Ein Tiger bricht aus einer privaten Haltung aus und wird von der Polizei erschossen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Tierschützer fordern Konsequenzen. Wie geht es in dem Fall jetzt weiter?
Nach dem Ausbruch eines Tigers in der Nähe von Leipzig ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen. Im Fokus der Sicherheitsbehörden stehe eine 52-jährige Frau, sagte Sprecherin Vanessa Fink. Ob es sich dabei um die Besitzerin des Tigers, eine Dompteurin, handele, ließ sie offen. Unterdessen fordern Tierschützer Konsequenzen aus dem dramatischen Geschehen.
Die Polizei hatte am Sonntag in der Ortschaft Dölzig einen Tiger erschossen, der zuvor aus dem Gehege der ehemaligen Zirkus-Artistin entkommen war. Bei dem Ausbruch war ein 72 Jahre alter Mann schwer verletzt worden. Er erlitt laut Feuerwehr Biss- und Kratzverletzungen und war bisher nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vernehmungsfähig. In der Anlage nahe der Autobahn 9 leben jetzt noch acht Tiger, wie das Landratsamt Nordsachsen mitteilte.
Dompteurin nannte Tiger einen «Angsthasen»
Die Besitzerin des entlaufenen Tigers, die Dompteurin Carmen Zander, bestätigte der «Bild»-Zeitung, dass es sich um eines ihrer Tiere gehandelt habe. «Ja, es war mein Sandokan», zitierte sie die Zeitung. Anfragen der dpa ließ sie unbeantwortet.
Laut Zanders Internetauftritt handelte es sich um einen neun Jahre alten, rund 280 Kilogramm schweren Tiger. Sie bezeichnete ihn in einer Charakterisierung als «Angsthase». «Wenn er etwas nicht einschätzen kann, ist er schnell überfordert und wird unsicher. Ein Angriff kann von daher schneller und unerwarteter ausgelöst werden.»
Tierschützer fordern Konsequenzen
Tierschutzorganisationen fordern ein Verbot privater Wildtierhaltungen. Der Fall zeige erneut, dass die Haltung von Wildtieren bei Privatpersonen weder tierschutzgerecht noch sicher sei, erklärte Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Die Organisation Vier Pfoten rief zu einer Demonstration vor dem Tiger-Gehege in einem Gewerbegebiet auf.
«Um solche Vorfälle künftig zu verhindern, braucht es endlich ein grundsätzliches Verbot der Haltung gefährlicher Wildtiere sowohl im Zirkus als auch in Privathand. Zudem muss eine bundesweite Positivliste eingeführt werden, die klar regelt, welche Tierarten überhaupt privat gehalten werden dürfen», erklärte Kuhn.
Was führte zu dem Ausbruch?
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das Gelände Dölzig bis in die Nacht hinein durchsucht. «Gegenstand der Ermittlungen wird unter anderem die Frage nach dem konkreten Ablauf des Geschehens sein sowie die Frage nach der Rolle des Geschädigten. Zu klären ist ebenfalls, ob gegen etwaige Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde», teilte Fink mit. Laut Polizei hatte sich der Mann «berechtigt» in dem Tigergehege aufgehalten.