"Habt mich kaputt gemacht": Vater und Bruder müssen wegen Morddrohung gegen Mädchen ins Gefängnis

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Urteil gefallen: Vater und Bruder müssen wegen Morddrohung gegen Mädchen (16) ins Gefängnis
Bruder und Vater sollen die Ermordung einer 16-Jährigen geplant haben. Nun wurden beide Männer wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und weiterer Straftaten schuldig gesprochen.
Ermordung von Tochter geplant: Vater und Bruder vor Gericht
Stefan Puchner (dpa)
Im Strafjustizzentrum reden die Anwälte Hannes Maletzke (l) und Jörg Meringer mit ihrem Mandanten.
Ermordung von Tochter geplant: Vater und Bruder vor Gericht
Stefan Puchner (dpa)
Außenaufnahme des Strafjustizzentrums in Augsburg.
Mädchen aus religiösen Gründen gezüchtigt
Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Die beiden Männer müssen sich wegen der Bedrohung und zahlreicher körperlicher und seelischer Misshandlungen verantworten.
Ermordung von Tochter geplant: Vater und Bruder vor Gericht
Stefan Puchner (dpa)

Das Mädchen soll von ihrer Familie körperlich und psychisch misshandelt worden sein. Sie musste wohl sogar einen Abschiedsbrief schreiben, damit man sie umbringen und einen Suizid vortäuschen kann. Vater und Bruder bekamen nun die Strafe.

Update vom 02.03.2023, 14.30 Uhr: Vater und Bruder müssen wegen Morddrohung gegen Mädchen ins Gefängnis

Die 16-Jährige musste ein Martyrium erleiden - das räumte selbst einer der Verteidiger der Peiniger der Jugendlichen ein. Die Peiniger waren in diesem Fall der eigene Vater und der Bruder. Weil die Schülerin einen Freund hatte und die beiden angeklagten Jesiden dies aus religiösen Gründen für nicht akzeptabel hielten, wurde das Mädchen gequält.

Es wurde körperlich misshandelt - und vor allem psychisch. Ein Familientribunal beriet im Beisein des Kindes darüber, wie die Tochter und Schwester getötet werden könnte. Die Jugendliche musste sogar einen Abschiedsbrief aufsetzen, damit man die diskutierte Gewalttat als Suizid tarnen könnte.

Das Augsburger Amtsgericht hat am Mittwoch, dem 1. März 2023, die beiden Männer zu jeweils drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der 44 Jahre alte Vater und der 24 Jahre alte Bruder der Schülerin wurden wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und weiterer Straftaten schuldig gesprochen.

Die Angehörigen hatten vor Gericht die angeklagten Taten jeweils zum Teil eingeräumt. Ihre Verteidiger hatten davon gesprochen, dass man das Mädchen wegen der angeblich nicht angemessenen Beziehung nur einschüchtern wollte. Der Bruder habe seiner Schwester richtig Angst machen wollen, sagte dessen Rechtsanwalt. Ein Mord sei aber nie wirklich geplant gewesen, betonten die Anwälte. Sie forderten jeweils Bewährungsstrafen für die zwei Angeklagten. Das Gericht folgte hingegen weitgehend dem Staatsanwalt und der Anwältin der Tochter, die jeweils fast vier Jahre Haft beantragten.

Das Mädchen war im Mai des vergangenen Jahres aus der Familie geflüchtet. Schule und Jugendamt hatten aufgepasst, als das Mädchen Würgemale am Hals hatte. Gemeinsam mit der Polizei waren sie eingeschritten. Der Vater drohte auch gegenüber einem Behördenmitarbeiter, dass der 16-Jährigen der Kopf abgeschnitten werde. Die beiden Angehörigen kamen in Untersuchungshaft und das Kind lebt heute an einem geheimen Ort.

