Daraufhin gab das Hanseatische Oberlandesgericht Christina Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und verpflichtete den Vater, die Kinder herauszugeben. Er kam dem nicht nach und Block konnte ihren Anspruch in Dänemark nicht durchsetzen. Die älteste, inzwischen 18 Jahre alte Tochter lebt bei ihrem Vater. Die zweitälteste Tochter, 17 Jahre alt, lebt dagegen bei der Mutter in Hamburg.
Besuch in Schule war kein Entführungsversuch
Block berichtete auch von einem Besuch in der dänischen Schule, in der ihr Ex-Mann die Kinder angemeldet hatte. Gemeinsam mit Delling habe sie am 24. September 2021, nur einen Monat nach dem Verbleib der Kinder bei dem Vater, den Schuldirektor gesprochen. Sie habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass sie ebenfalls sorgeberechtigt sei. Es sei ein freundliches Gespräch gewesen.
Auch ihrer Tochter sei sie begegnet. Nach einem Monat habe sie wieder die Tochter sehen und sie weinend in den Arm nehmen können. Ihr Ex-Mann habe daraus einen Entführungsversuch gemacht und bei der dänischen Polizei einen Alarmknopf für die Kinder beschafft. Die Kinder würden mit dem Gerät manipuliert. Er sei eine dauernde Erinnerung daran, dass sie angeblich in Gefahr seien. «Gehen Sie davon aus, dass der Alarmknopf genau das ist: ein Symbol für die böse Mutter», sagte Block.
Ex-Mann: Block wollte Tochter mitnehmen
Hensel hatte erklärt, seine Ex-Frau und Delling hätten bei dem Besuch in der Schule versucht, die Tochter mitzunehmen. Der Schulleiter sei dem Mädchen zu Hilfe gekommen. Die Vielzahl der schwarz gekleideten Sicherheitskräfte in Begleitung von Block und Delling sowie ihrem Familienanwalt seien der Anlass dafür gewesen, dass die dänische Polizei der Tochter den Alarmknopf gegeben habe.
Bei der Entführung in der Silvesternacht 2023/24 trug der Sohn den Alarmknopf und betätigte ihn auch. Die dänische Polizei konnte darum die Kinder bis zur Grenze orten und Gespräche mithören.
Wahrer Wunsch der Kinder nicht ermittelt
In Dänemark sei nie der wirkliche, echte Wunsch der Kinder, wo sie leben wollten, erkundet worden, erklärte Block. Es sei nur protokolliert worden, was die Kinder in Anhörungen gesagt hätten, bei denen der Vater vor der Tür stand. Die Befragungen seien mit Hilfe eines Dolmetschers geführt worden. Eine psychologische Begutachtung sei von ihrem Ex-Mann verhindert worden, sagte Block.
Inständig bat die Angeklagte die Vorsitzende Richterin, ihre Tochter nicht in öffentlicher Sitzung als Zeugin anzuhören. «Es braucht nicht dieses öffentliche prozessuale Theater.»
Auf Nachfragen mehrerer Verteidiger und einer psychologischen Sachverständigen, die die Folgen der Tat für die Kinder bewerten soll, schilderte Block erneut ihre Begegnung mit ihrem Sohn und ihrer Tochter am Tag nach der Entführung auf einem Bauernhof in Süddeutschland. «Ich hatte Angst, die Kinder zu sehen», sagte Block. Am Morgen des 2. Januar hätten die Kinder ihr zunächst viele Vorwürfe gemacht. «Ich hatte das Gefühl, sie müssten das jetzt alles sagen», erklärte Block.
Nach einem Gespräch zwischen den beiden Kindern und der mitgereisten zweitältesten Tochter habe sich die Atmosphäre entspannt. «Ich hörte, dass sie anfingen zu lachen, irgendwann hörte ich sie singen.» Nach Zustimmung aller Prozessbeteiligter soll die Sachverständige außerhalb der Hauptverhandlung ein Anamnesegespräch zum Zustand der Kinder mit der Mutter zu führen.