Vor dem Weihnachtsfest werden massenhaft Geschenke gekauft, danach dann alle umgetauscht. Doch in den meisten Fällen haben Kunden kein Recht auf Umtausch.
Ob Krawatte oder Socken - nicht immer sorgt das Präsent unter dem Weihnachtsbaum beim Beschenkten für leuchtende Augen. Entweder es gefällt nicht, oder die Ware ist defekt - was zwar selten ist, aber mitunter vorkommt. Einfach in den Laden gehen und das Geschenk zurückgeben? Das geht nicht in jedem Fall. Wichtige Fragen und Antworten:
Können Geschenke generell im Laden umgetauscht werden?
Nein. "Gesetzlich sind Händler dazu nicht verpflichtet", sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Zumindest solange die Ware nicht defekt ist. Oft lassen sich Händler aber auf einen Umtausch ein, um den Kunden zufriedenzustellen. Dabei hat häufig jeder Händler seine eigenen Regeln. Bei dem einen Geschäft ist ein Umtausch innerhalb von wenigen Tagen möglich, beim nächsten innerhalb von zwei Wochen. "Verbraucher sollten sich schon beim Kauf nach möglichen Umtausch-Modalitäten erkundigen", rät Tryba.
Was gilt für online bestellte Waren?
Hier gibt es ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist können Kunden Sachen zurückschicken, die sie bei professionellen Online-Händlern, beispielsweise bei Amazon, geordert haben.
Was kann auf keinen Fall umgetauscht werden?
Vom Umtausch ausgeschlossen sind in aller Regel verderbliche Waren. Darauf weist Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE) hin. Aus hygienischen Gründen ist auch eine Rückgabe von Dessous, Bademoden, Erotikartikeln oder Zahnbürsten nicht möglich. "Gleiches gilt für speziell angefertigte Waren, etwa ein BVB-Trikot mit dem eigenen Namen auf der Rückenseite", erläutert Eva Rohde vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh).
Darf ich die Ware benutzen, bevor ich sie umtausche?
Das ist nicht unbedingt ratsam. Denn die Umtauschware muss in jedem Fall in einwandfreiem Zustand sein, so dass der Händler sie wieder verkaufen kann. Ist ein Produkt wie eine DVD oder CD versiegelt, dann darf das Siegel nicht durchbrochen sein. "Ist dies doch der Fall, dann ist ein Umtausch zumeist nicht möglich", erklärt Hertel.
Kann ich beim Umtausch Bargeld verlangen?
Nein, die Modalitäten legen nicht die Kunden fest. "Das ist die Entscheidung des Einzelhändlers", erklärt Hertel. Normalerweise gibt es Ware gegen Ware. In einigen Geschäften bekommen die Kunden auch ihr Geld zurück, in anderen wird ihnen ein Gutschein ausgestellt. Generell gilt auch hier: Schon beim Kauf fragen, was es im Fall eines Umtauschs gibt. Macht der Kunde eines Online-Shops von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, bekommt er das zurück, was er gegeben hat: "Hat er mit einem Gutschein bezahlt, dann kriegt er einen Gutschein zurück, hat er Geld überwiesen, dann wird das Geld zurücküberwiesen", so Rohde.
Ist beim Umtausch im Geschäft der Kassenbon zwingend?
Auch das entscheidet letztendlich der Händler. Im Idealfall sollte der Kunde den Kassenbon vorlegen können, um so zu beweisen, dass er das Produkt auch tatsächlich in dem Laden erworben hat. Wer als Kunde per Karte gezahlt hat, kann dem Händler einen Kontoauszug präsentieren, aus dem hervorgeht, dass der Preis abgebucht und auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wurde.