- Einige Änderungen im April 2023 stehen an
- Neuerungen betreffen: 49-Euro-Ticket, Atomkraftwerke und Corona-Regeln
- Grund zur Freude im April: Lohnerhöhungen für Maler, Lackierer und im Hauptbaugewerbe
- Weitere Änderungen bei Microsoft, Leiharbeit, Lohnsteuerabzug und telefonischer Krankschreibung
Im Jahr 2023 wird es viele Änderungen in Deutschland geben. Einige haben bereits stattgefunden, wie beispielsweise die Einführung der Mehrwegpflicht für Restaurants und Cafés. Andere Änderungen, wie beispielsweise die Erhöhung der Rente, stehen noch aus. Im Monat April gehen folgende Neuerungen an den Start.
Änderungen im April 2023: 49-Euro-Ticket, Atomkraftwerke und Corona-Regeln
Das Startdatum des 49-Euro-Tickets soll am 1. Mai 2023 sein. Die deutschlandweit gültige Monatskarte kann aber schon ab dem 3. April gekauft werden. Das notwendige Gesetz wird voraussichtlich Ende März den Bundesrat passieren. Bundesländer und Verkehrsbetriebe müssen bis dahin noch viele Details der Umsetzung klären. Bei der VAG in Nürnberg kann das Ticket sogar schon im März vorbestellt werden.
Noch laufen drei Atomkraftwerke in Deutschland – Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland. Mitte April 2023 gehen sie allerdings vom Netz, wie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung mitteilt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Mitte Oktober via Richtlinienkompetenz den vorübergehenden Weiterbetrieb aufgrund drohender Energieknappheit entschieden. Eigentlich sollten die Kernkraftwerke bereits Ende 2022 abgeschaltet werden.
Die aktuell gültigen Corona-Regeln gelten noch bis zum 7. April 2023. Bis dahin muss die Bundesregierung entscheiden, ob bzw. wie es damit weitergeht. Zurzeit sind bundesweit etwa noch FFP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen vorgeschrieben. Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, zum Beispiel Maskenpflichten im öffentlichen Nahverkehr.
Lohnerhöhungen für Maler, Lackierer und im Hauptbaugewerbe
Der neue Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk gilt bereits seit dem 1. Januar 2023 und sieht mehrere Erhöhungen vor. Zum 1. Januar 2023 ist bereits der Ecklohn West auf 18,39 Euro und der Ecklohn Ost und Berlin auf 17,86 Euro gestiegen.
Ab 1. April 2023 kommt die nächste Erhöhung: Der Mindestlohn I (Helfer) liegt dann bei 12,50 Euro und der Mindestlohn II bei 14,50 Euro. Zum 1. August 2023 wird außerdem die Ausbildungsvergütung erhöht. Sie steigt im ersten Ausbildungsjahr auf 770 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 850 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 1.015 Euro.
Auch im Bauhauptgewerbe gibt es mehr Geld für die Beschäftigten. Der aktuell gültige Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe sieht eine Lohnerhöhung zum 1. April 2023 vor. Diese beträgt im Westen zwei Prozent und im Osten 2,7 Prozent. Mit dem Mai-Lohn/-Gehalt 2023 wird zudem eine Einmalzahlung von 450 Euro fällig. Der Tarifvertrag sieht zudem eine Entschädigung für die Anfahrtswege der Beschäftigten zu ihren Baustellen vor – in Form von pauschalen Beträgen, gestaffelt nach Kilometern.
Weitere Änderungen bei Microsoft, Leiharbeit und Lohnsteuerabzug
Eine weitere Änderung kommt auf Nutzer*innen von Microsoft-Produkten zu. Microsoft gleich nämlich die Preise für seine Cloud-Produkte weltweit an. Das bedeutet, dass die Preise in Deutschland ab 1. April um elf Prozent angehoben werden. Von dieser Erhöhung sind alle Onlinedienste betroffen, also auch Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365. Bei noch laufenden Verträgen wird die Preisanpassung nicht unmittelbar gültig, sondern erst bei einer Vertragsverlängerung.
Ab April soll es außerdem mehr Geld für Leihbeschäftigte geben. Im April soll es für alle Entgeltgruppen eine Tariferhöhung geben. Der tarifliche Mindestlohn in der Leiharbeit beträgt dann 13 Euro in der Stunde.
Ab dem 1. April sind weiterhin geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug anzuwenden. Die Änderungen berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022. Beide Beträge wurden bereits zum 1. Januar erhöht.
Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden auch ohne Praxisbesuch wird es ab Ende März nicht mehr geben. Die in der Corona-Krise eingeführte Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen gilt nur noch Freitag (31. März). Der Vorsitzende Josef Hecken sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt - als "einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden".
mit dpa
Folgende Änderungen kommen 2023 noch auf uns zu:
- Neue Euromünzen ab Januar 2023 - schon jetzt sorgen sie für Aufruhr
- Vorteile für Steuerzahler ab 2023? - Diese Änderungen plant die Regierung
- Änderungen für Autofahrer: Das ändert sich 2023
- Änderung für Frührentner 2023: Wird die Hinzuverdienst-Grenze bald aufgehoben? - Das fordert Arbeitsminister Heil
- Banken wollen 2023 diese Änderung: Ende der EC-Karte? - Das solltest du wissen