Emoji wird zum Verhängnis: Landwirt musste deswegen 56.500 Euro Strafe zahlen

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Ein unbedachter Smiley in einem Chat hatte für einen Landwirt schwere Folgen. Denn vor Gericht wurde entschieden, dass ein Emoji als Zustimmung zu einem Vertrag gelten kann.

Ein Mann aus Kanada muss umgerechnet 56.500 Euro zahlen, weil er ein Emoji verschickt hat. Das hat ein Gericht in Saskatchewan entschieden. Der Mann hatte ein "Daumen hoch"-Emoji versendet, wie der kanadische Radiosender CBC berichtet. Und damit sein Okay für einen Vertrag gegeben.

Hintergrund des unglaublichen Falls war ein versehentlich abgeschlossener Vertrag. Ein Einkäufer der Firma South West Terminal war auf der Suche nach der Pflanze Flachs. Davon wollte er ganze 86 Tonnen kaufen. Deshalb schrieb er mehreren Bauern auf WhatsApp an.

Landwirt schließt versehentlich Vertrag ab - Emoji war schuld

Der jetzt verurteilte Landwirt erhielt die Nachricht und rief den Einkäufer zurück. Daraufhin schickte dieser ihm einen Vertrag zu. Der Landwirt schickte ein "Daumen hoch"-Emoji zurück. "Ich hatte keine Zeit, den Vertrag zu prüfen, und wollte lediglich mitteilen, dass ich seine Nachricht erhalten habe", erklärte er vor Gericht.

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Das Gericht sieht das allerdings anders. Ein halbes Jahr später, im Herbst 2021, verstrich der besprochene Liefertermin. Doch der Landwirt - der weder digital noch auf Papier etwas unterschrieben hatte - lieferte nicht. Die Flachs-Preise waren inzwischen aber gestiegen. Deshalb entschied das Gericht, dass dem Einkäufer durch die Preiserhöhung ein Schaden entstanden sei.

"Dieses Gericht erkennt bereitwillig an, dass ein Emoji ein nicht-traditionelles Mittel ist, um ein Dokument zu 'unterschreiben', aber unter diesen Umständen war dies ein gültiger Weg, um die Zwecke einer 'Unterschrift' zu vermitteln", argumentierte der Richter laut CBC.

Emoji als Vertragszustimmung - gilt das auch in Deutschland?

Der Landwirt aus der Kleinstadt Swift Current muss jetzt also 56.500 Euro (82.000 kanadische Dollar) zahlen, weil er nach Ansicht des Gerichts durch das Emoji dem Vertrag zugestimmt habe.

Auch in Deutschland könnten Emojis rechtliche Auswirkungen haben. Nach den Paragrafen 133 und 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gilt der sogenannte "objektive Empfängerhorizont". Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Florian Faust beschreibt diesen in einem Lehrbuch folgendermaßen: "Die Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont bedeutet, dass eine Erklärung so auszulegen ist, wie sie eine vernünftige Person an der Stelle des Empfängers verstehen würde." Es sei demnach unerheblich, wie eine Erklärung gemeint war. Vielmehr komme es darauf an, wie sie zu verstehen sei. Ein Daumen nach oben kann also auch in Deutschland als Zustimmung verstanden werden.

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Vorschaubild: © Jörg Carstensen/dpa; Karl-Josef Hildenbrand/dpa; Collage: inFranken.de