In dem Prozess sagte das Opfer von dort per Videoübertragung aus. Das Bayerische Landeskriminalamt hält die seit wenigen Wochen 17 Jahre alte Jugendliche für immer noch stark gefährdet. "Ihr habt mich kaputt gemacht", schrieb die Tochter in einem Brief an ihre Angehörigen, den die Anwältin des Kindes in ihrem Plädoyer verlas. Grund war, dass die beiden angeklagten Jesiden aus religiösen Motiven eine Beschmutzung der Familienehre sahen, als die Tochter einen muslimischen Freund hatte. Bei Jesiden werden nur Beziehungen innerhalb der religiösen Gruppe toleriert.

Die Angeklagten stammen beide aus dem Irak. Der Vater war vor 15 Jahren nach Deutschland gekommen und hat seine Familie nachgeholt, sein Sohn hat inzwischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Gegen andere Familienmitglieder gibt es ebenfalls Strafverfahren. Der Vater und der ältere Bruder des Mädchens sagen, sie könne jederzeit zurückkommen zu ihrer Familie und es werde ihr nichts passieren. Richterin Silke Knigge meinte dazu, sie zweifele, dass die Tochter jemals wieder etwas mit ihrer Familie zu tun haben wolle.

Update vom 19.01.2023, 14.30 Uhr: Minderjährige soll die Familienehre beschmutzt haben und deswegen sterben

Für die 16-Jährige muss es ein fürchterliches Martyrium gewesen sein. Ihre Angehörigen berieten in ihrer Anwesenheit darüber, wie die Jugendliche umgebracht werden soll, weil sie angeblich gegen religiöse Regeln verstoßen haben soll - sie selbst musste dafür einen Abschiedsbrief schreiben. Der Mord sollte als Suizid getarnt werden. Dieses Szenario schildert die Anklageschrift gegen den Vater und den erwachsenen Bruder des Opfers.

Die beiden 44 und 23 Jahre alten Männer müssen sich seit Donnerstag (19. Januar 2023) vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Freiheitsberaubung und weitere Delikte listet die Staatsanwaltschaft auf.

Vier Jahre lang misshandelt: Dann soll sie sterben - Vater und Sohn planen einen Mord

Die zwei Männer gehörten der jesidischen Glaubensrichtung an. Körperliche Züchtigungen und strenge hierarchische Regeln gehörten für sie zur Religion, heißt es in der Anklage. Eheschließungen und andere Beziehungen seien nur zwischen Jesiden gestattet.

Als die Tochter kurz vor ihrem 16. Geburtstag eine Beziehung zu einem Muslim türkischer Abstammung aufgenommen hatte, soll die Situation in der Familie eskaliert sein. Laut Anklage wurde nicht nur das Mädchen mit dem Tode bedroht. Ihrem Freund sei es genauso ergangen. Die jesidische Familie habe die Familienehre beschmutzt gesehen.

Den Ermittlungen zufolge hatte das Mädchen da schon etwa vier Jahre lang körperliche und seelische Misshandlungen über sich ergehen lassen müssen - aus mitunter banalen Gründen. So soll der Bruder seine Schwester einmal mit einem Gürtel verprügelt haben. Grund sei gewesen, dass sie gegen seinen Willen mit der Straßenbahn gefahren sei.

Mädchen (16) kann eigener Tötung entgehen

Angesichts der Mordpläne in der Familie floh die Tochter zum Jugendamt und wurde in Obhut genommen. Als der Vater auch einem Behördenmitarbeiter drohte, er werde seiner Tochter den Kopf abschneiden, kamen die beiden Männer in Untersuchungshaft.

Nach Angaben seines Verteidigers ist der Vater mittlerweile zum christlichen Glauben konvertiert. Er habe in der Haft Zweifel am jesidischen Glauben bekommen.

Zu Beginn des Prozesses scheiterten zunächst Verhandlungen der Verteidiger, des Staatsanwaltes und der Richterin über ein Strafmaß im Fall von Geständnissen. Die Anwälte wollen für ihre Mandanten Haftstrafen von maximal zwei Jahren auf Bewährung erreichen. Die Staatsanwaltschaft hält das für völlig ausgeschlossen. Dadurch äußerten sich die Angeklagten zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Wird der Prozess stattfinden?

