Tschechien ist Hochrisikogebiet: Das ändert sich nun bei der Ein- und Ausreise für fränkische Pendler

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Durch die Einstufung Tschechiens als Hochrisikogebiet ändern sich auch die Einreisekriterien. Ungeimpfte müssen sich daher regelmäßig testen lassen.
Durch die Einstufung Tschechiens als Hochrisikogebiet ändern sich auch die Einreisekriterien. Ungeimpfte müssen sich daher regelmäßig testen lassen.
Uli Deck/dpa

Seit Sonntag gilt auch Tschechien als Hochrisikogebiet. Wer regelmäßig für den Job ins Nachbarland pendelt oder dort nur für einen Tag einkaufen möchte, muss sich auf strengere Einreiseregeln einstellen. Die gelten vor allem für Ungeimpfte.

  • Tschechien als Hochrisikogebiet eingestuft
  • Strengere Einreiseregeln betreffen vor allem Ungeimpfte
  • Das ändert sich nun für den kleinen Grenzverkehr
  • Testen, Anmelden und Quarantäne: Worauf Berufspendler und Urlauber achten müssen

Auch in Tschechien steigen die Corona-Infektionen rasant an. Die deutsche Bundesregierung hat darauf reagiert: Seit Sonntag (14. November 2021) gilt das Nachbarland als Hockrisikogebiet. Das hat wiederum Auswirkungen auf den deutsch-tschechischen Grenzverkehr.

Berufspendler müssen bei Einreise negativ getestet sein

Die neue Einstufung bringt vor allem für Berufspendler Änderungen mit sich, die in fränkischen Landkreisen an der Grenze zu Tschechien wohnen und regelmäßig zwischen Deutschland und Tschechien hin und herfahren - also Wunsiedel und Hof. Dem Landratsamt des oberpfälzischen Landkreises Cham zufolge bleiben Geimpfte und Genesene, die einen gültigen EU-Nachweis haben, von strengeren Maßnahmen verschont. Sie müssen sich weder extra anmelden, noch ein negatives Testergebnis vorweisen oder in Quarantäne gehen.

Wer allerdings ungeimpft ist und beruflich von Tschechien nach Deutschland einreist, muss ab sofort nachweisen, zweimal wöchentlich getestet zu werden. Zusätzlich ist eine Bestätigung des Arbeitsgebers notwendig, die belegt, dass die Pendler in Deutschland arbeiten. Für den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“ braucht es ebenfalls einen aktuellen, negativen Test. Damit ist der nur 24-stündige Aufenthalt in Deutschland gemeint. Die Testpflicht gilt nicht für Geimpfte und Genesene, wenn diese ihren Status entsprechend vorlegen können.

Für die entgegengesetzte Richtung sind die Einreisebedingungen sogar weniger streng: Deutsche, die für einen Tag mit ihrem Privatfahrzeug nach Tschechien einreisen, brauchen keinen aktuellen Test. Dauert der Aufenthalt aber länger als 24 Stunden, gelten Anmelde- und Testpflicht. Außerdem müssen die Rückkehrer in Deutschland zehn Tage in Quarantäne verbringen. Die Dauer zu verkürzen, ist erst nach mindestens fünf Tagen und mit einem negativen Testergebnis möglich. Geimpfte und genesene Personen sind davon aber nicht betroffen. Bei Kindern unter 12 Jahren endet die Quarantäne bereits nach fünf Tagen und ohne Testnachweis.

Österreich ist ebenfalls Hochrisikogebiet

Die Regeln gelten auch für die Einreise nach Österreich, das seit dem 14. November ebenfalls als Hochrisikogebiet eingestuft wird. Die Bundespolizei will die Einhaltung der Maßnahmen an den Grenzen stärker kontrollieren.