Bei einem Besuch der Deutschen Presse-Agentur jetzt, ein Jahr nach der Tat, sitzt auch Witwer Umar Khan dabei. Ihn hatte Shah vor fünf Jahren ohne Zustimmung ihrer Familie geheiratet. Das Paar versteckte sich in der südpakistanischen Hafenmetropole Karachi, damals schon aus Angst, ihre Familie könne sie für die Heirat töten.
Dann ging Khan zum Arbeiten nach Saudi-Arabien und Shah entschied, ins Dorf zurückzukehren - in der Annahme, die Zeit habe den Zorn ihrer Familie gelindert. «Am Ende lag sie falsch», sagt Schwiegermutter Bibi und kämpft mit den Tränen.
Kaum Verurteilungen bei Femiziden
«Ich versuche immer noch, für meine Kinder Gerechtigkeit zu bekommen – von Polizeistationen bis zu Gerichtssälen – aber ich bekomme keine Gewissheit», sagt Munawar Khan, der Vater des Witwers, der den Fall in Gerichtssäle trägt. Fünf Menschen seien festgenommen worden und hätten gestanden, Shah und ihr Baby getötet zu haben. Aber drei von ihnen seien gegen Kaution aus dem Gefängnis entlassen worden, sagt Khan.
Im jüngsten Bericht der Menschenrechtler der Human Rights Commission Pakistan werden nicht nur Morde vermeintlich im Namen der Ehre ausgewiesen, hinzu kommen für das vergangene Jahr 1.332 Morde im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gegen Frauen und fast 3.000 Fälle von Körperverletzung.
«Wenn der Begriff 'Ehre' benutzt wird, führt die Aufmerksamkeit weg von dem brutalen, kaltblütigen Femizid und hin zu der Frage, ob der Mord gerechtfertigt war. Diese Verschiebung ist gefährlich. Und die ist auch gewollt», sagt die Forscherin Minallah.
In Pakistan kommen die meisten Täter ungestraft davon. Für das erste Halbjahr 2025 zählte die Sustainable Social Development Organization lediglich zwei Verurteilungen in der Kategorie der sogenannten Ehrenmorde.
«Vergebungsklausel» als Grund für fehlende Strafverfolgung
Grund ist neben einer überforderten Justiz auch die umstrittene islamische Rechtsnorm, die nach dem Mord Qandeel Balochs zu einem Freispruch führte. Die Klausel erlaubt es seit 1990 den Angehörigen eines Opfers, Täter zu begnadigen. In manchen Fällen können sogar die direkten Angehörigen der mutmaßlichen Täter diesen vergeben. Der Ansatz wird mit islamischer Rechtsauslegung gerechtfertigt.
Nach dem Fall Baloch sollte diese Möglichkeit für Femizide eigentlich ausgeschlossen werden. Aber Rechtsexperten sagen, es bestünden weiterhin Lücken, da etwa schwer abzugrenzen sei, ob ein Mord ein Femizid sei. Die Klausel müsse vollständig entfernt werden, um Mörder belangen zu können.
Die Anthropologin Samar Minallah stimmt zu. «Gesetze können als Rahmen dienen», sagt sie. «Aber die Lücken und tief verwurzelte kulturelle Denkmuster lassen die Gerechtigkeit immer wieder zusammenbrechen.»