Kinder: Pflegebeitrag von 2,65 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 0,95 Prozent
  • 5 oder mehr Kinder: Pflegebeitrag von 2,4 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 0,7 Prozent

Der verringerte Beitragssatz gilt jedoch nur bis zum 25. Lebensjahr der Kinder. Danach steigt der Pflegebeitrag wieder auf 3,4 Prozent, wie bei Eltern mit einem Kind. Rentner*innen wird die Änderung somit besonders hart treffen.

Rente steigt ab Juli 2023: So viel mehr Geld gibt es pro Monat

Dennoch gibt es im Juli auch gute Nachrichten für Rentner*innen: Die Rente steigt, und zwar alle Arten der Rente. Neben der Altersrente sind auch die Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Unfallrenten betroffen. Nur eine Gruppe der Rentner*innen hat nichts von der Erhöhung.

Ab 1. Juli steigt die Rente im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Der Rentenwert gleicht sich damit sogar früher als geplant an. Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland liegt der Rentenwert dann bei 37,60 Euro.

Mit dem Juli wird nicht nur der Sommeranfang eingeläutet, sondern auch das Ende der Maestro-Funktion. Ab diesem Monat geben die Banken keine Girokarten, ehemals EC-Karten, mehr mit dem altbekannten Symbol heraus. Wer noch eine Bankkarte mit der Maestro-Badge besitzt, kann diese dennoch weiter benutzen, bis sie ihre Gültigkeit verliert.

Maestro-Funktion wird ersetzt: Ab Juli gibt es keine alten EC-Karten mehr

Spätestens ab 2027 werden alle Kunden dann eine neue Girokarte erhalten haben. Das Maestro-System wird aber nicht ersatzlos gestrichen, sondern lediglich ausgetauscht. Durch das neue Bezahlsystem wird aus der Girokarte eine Debitkarte. Was es damit auf sich hat, erklärt der Anbieter Mastercard im Einzelnen gegenüber inFranken.de. Die Auslandsnutzung, die Hauptfunktion der Maestro-Badge, ist auch nach der Umstellung weiter möglich.

Eine weitere Neuerung ab Juli ist die Änderung des Bürgergeld-Gesetzes. Damit sollen vor allem Möglichkeiten zur Weiterbildung und zu Hinzuverdienst verbessert werden.

Bürgergeld-Empfänger*innen, die eine Weiterbildung mit Abschluss beginnen, erhalten ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es zusätzliche Prämien. Auch Weiterbildungen, die nicht mit einem Abschluss enden, aber mindestens acht Wochen dauern, werden mit 75 Euro pro Monat gefördert.

Mehrere Änderungen beim Bürgergeld ab Juli 2023

Das Gesetz ändert zudem die Regeln für sogenannte Aufstocker*innen. Damit sind Erwerbstätige gemeint, die nur ein geringfügiges Einkommen beziehen und mit dem Bürgergeld ihr Gehalt aufbessern. Ab Juli steigen ihre Freibeträge. Wer ein monatliches Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro erhält, darf 30 Prozent davon behalten - es wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Bislang lag der Freibetrag bei 20 Prozent.

Junge Menschen dürfen ihr komplettes Gehalt bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro ohne Anrechnung behalten. Das gilt für Schüler*innen, Studierende und Auszubildende. Auch Ferienjobs, Bundesfreiwilligendienst sowie ein Freies Soziales Jahr (FSJ) zählen dazu. Ehrenamtlichen wird jährlich bis zu 3000 Euro ihrer Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.

Für Schuldner*innen steigen ab Juli die Pfändungsfreigrenzen, wie das Justizministerium bekannt gibt. Der Grundfreibetrag des monatlichen Nettolohns steigt auf 1409,99 Euro, zuvor waren es 1339,99 Euro. Diese Grenze gilt für Schuldner*innen ohne Unterhaltspflicht. Müssen die Betroffenen Unterhalt zahlen, steigt der Betrag pro unterhaltsberechtigter Person. Beträge über 4298,81 Euro sind in vollem Umfang pfändbar. 

E-Rezept, DHL und Gasspeicherumlage: Weitere Neuerungen ab Juli im Überblick

Gesetzlich Versicherte können bald das E-Rezept in Apotheken mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli sollen voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken an das System angeschlossen sein.

Manche DHL-Kunden müssen vom 1. Juli an höhere Preise bezahlen: Das Porto für das 10-Kilo-Paket steigt von 9,49 auf 10,49 Euro. Auch Dienstleistungen wie Nachnahme oder Sperrgut werden teurer.

Ebenfalls teurer werden die Gaspreise. Die Gasspeicherumlage, die einen Bruchteil des Erdgaspreises ausmacht, steigt zum 1. Juli auf 1,45 Euro je Megawattstunde (0,145 Cent je Kilowattstunde) von bisher 59 Cent je Megawattstunde. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20 000 KWh ergeben sich Mehrkosten von gut 18 Euro im Jahr.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Gute Nachrichten gibt es bei der Steuererklärung. Dieses Jahr können sich die Steuerzahler*innen wieder mehr Zeit lassen. Normalerweise wäre die Frist am 31. Juli, jetzt wurde sie bis zum 30. September verschoben. Da dieser aber auf einen Samstag fällt, dürfen die Erklärungen sogar bis 2. Oktober beim Finanzamt abgegeben werden.

Im Juli tritt außerdem das neue Whistleblower-Gesetz in Kraft. Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen ab 2. Juli vor Entlassung und Schikanen bewahrt werden. Zusätzlich müssen in Behörden und Unternehmen Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen.

mit Material der dpa

Vorschaubild: © Monika Skolimowska/zb/dpa; Christoph Schmidt/dpa; Collage: inFranken.de