Ein Kulmbacher Rechtsanwalt sitzt seit heute in der JVA Hof ein. Am späten Nachmittag hat die Ermittlungsrichterin der dortigen Wirtschaftsstrafkammer Untersuchungshaft angeordnet. Der 43-jährige Jurist soll Anleger, die in Solarparks investieren wollten, um rund eine Million Euro geprellt haben.
Möglichkeiten, mit Erneuerbaren Energien Geld zu verdienen, gibt es viele. Das haben auch im Landkreis Kulmbach bereits einige Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen erfahren dürfen. Und Anleger, die sich über schöne, vor allem regelmäßige Erträge freuen. Doch einige von ihnen, die ihr Glück im Ausland suchen wollten, müssen jetzt sehen, wie sie wieder zu ihrem Geld kommen.
Sie hatten Beträge von 100.000 Euro und mehr einem Kulmbacher Rechtsanwalt anvertraut, der als Vermittler von angeblich lukrativen Investments in italienische und rumänische Solarparks aufgetreten war. Doch zu den erforderlichen Beurkundungen ist es nie gekommen, und die Kunden haben ihre Einlagen vergeblich zurückgefordert. Am Dienstag wurde der 43-jährige Jurist, der im südlichen Landkreis wohnt, in seiner Kanzlei festgenommen. "Wir gehen derzeit davon aus, dass der Betrug einen Umfang von rund einer Million Euro hat", sagte der Hofer Oberstaatsanwalt Peter Glocker.
Kanzlei und Wohnungen gefilzt Beamte der Kriminalpolizei und Staatsanwälte hatten dem Mann am Dienstagvormittag nicht nur den Haftbefehl, sondern auch einen Durchsuchungsbeschluss präsentiert. Laut Glocker haben Staatsanwälte der Schwerpunkt staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hof und mehrere Kripobeamte nicht nur die Kanzlei und die Privatwohnung des 43-Jährigen überprüft, sondern es wurden weitere Räume unter die Lupe genommen: in der Nähe von Freiburg, in München und in Nürnberg. Bei den Betroffenen handelt es sich Glocker zufolge aber weder um Beschuldigte noch Verdächtige: "Das sind Dritte, bei denen wir Unterlagen vermutet haben, die mit der Sache zu tun haben."
Auf Anfrage erklärte der Oberstaatsanwalt, dass die Ermittlungen gegen den Juristen nicht als Folge einer Anzeige von geprellten Anlegern geführt wurden: "Das waren andere Gründe, die ich aber nicht nennen kann. Inzwischen ist jedoch von mehreren Geschädigten Strafanzeige erstattet worden."
Einige Stunden musste sich der Kulmbacher Rechtsanwalt gestern beim Haftprüfungstermin den Fragen der Ermittlungsrichterin stellen. Am späten Nachmittag stand es dann fest: Der 43-Jährige wird in Untersuchungshaft genommen.
"Ein ganzer Berg an Akten" "Wir werden nun mit Akribie und so schnell wie möglich versuchen, das Verfahren abzuschließen, um die Anklageschrift erstellen zu können", erläuterte Oberstaatsanwalt Glocker das weitere Procedere, wollte sich aber nicht auf ein Zeitfenster festlegen: "Wie lange das dauert, weiß ich nicht. Es ist ja ein ganzer Berg an Akten, die gesichtet werden müssen."
Was können die Geschädigten nun erwarten? Peter Glocker darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Einblick in die Vermögensverhältnisse des Beschuldigten geben und will auch keine allzugroßen Hoffnungen wecken: "Ich wage aber die vorsichtige Prognose, dass die Geschädigten - zumindest teilweise - auf ihre Forderungen verzichten müssen. Eine Klage müssen sie zivilrechtlich selbst veranlassen."
Was erwartet den Angeklagten? "Eine Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens wird es wohl nicht sein, denn sonst wäre kein Haftbefehl erlassen worden", so der Oberstaatsanwalt.
Schon vorbestraft Auswirkungen für den Beschuldigten dürfte auch die Tatsache haben, dass er unter Bewährung steht: Erst im Mai war der Anwalt von der Hofer Wirtschaftskammer zu einem Jahr Gefängnis auf drei Jahre Bewährung verurteilt worden, weil er 200.000 Euro Steuern hinterzogen hatte.
Betrug - Paragraph 263 StGB
Strafmaß Im Paragraph 263 des Strafgesetzbuches heißt es unter anderem:
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter ... gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, ... einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen ... oder ... seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht."