Angriff ohne Vorwarnung
Es ist der 22. Januar 2025, ein kalter, aber sonniger Mittwoch. Der Migrant stromert durch den Innenstadtpark - mit dem Messer, wie Ermittler später rekonstruieren.
Er fragt mehrere Männer nach Drogen und Zigaretten. «Außerdem führte der Beschuldigte Selbstgespräche», sagt Oberstaatsanwalt Bundschuh.
Zu selben Zeit sind die zwei Betreuerinnen mit fünf Krippenkindern in dem Park. Der Afghane bemerkt die Gruppe und folgt ihr. Als die Frauen mit den allesamt etwa zwei Jahre alten Jungen und Mädchen den Pfau ansehen wollen, spielt der 28-Jährige mit seinem Handy laut Musik ab. «Weil ihnen die Situation
unangenehm war und sie dem Beschuldigten aus dem Weg gehen wollten», entscheiden sich die Frauen, den Park zu verlassen, sagt Bundschuh. «Sie nahmen aber nicht an, dass er ihnen etwas antun wolle.»
Kurz danach kommt es zum Angriff - unvermittelt und ohne Vorwarnung. «Bei seinem Übergriff war es dem Beschuldigten von vornherein darauf angekommen, die beiden Kinder zu töten bzw. ihnen schwere Verletzungen zuzufügen», erläutert der Oberstaatsanwalt. Erst als immer mehr Passanten auf die dramatischen Szenen aufmerksam werden, flüchtet der Verdächtige.
Blutige Hände und Blut an der Jacke
Rund zwölf Minuten nach dem ersten Notruf wird der Mann in der Nähe von Bahngleisen widerstandslos festgenommen. Das blutverschmierte Messer liegt nicht weit weg. «Blutige Hände und Blut an der Jacke», beschreibt ein Polizist dem Gericht die Situation.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Verdächtigen Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie Körperverletzungsdelikte vor.
«Es steht völlig außer Zweifel, wer der Täter gewesen ist», sagt der Kriminalbeamte. Aber die Frage nach dem Warum könne er nicht beantworten. «Es war überhaupt nicht vorhersehbar, es gab keine Trigger, wir wissen nicht warum. Ich kann Ihnen kein Motiv nennen», sagt er auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden Richters.
Der Beschuldigte habe keines der Opfer gekannt. «Das waren absolute Zufallsopfer gewesen», erklärt der Polizist und ergänzt: «Das hat die ganze Stadt, das hat das ganze Land erschüttert.»
Afghane polizeibekannt
Der ausreisepflichtige 28-Jährige war vor der Tat wegen mehrerer Delikte polizeibekannt und vorübergehend in Psychiatrien - auch damals hieß es laut den Ermittlern schon, er könne paranoid schizophren sein. Dennoch lagen die Voraussetzungen für eine längere Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie nicht vor.
In dem Sicherungsverfahren geht es neben der Gewalttat im Park auch um einen Vorfall am 29. August 2024 in der Flüchtlingsunterkunft in Alzenau. Damals soll der Mann seine Freundin gewürgt und verletzt haben.
Für das Sicherungsverfahren sind bis zum 30. Oktober sechs Verhandlungstage angesetzt. Am Freitag sollen die Geschädigten gehört werden.