Kein Foto auf Gesundheitskarte kann teuer werden

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Seit 1. Januar ist die Gesundheitskarte mit Foto Pflicht: Wer keine hat, muss nachweisen, dass er versichert ist. Foto: Harald Tittel, dpa
Seit 1. Januar ist die Gesundheitskarte mit Foto Pflicht: Wer keine hat, muss nachweisen, dass er versichert ist. Foto: Harald Tittel, dpa

Seit diesem Jahr ist die alte Versicherungskarte Geschichte. Trotzdem sind hunderttausende Kassenpatienten noch immer ohne elektronischen Ausweis. Beim Arzt kann es Ärger geben.

Die bisherige Krankenversichertenkarte hat ausgedient: Seit Jahresanfang brauchen Ärzte die neue elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild, um eine Behandlung abrechnen zu können. Die alte Chipkarte ist gesperrt, unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Gut 97 Prozent der über 70 Millionen gesetzlich Versicherten haben den neuen Ausweis bereits. Für hunderttausende Trödler, die den Kassen ihr Foto für den Sprung ins digitale Ausweis-Zeitalter bislang verweigerten, wird es nun eng. Wer jetzt zum Arzt geht und keine elektronische Karte vorlegen kann, muss sich auf Unannehmlichkeiten einstellen - schlimmstenfalls auf eine happige Privatrechnung vom Doktor.

"Es gibt immer noch einen Restbestand von Versicherten, die noch keine neue Karte haben", sagt Ann Marini, Sprecherin des GKV-Spitzenverbands. Wie viele Patienten genau betroffen sind, kann niemand sagen.
Allein beim Branchenprimus, der Techniker Krankenkasse (TK), waren Ende November etwa eine Million Versicherte ohne Ausweis mit Foto, wie Sprecher Hermann Bärenfänger berichtet. Dazu zählten allerdings auch Ausnahmefälle wie Kinder bis 15 Jahren oder Menschen mit Pflegestufe, die auch in Zukunft eine Gesundheitskarte ohne Lichtbild haben können.

Die Krankenkassen haben sich in den vergangenen Monaten nochmals ins Zeug gelegt und all denen hinterhertelefoniert, die die Abgabe bislang verschluderten, den Aufwand scheuten oder ihr Bild aus Furcht vor Datenmissbrauch hartnäckig verweigerten.

Die Frist wurde verlängert

Für die Kassen geht es um viel Geld. Der jahrelange Verwaltungsmehraufwand mit zwei parallelen Kartensystemen soll jetzt so schnell wie möglich bei null sein. Ursprünglich hätte die Übergangsfrist zur Einführung der neuen Karte bereits Ende September auslaufen sollen. Weil nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aber noch rund 13 Millionen ambulante Behandlungsfälle im Quartal über die alten Karten abgewickelt werden mussten, wurde die Frist bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

Für alle, die partout kein Foto abgeben wollen und das elektronische Kärtchen rundweg ablehnen, wird es in Zukunft schwieriger. Die Behandlung eines Patienten darf zwar nicht von einem Lichtbild abhängen. Wer zahlt und ordnungsgemäß versichert ist, hat auch Anspruch auf die Leistungen seiner Kasse. Dennoch gilt: Seit diesem Jahr kann der Arzt nicht mehr über die alte Karte abrechnen.

Der Patient muss sich eine Ersatzbescheinigung seiner Kasse besorgen. Den Nachweis, dass er versichert ist, kann der Patient entweder kurz vor der Behandlung telefonisch bei seiner Kasse anfordern. Oder danach. Dann hat er dafür bis zu zehn Tage Zeit. Schafft er das nicht, darf der Arzt ihm die Kosten privat in Rechnung stellen. Dann hat der Patient aber immer noch die Chance, bis Quartalsende die neue Gesundheitskarte oder den Versichertennachweis nachzureichen, sagt Bärenfänger. Klappt das, muss der Arzt die Privatrechnung zurückziehen.

"Das wird weder für den Arzt noch für den Patienten eine Dauerlösung sein", sagt Claudia Widmann, Sprecherin beim GKV-Spitzenverband. "Wer sich gegen die elektronische Karte entscheidet, entscheidet sich letztlich für die Kostenerstattung", sagt Bärenfänger. Und das bedeutet: Der Arzt stellt eine Privatrechnung aus, diese muss aus der eigenen Tasche vorgestreckt und später von der Kasse erstattet werden. Damit läuft ein Patient aber Gefahr, auf so manchen Ausgaben sitzen zu bleiben.

Grundsätzlich sind die rund 70 Millionen Versicherten zum neuen Ausweis verpflichtet. Mithilfe des Fotos soll dem Kartenmissbrauch ein Riegel vorgeschoben werden. Erst vor kurzem hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die neue Gesundheitskarte rechtmäßig ist. Kassenpatienten müssten den neuen elektronischen Ausweis mit Computerchip und Lichtbild hinnehmen. Die Karte mit Daten und Foto verstoße nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Vorerst nur die Stammdaten

Wer in Zeiten von Abhörskandalen und Datensammelwut misstrauisch bleibt, wie die Mitglieder der Initiative Patientendaten, muss zunächst auf Folgendes vertrauen: Noch kann die Karte nicht sehr viel mehr als die alte, sagt Daniela Hubloher, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen.

Die neue Version enthält vorerst nur die Stammdaten, die auf der bisherigen Karte gespeichert waren: Name, Geburtsdatum, Adresse und Krankenversicherungsnummer. Neu sind das Foto und die Möglichkeit, die Stammdaten des Besitzers wie die Adresse selbst in der Arztpraxis online zu aktualisieren. Doch dabei dürfte es nicht bleiben. Die Speicherchips sollen in Zukunft auch persönliche Daten wie Krankheiten, Behandlungen, Medikamente, Röntgenbilder und mehr sammeln und letztlich zu einer Patientenakte vernetzen.