Frankreichs Justiz lässt gegenüber der Plattform X die Muskeln spielen. Ermittler durchsuchen den Sitz in Paris – Vorwürfe betreffen Deepfakes und Holocaustleugnung. Jetzt soll Musk in Paris aussagen.
Paukenschlag bei den französischen Ermittlungen gegen Elon Musks Online-Plattform X: Die Pariser Justiz hat Räumlichkeiten der Plattform in Frankreich durchsuchen lassen. Im Zuge laufender Ermittlungen gegen das soziale Netzwerk seien außerdem Vorladungen an den Tech-Milliardär sowie die frühere X-Geschäftsführerin Linda Yaccarino zur Vernehmung am 20. April in der französischen Hauptstadt verschickt worden, teilte die Pariser Staatsanwaltschaft mit. Bei der Durchsuchung seien auch Mitarbeiter der europäischen Polizeibehörde Europol dabei gewesen.
Worum drehen sich die Ermittlungen gegen X in Frankreich?
Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt seit rund einem Jahr gegen X wegen des Vorwurfs, dass Algorithmen in dem sozialen Netzwerk verändert worden sein sollen, um rechtsextremen Inhalten mehr Aufmerksamkeit zu bescheren.
Neu sind seit Kurzem auch Vorwürfe wegen Holocaustleugnung und sexualisierter Abbildungen. Dabei geht es um vom KI-Chatbot Grok erstellte Bilder von Frauen und Kindern, sogenannte Deepfakes. Deepfakes sind mit Hilfe von KI erstellte Videos, Bilder oder Audio-Dateien, die täuschend echt wirken, es aber nicht sind.
Paris will Betrieb der Plattform X im Einklang mit dem Gesetz
Die Ermittlungen verfolgten einen konstruktiven Ansatz und hätten das Ziel, einen Betrieb der Plattform X in Frankreich im Einklang mit den französischen Gesetzen zu gewährleisten, sagte die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau. Die Vorladung von Musk und Yaccarino solle den beiden die Möglichkeit geben, ihren Standpunkt und gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften darzulegen.
Wie funktioniert die Vorladung von Musk durch die Pariser Justiz?
Die von der Staatsanwaltschaft gewählte Vorladung von Musk und der Ex-Geschäftsführerin zu einer freien Anhörung ist ein in Frankreich vergleichsweise vorsichtiger Schritt für eine Vernehmung. Ein Verdächtiger wird dabei für die Dauer seiner Vernehmung nicht in Polizeigewahrsam genommen und kann den Ort der Befragung jederzeit aus freien Stücken verlassen. Die Möglichkeit der freien Vernehmung gibt es auch für Zeugen.
Welchen Status Musk und Yaccarino in den Ermittlungen haben, präzisierte die Staatsanwaltschaft nicht. Beide würden in ihrer Eigenschaft als faktische und rechtliche Geschäftsführer der Plattform X zum Zeitpunkt der Vorwürfe vorgeladen. Als Zeugen sollten vom 20. bis zum 24. April auch Beschäftigte der Plattform vorgeladen werden, ergänzte die Staatsanwaltschaft.
Noch keine Reaktion von X auf Durchsuchung und Vorladung
Auf die von der Pariser Justiz veranlasste Durchsuchung sowie die Vorladungen reagierte die Plattform X auf Anfrage zunächst nicht. Im vergangenen Sommer bereits hatte X den französischen Behörden in einer langen Stellungnahme «eine politisch motivierte strafrechtliche Untersuchung» vorgeworfen und alle Vorwürfe kategorisch zurückgewiesen. Die Ermittlungen bedrohten «die Rechte unserer Nutzer auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung». X setze sich für die Verteidigung seiner Grundrechte, den Schutz von Nutzerdaten und «den Widerstand gegen politische Zensur ein».