Der Prozess könnte in den nächsten Wochen sogar noch platzen. Denn der Verteidiger des Vaters ist nicht einverstanden, dass die auf Video aufgezeichnete Vernehmung der Tochter durch den Ermittlungsrichter vorgeführt wird. So wollte das Gericht der Jugendlichen eine Zeugenvernehmung im Prozess ersparen.

Die Anwälte des Vaters wollen die 16-Jährige aber selbst im Gerichtssaal hören - wovon sich allerdings die Verteidiger des mitangeklagten Sohnes distanzierten. Der Staatsanwalt deutete an, dass er eine Verweisung des Falles an das höhere Landgericht beantragen könnte, wenn die Tochter nach ihrem erlittenen Martyrium nun noch einmal vor Gericht erscheinen müsse.

Hintergrund dürfte sein, dass an Amtsgerichten Haftstrafen von maximal vier Jahren verhängt werden dürfen und der Ankläger hier dann möglicherweise eine höhere Gefängnisstrafe anpeilt.

Verfahren wird sich wohl hinziehen: Deutlich länger als Januar

Richterin Silke Knigge machte schon einmal klar, dass unter diesen Umständen das Verfahren wohl nicht wie zunächst geplant bereits im Januar beendet werden kann. Sie prüft weitere Verhandlungstage bis März. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen weitere Familienmitglieder ebenfalls Strafverfahren begonnen, die aber nicht Gegenstand des aktuellen Prozesses sind.

Jesiden stammen ursprünglich aus dem Irak, der Türkei, Syrien oder dem Iran. Der angeklagte Vater ist Iraker, der im Irak geborene Sohn hat mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hatte im Irak Menschen jesidischen Glaubens systematisch verfolgt und viele umgebracht.

Original-Meldung von 19.01.2023, 07.16 Uhr

Brutaler Missbrauchsfall aus Bayern: Aus religiösen Gründen sollen in Augsburg ein Vater und dessen Sohn jahrelang ein Mädchen, die Tochter und Schwester, körperlich und seelisch misshandelt haben. Der Vater soll sogar gegenüber dem Jugendamt gedroht haben, dass er seine Tochter umbringen und ihr den Kopf abschneiden werde.

Die in Untersuchungshaft sitzenden 44 und 23 Jahre alten Männer müssen sich von Donnerstag (19. Januar 2023) ab 9.15 Uhr an vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Sie sind wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Freiheitsberaubung und weiterer Straftaten angeklagt.

Mädchen erlebt Martyrium: Vater und Bruder züchtigen sie

Die beiden Männer gehören der jesidischen Glaubensrichtung an. Körperliche Züchtigungen und strenge hierarchische Regeln gehörten für sie zur Religion, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Übergriffe auf die 2006 geborene Tochter haben laut Anklage begonnen, als das Kind etwa zwölf Jahre alt war. Es ging mehrfach darum, dass die Jugendliche Kontakt zu männlichen Bekannten hatte. Der Bruder soll seine Schwester aber auch mit einem Gürtel geprügelt haben, weil das Mädchen gegen seinen Willen mit der Straßenbahn fuhr.

Als die Jugendliche später einen Freund hatte, eskalierte im Mai 2022 die Situation. Die Angehörigen sollen das als Beschmutzung der Familienehre betrachtet haben, weil es sich bei dem Mann nicht um einen Jesiden handelte. Beziehungen seien nur innerhalb der Glaubensgemeinschaft akzeptiert, heißt es in der Anklage.

Ein Familientribunal soll dann in Anwesenheit der Tochter darüber beraten haben, wie diese "am besten umgebracht" werden kann. Der Freund des Mädchens sei ebenfalls mit dem Tod bedroht worden. Die Tochter konnte schließlich zum Jugendamt fliehen und wurde von der Behörde in Obhut genommen.

Jesiden stammen ursprünglich aus dem Irak, der Türkei, Syrien oder dem Iran. Der angeklagte Vater ist nach Justizangaben Iraker, der Sohn sei deutsch-irakischer Staatsangehöriger. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hatte im Irak Menschen jesidischen Glaubens systematisch verfolgt und viele umgebracht.

Weiterer erschreckender Fall aus Bayern: Mädchen von eigenen Eltern missbraucht und zur Prostitution gezwungen