Zwei der drei Kinder der Frau stammen aus der Beziehung mit dem 43-Jährigen. Die Frau hatte sich etwa einen Monat vor der Tat von ihm getrennt. Daraufhin soll der eifersüchtige Ex-Partner zunächst seinen Ziehsohn wie einen Detektiv auf die Frau angesetzt haben; später soll es zu dem Mordplan gekommen sein. Eberle beschrieb den 43-Jährigen als «dominant», «manipulativ» und «aggressiv».
Der Mann soll das spätere Opfer vor und nach der Trennung regelmäßig niedergemacht und übelst beleidigt haben. Wegen des Falls demonstrierten Aktivistinnen vor dem Gerichtsgebäude gegen Gewalt an Frauen und Femizide, also Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts.
Richter: Jeder Stein wurde von uns mehrfach umgedreht
Das Gericht hatte mehr als vier Monate lang den Fall verhandelt. Das Verfahren war in dieser Zeit von vielen Wendungen gekennzeichnet. Der beschuldigte Mann war mal schweigsam, dann ließ er seine Verteidiger alle Vorwürfe zurückweisen. Bei dem 30-Jährigen wurde eine Mütze mit Blutspuren des Opfers gefunden. Zunächst erklärte er, er habe sie bei Reparaturarbeiten im Haus der Frau vergessen und später zurückbekommen.
Doch der Versuch, so die Blutspuren irgendwie zu erläutern, scheiterte spektakulär: Die Kripo fand heraus, dass dieses Mützenmodell zum Zeitpunkt der angegebenen Reparatur noch gar nicht im Handel war. Später sagte der Beschuldigte aus, sein Ziehvater selbst habe die Frau erschossen und ihm hinterher die Waffe gegeben, um diese verschwinden zu lassen. Dann habe er die mit Blut beschmierte Pistole in seiner Mütze versteckt. Das Gericht glaubte diese und alle anderen Erklärungen des Angeklagten nicht.
Letztlich verdichteten sich im Laufe der etwa 20 Sitzungstage die Hinweise, dass die Tat beauftragt worden sein könnte. «Wir haben jeden Stein mehrfach umgedreht», sagte Eberle. Der Richter hatte schon lange vor dem Urteil für einen Paukenschlag in dem Verfahren gesorgt, als er die Möglichkeit eines Auftragsmords mit dem Ex-Partner als Drahtzieher als naheliegend erklärte.
Nach der Zeugenaussage ging es für den Ex-Partner in U-Haft
Der 43-Jährige war zuvor noch als Zeuge in dem Prozess befragt worden. Kurze Zeit später wurde er dann während des laufenden Verfahrens wegen des Verdachts der Anstiftung zum Mord festgenommen. Er sitzt jetzt ebenso wie sein Ziehsohn in Untersuchungshaft.
Nun droht auch dem Ex-Partner eine lebenslange Haftstrafe. Denn nach dem Urteil ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft ihn wegen Anstiftung zum Mord anklagt. Und das Strafgesetzbuch gibt vor, dass ein Anstifter «gleich einem Täter bestraft» wird.
Richter Eberle gab dem verurteilten 30-Jährigen mit, dass er dann im zweiten Prozess noch einmal die Chance habe, den Kindern des Opfers und den Eltern der Frau die Hintergründe der Tat zu erklären: «Tun Sie endlich das Richtige, versuchen Sie es mit der Wahrheit.»