Bamberger siegt vor Gericht gegen Facebook

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Foto: Silas Stein, dpa
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Facebook hatte dem Kläger Hassrede unterstellt und daraufhin sein Konto gesperrt. Dagegen wehrte sich der Mann vor dem Landgericht Bamberg.

Ein Bamberger hat einen juristischen Sieg über Facebook errungen. Das Landgericht Bamberg gab seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt.

Im Juni hatte Facebook das Nutzerkonto des Bambergers 30 Tage lang gesperrt. Anlass war ein Post, dessen Inhalt Facebook als "Hassrede" identifizierte und daraufhin löschte. Sowohl gegen die Sperrung seines Kontos als auch gegen die Löschung seines Posts hatte der Bamberger geklagt. Er sah sich in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Der Kläger hatte einen Aufruf der "Gemeinsamen Erklärung 2018" geteilt und mit der Aufforderung versehen, diese zu unterschreiben. Die von rund 165 000 Menschen unterschriebene Erklärung geht hart mit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ins Gericht. Jüngst durften die Initiatoren ihr Anliegen dem Petitionsausschuss des Bundestags vortragen.

Grundrechte in sozialen Medien

Das Gericht stand vor der Frage, ob soziale Netzwerke mit Verweis auf ihre virtuelle Hausordnung die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit ihrer Nutzer einschränken dürfen.

In seinen Gemeinschaftsstandards behält sich Facebook vor, Inhalte unter anderem dann zu löschen, wenn sie den Tatbestand der Hassrede erfüllen. Das Gericht billigte Facebook dieses Recht zu, setzte das Unternehmen gleichzeitig aber unter Begründungszwang. Das Recht auf freie Meinungsäußerung dürfe nur beschnitten werden, wenn der vermeintliche Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards akribisch nachgewiesen werde. Dies sei Facebook im Fall des Bambergers nicht gelungen.

Erneuert der Kläger seinen gelöschten Post, dürfte ihn Facebook nach den Buchstaben des Bamberger Urteils nicht erneut tilgen. Joachim Steinhöfel, der Anwalt des Bamberger Klägers, attestierte dem Gericht, "einen wichtigen Schritt zur Bewahrung und Verteidigung unserer Grundrechte in den sozialen Medien getan" getan zu haben.

Facebook muss die Kosten des Prozesses tragen. Ob das Unternehmen Rechtsmittel einlegen wird, war nicht zu erfahren.