Als Maßnahme, die Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu reduzieren, verkündete Markus Söder für Bayern landesweite Ausgangsbeschränkungen. Eine Detailfrage, die viele sich dabei stellen: Kann ich meine Großeltern noch besuchen?
Ministerpräsident Markus Söder sagte selbst "[d]as Coronavirus stellt die größte Bewährungsprobe seit langem dar. Der Freistaat Bayern will Schutzherr sein und wir wollen diese Bewährung bestehen." Daher wählte er die Maßnahme der Ausgangsbeschränkungen.
Soziale Kontakte sollen heruntergefahren und auf ein Minimum reduziert werden. Dabei gibt es Ausnahmen, die allerdings klar geregelt sind. Dazu zählt auch die Frage, ob der eigene Partner oder die Partnerin noch besucht werden darf.
Ausgangsbeschränkung in Bayern: Darf man Oma und Opa noch besuchen?
Seit Beginn der Ausgangsbeschränkung ist das Verlassen der eigenen vier Wände nur noch aus einem triftigem Grund erlaubt. Doch: Zählt das Besuchen der Großeltern dazu?
Das bayerische Staatsministerium schreibt: "Der Besuch bei älteren Menschen ist ein triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen, insbesondere, wenn sie unterstützungsbedingt sind, weil sie etwa auf Hilfe beim Einkauf angewiesen" sind. Die Antwort lautet auf die Frage, ob man während der Ausgangsbeschränkungen die Großeltern besuchen darf, lautet also: ja. Allerdings seien "Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken."