Urteil gefallen: Diesel-Fahrverbote in Städten generell zulässig

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Richter des Bundesverwaltungsgerichtes betreten einen Saal zur Urteilsverkündung. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in besonders belasteten deutschen Städten können ein rechtlich zulässiges Mittel sein, um Luftreinhaltepläne einzuhalten. Foto: Sebastian Willnow/dpa
Richter des Bundesverwaltungsgerichtes betreten einen Saal zur Urteilsverkündung. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in besonders belasteten deutschen Städten können ein rechtlich zulässiges Mittel sein, um Luftreinhaltepläne einzuhalten. Foto: Sebastian Willnow/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag entschieden: Fahrverbote für Diesel-Autos in Städten sind in Zukunft grundsätzlich zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag sein Urteil verkündet: Diesel-Fahrverbote sind in Städten nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.
Am Dienstagvormittag wurde diskutiert, ob es in Zukunft Fahrverbote für Diesel-Autos geben soll. Es wurde die Frage behandelt, ob Städte diese jeweils nach geltendem Recht einführen dürfen, um die Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten, ohne dass vorher eine bundesweite, einheitliche Regelung festgelegt wurde. Über die Jahre hat der Ruf von Diesel-Autos aufgrund deren hohen Abgas-Austoßes gelitten.

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Vor allem seit dem Skandal, als rauskam, dass wesentlich mehr Abgase ausgetoßen werden, als bisher bekannt. Wie in Zukunft mit der Thematik umgegangen wird, ist nun geregelt worden.


Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällt Urteil


Mittlerweile haben schon 37 deutsche Städte ihren Grenzwert hinsichtlich der Abgase von Autos überschritten, was zeigt, dass eine neue Lösung für die Problematik, dringend benötigt wird. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil gesprochen.