Die Energiekrise kann viele Menschen in Deutschland in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Mit einer Reihe von Maßnahmen versucht die Bundesregierung, die Bürger*innen möglichst zu entlasten. Dazu zählt auch eine Sonderregelung beim Bürgergeld für das Jahr 2023.

Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, richtet sich das Angebot an Menschen, die "durch stark gestiegene Ausgaben für das Heizen in finanzielle Not" geraten. Wer dadurch in einem Monat den Lebensunterhalt nicht mehr sichern könne, kann Antrag auf Bürgergeld stellen. Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung.

Einmalzahlung von bis zu 500 Euro: Bonus-Bürgergeld für hohe Heizkosten

Konkret ist der Zuschlag nicht für generell zu hohe Heizkosten gedacht, wie etwa die Energiepreisbremse oder die Energiepauschale. Wenn aber eine Nachzahlung ansteht oder die Brennstoffvorräte aufgefüllt werden müssen, dann können Betroffene die Finanzhilfe in Anspruch nehmen.


Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Sonderregel in den Jobcentern. "Sie [Betroffene] können Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden", heißt es in der entsprechenden Mitteilung.

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Wie funktioniert das Ganze? Wen die Heizkosten oder die Preise für Heizöl, Pellets, Holz oder Gas in finanzielle Schieflage bringen, kann einen Antrag stellen. Das geht am einfachsten online auf dem Portal der Arbeitsagentur. Der Antrag muss zudem nicht sofort in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben fällig waren. Betroffene haben bis zu drei Monate lang Zeit. Ist zum Beispiel eine Nachzahlung im Januar 2023 fällig, kann bis April 2023 Antrag auf Bürgergeld gestellt werden.

Anspruch auf einen Monat Bürgergeld: Das sind die Bedingungen

Für das Bonus-Bürgergeld müssen aber trotz allem die Bedingungen für Anspruch auf Grundsicherung erfüllt werden. Das heißt, es ist ein Nachweis über die Bedürftigkeit notwendig, etwa Zahlungsbelege und Rechnungen für die hohen Heizkosten und das monatliche Einkommen. Auch die Vermögensgrenze muss eingehalten werden. Laut Bundesagentur für Arbeit liegt die für einen Monat Bürgergeld bei 15.000 Euro. Für jede weitere Person, die mit im Haushalt lebt und "wirtschaftet" kommen 15.000 Euro dazu.

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Jeder Antrag wird individuell auf Anspruch geprüft. Die Regelsätze der Grundsicherung liegen derzeit bei 502 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende und 451 Euro für Partner*innen. Die Sonderregel für das Bonus-Bürgergeld ist vorerst bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

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